Jahreswechsel bringt Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger im Zivil- und
Strafrechtsbereich
Wien (bmj) - Mit 1. Jänner treten sieben Reformvorhaben von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter
im Straf- und Zivilrecht in Kraft. Unter anderem bringt etwa die Umsetzung des StPO-Pakets zukünftig schnellere
Strafverfahren; die Wohnrechtsnovelle schafft noch mehr Rechtssicherheit für Wohnungseigentümer. "Neuerungen
wie diese zeigen, dass sich konstruktive Sachpolitik lohnt. Es freut mich, dass die Bürgerinnen und Bürger
direkt von diesen Verbesserungen im Straf- und Zivilbereich profitieren", so Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter.
Strafrecht: Schnellere Verfahren und weitere Stärkung des Opferschutzes
Im Strafrechtsbereich bringen vor allem die Reform der Strafprozessordnung und die Stärkung des Opferschutzes
wichtige Verbesserungen. So schafft das StPO-Paket schnellere Strafverfahren und einen noch besseren Rechtsschutz.
Unter anderem sind ab 1. Jänner folgende Neuerungen wirksam: ein dreijähriges Zeitlimit für staatsanwaltliche
Ermittlungen (mit gerichtlicher Verlängerungsmöglichkeit; die Möglichkeit eines kurzen Mandatsverfahrens
bei kleineren Delikten, der Einsatz eines zweiten Berufsrichters bei komplexen Schöffenverfahren, sowie eine
klare Abgrenzung zwischen dem Verdächtigen- und Beschuldigtenbegriff.
Mit der Novelle des EU-JZG wird ab 1. Jänner 2015 die justizielle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in
Strafsachen erweitert -damit wird insbesondere der Opferschutz noch weiter gestärkt. Darüber hinaus werden
mit der Novelle im Bereich des Völkerstrafrechts weitere Straftatbestände gegen Kriegsverbrechen, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und das Verschwindenlassen von Personen im österreichischen Strafrecht eingeführt.
Zivilrecht: Mehr Rechtssicherheit für Wohnungseigentümer
Im Zivilrechtsbereich beseitigt die Wohnrechtsnovelle einen Graubereich und schafft so mehr Rechtssicherheit für
Wohnungseigentümer. Die wirksame Eigentumsbegründung an Zusatzräumen wird ab 1. Jänner 2015
(auch rückwirkend) ohne eine zusätzliche Eintragung ins Grundbuch möglich.
Durch Inkrafttreten der Reform des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es auch für Unternehmer
Verbesserungen. Zusätzliche Neuerungen gibt es im Bereich der Gerichtsorganisation und der Streitwertgrenzen
im Zivilverfahren. Weitere Reformen, die 2015 umgesetzt werden, sind unter anderem die Modernisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes,
eine Entlastung für Familien durch die Senkung der Gerichtsgebühren in familienrechtlichen Verfahren,
weitere Entlastungen für Unternehmen durch die Umsetzung des Rechnungslegungsänderungsgesetzes, sowie
die Reorganisation des Straf- und Maßnahmenvollzugs.
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