Tirol: Neue Förderrichtlinien treten mit 1.1.2015 in Kraft

 

erstellt am
30. 12. 14
10.00 MEZ

Wohnbauförderung: Mehr Geld für Erwerb von Wohnungseigentum und sozialen Ausgleich
Innsbruck (lk) - Mit ihrem Grundsatzbeschluss zum „Tiroler Weg für leistbares Wohnen“ setzt die Tiroler Landesregierung kontinuierlich zeitgerechte Anpassungen der Wohnbauförderung um. Nach den ersten Maßnahmenpakten 2013 /2014 treten mit Jahreswechsel neue Richtlinien mit deutlich erhöhten Förderungen in Kraft. Zugleich wird die seit 2013 laufende einkommensunabhängige Sanierungsoffensive im Jahr 2015 fortgesetzt.

Ziel dieser Reformen ist, noch mehr TirolerInnen als bislang dabei zu unterstützen, persönliche Wohnvorstellungen zu verwirklichen, fasst Wohnbaulandesrat Johannes Tratter zusammen: „Die neuen Richtlinien der Wohnbauförderung bringen eine deutliche Entlastung bei den Wohnungskosten. Das Land Tirol setzt sich sowohl für jene Bürgerinnen und Bürger ein, die den Erwerb von Wohnungseigentum anstreben als auch für Einkommensschwächere.“

Wohnungseigentum wird besser gefördert …
Neben der Erhöhung der Einkommensgrenzen und einer verbesserten Förderung von Projekten in verdichteter Bauweise können sich TirolerInnen seit 1.1.2015 auch über eine erhöhte Förderung von Eigenheimen freuen. Konkrete Neuerungen zeigt ein Beispiel aus der Förderpraxis. In Folge des nunmehr einheitlichen Förderungssatzes für Eigenheime (37.000 Euro), der Ergänzung durch den Kinderzuschuss (in der Höhe von 2.500 Euro pro Kind) erhält eine Familie mit zwei Kindern für ihr Eigenheim (135 m² Nutzfläche) ab sofort eine Kreditförderung in der Höhe von 37.000 Euro (bisher: 33.000 Euro) sowie einen Kinderzuschuss in der Höhe von 5.000 Euro (bisher kein Zuschuss). Der Zuschuss von 2.500 Euro wird auch für Kinder gewährt, die binnen zehn Jahren nach dem Datum der Förderungszusicherung geboren werden.

Auch die verbesserte Wohnstarthilfe kommt durch Anhebung der Einkommensgrenzen noch mehr Familien zu Gute. Die Förderung für Familien zur Finanzierung der Grundkosten beim Ersterwerb einer Wohnung wird in Form eines Zuschusses von maximal 16.000 Euro gewährt.

… sozial Schwächere erhalten Unterstützung
Ebenfalls verbessert wird die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Durchschnittlich wird die Beihilfe um 460 Euro pro Jahr (das sind monatlich etwa 38 Euro) angehoben. „Die Wohnbauförderung unterstützt damit wirksam Mitbürgerinnen und Mitbürger mit niedrigem Haushaltseinkommen. Insgesamt wurden allein für diesen Bereich jährlich rund 4,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt!“

 

 

 

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