Bozen (lpa) - Pünktlich zum Jahresende, nämlich mit 31. Dezember 2014, treten das Finanzgesetz 2015
und der Haushaltsvoranschlag 2015 in Kraft. Beide Gesetzestexte werden am 30.12. im Amtsblatt der Region Nr. 52
veröffentlicht.
Am 18. Dezember hatte der Südtiroler Landtag das von der Landesregierung vorgelegte Finanzgesetz und den Haushaltsvoranschlag
2015 mit 18 Ja-, 15 Neinstimmen bei einer Enthaltung genehmigt. Nach der Beurkundung der beiden Gesetzestexte durch
den Landeshauptmann am 23. Dezember werden diese im morgigen Amtsblatt der Region Nr. 52 vom 30. Dezember 2014
veröffentlicht. Sie treten am Tag nach Veröffentlichung in Kraft, also am letzten Tag des Jahres 2014,
dem 31. Dezember. Die offizielle Bezeichnung des Finanzgesetzes (LG Nr. 11) ist "Bestimmungen über das
Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2015 und für den Dreijahreszeitraum 2015-2017", während
das Landesgesetz Nr. 12 den Titel "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr
2015 und Dreijahreshaushalt 2015-2017" trägt.
Der Haushalt 2015 umfasst insgesamt 5,333 Milliarden Euro. 4,6 Milliarden Euro davon stehen zur Verfügung.
Das sind 1,8 Prozent mehr als 2014. Ansinnen der Landesregierung ist es, die laufenden Ausgaben zu senken, um durch
mehr Investitionen den Wirtschaftskreislauf zu stärken. So wurden die laufenden Ausgaben im Haushalt 2015
in fast allen Bereichen verringert. Eine Ausnahme bilden Gesundheit, Sozialwesen, Bildung und Gemeinden. Vorgesehen
sind zusätzliche Steuererleichterungen von nahezu hundert Millionen Euro. Minderbelastungen gibt es bei der
Einkommenssteuer IRPEF und der Wertschöpfungssteuer IRAP. Zudem sollen Initiativen in verschiedenen Bereichen
durch steuerliche Entlastung begünstigt werden.
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