Reform wurde in einem vierjährigen Prozess umgesetzt
Graz (lk) - Per 1. Jänner 2015 gibt es 287 steirische Gemeinden. Am Beginn der Legislaturperiode im
Jahr 2010 hatte die Steiermark 542 Gemeinden und damit im Vergleich zu allen anderen Bundesländern die kleinteiligste
Gemeindestruktur. Aufgrund der innerhalb von vier Jahren umgesetzten Gemeindestrukturreform steigt die durchschnittliche
Einwohnerzahl einer steirischen Gemeinde nun von 1.747 Einwohner (2010) auf 3.293 Einwohner (2015), was in etwa
der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg entspricht. Der Steiermarkanteil der
Kleinstgemeinden unter 1.000 Einwohner in Österreich sinkt von 32 Prozent (2010) auf 3,6 Prozent (2015). Die
Anzahl der Gemeinden über 10.000 Einwohner steigt von fünf (2010) auf fünfzehn (2015). 2015 wird
es nur mehr zwei Gemeinden unter 500 Einwohner (2010: 77) und 16 Gemeinden unter 1.000 Einwohner (2010: 200) geben.
Geschichte der Gemeindestrukturreform
Bis 1937 stieg die Zahl der steirischen Ortsgemeinden auf 1.029 an. Die erste wirkliche Strukturreform wurde in
der Zeit von 1948 bis 1968 unter dem damaligen Landeshauptmann Josef Krainer senior umgesetzt. Statt mehr als 1.000
Gemeinden, zählte die Steiermark nach diesen Zusammenlegungen 561 Gemeinden.
Im Jahr 2010 beginnt die steirische Reformpartnerschaft, die sich strukturelle Reformen auf den verschiedensten
Gebieten zum Ziel gesetzt hat. Zu diesen Reformen gehört die Gemeindestrukturreform, deren Startschuss am
16. Dezember 2010 fiel. In der Vorschlagsphase von September 2011 bis 31. Jänner 2012 konnten die Gemeinden
ihre Vorstellungen und eigene Vorschläge mit einbringen. In der anschließenden Verhandlungsphase vom
1. Februar bis 30. September 2012 wurden die Vorstellungen des Landes und die Vorschläge der Gemeinden gemeinsam
diskutiert und abgeglichen. In der darauffolgenden Entscheidungsphase von 1. Oktober 2012 bis 31. Jänner 2013
wurden der Landesregierung die endgültigen Ergebnisse vorgelegt. Außerdem wurden Begleitmaßnahmen
und Gesetzesänderungen vorbereitet.
385 Gemeinden sind von der Reform betroffen, 306 Gemeinden haben freiwillig der vorgeschlagenen Vereinigung zugestimmt,
die restlichen 79 Gemeinden wurden im Gemeindestrukturreformgesetz, das der Landtag Steiermark am 17. Dezember
2013 beschlossen hat, umfasst. Alle Anfechtungen dieses Gesetzes hat der Verfassungsgerichtshof sowohl am 14. Oktober
2014 als auch am 16. Dezember 2014 abgewiesen. "Zusammengefasst lautet das Ergebnis, dass die Gemeinden, die
gegen die Fusion Anträge beim Verfassungsgerichtshof gestellt haben, allesamt nicht im Recht sind. In keinem
dieser Fälle ist die Fusion unsachlich. Die Anträge wurden daher als unbegründet abgewiesen",
so das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Formell ist der Antrag einer Gemeinde noch zu prüfen (Aktueller
Stand).
Bereits nach dem ersten Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis im Oktober hatten die Reformpartner LH Franz Voves und
LH-Stv. Hermann Schützenhöfer jenen 306 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gedankt, die
freiwillig Gemeindefusionen beschlossen haben, und an alle anderen appelliert, ihre ausgestreckte Hand zu ergreifen.
Am 16. Dezember, nach Bekanntwerden des abschließenden Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses, betonten die
Reformpartner abermals: „Unsere Hand bleibt ausgestreckt - auch in Richtung jener 43 Gemeinden, deren Anfechtungen
nunmehr abgewiesen wurden."
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