Verbesserungen u.a. für Familien, beim leistbaren Wohnen, bei den Erneuerbaren Energien
und im Öffentlichen Verkehr
Bregenz (vlk) - Mit Jahresbeginn 2015 treten in Vorarlberg wieder eine Reihe von legistischen bzw. förderungs-
oder verwaltungsmäßigen Neuerungen in Kraft, von denen die Bürgerinnen und Bürger des Landes
genauso wie der Produktions- und Wirtschaftsstandort profitieren können. Verbesserungen wird es in verschiedenen
Bereichen geben, berichtet Landeshauptmann Markus Wallner. Eine Indexanpassung erfährt etwa der Familienzuschuss
des Landes. Im öffentlichen Personenverkehr wird eine übertragbare Jahreskarte eingeführt. Verbesserungen
wird es außerdem bei der Wohnbauförderung und im Energiebereich geben, kündigt Wallner an.
Die Landesregierung werde ihren engagierten Einsatz für die Familien auch im neuen Jahr mit aller Kraft fortsetzen,
stellt der Landeshauptmann mit Blick auf die am 1. Jänner 2015 in Kraft tretenden Verbesserungen in dem Bereich
klar. Der Familienzuschuss, der vor zwölf Monaten erneut eine weitere Optimierung erfahren hat, wird indexangepasst.
Außerdem wird das Pflegekindergeld erhöht. Neu eingeführt wird die Wohnassistenz. Bei diesem Angebot
soll durch die Stärkung und Entlastung der Familien ein Verbleiben von Familienangehörigen mit Behinderung
in der eigenen Familie und dem gewohnten Umfeld ermöglicht werden. Ebenfalls entsprechend dem Index erhöht
werden die Mindestsicherungssätze.
Neu: Übertragbare Jahreskarte und Gruppentarife
Zu den bedeutenden Neuerungen, die zu Jahresbeginn 2015 in Kraft treten, gehören auch die Einführung
einer übertragbaren Jahreskarte und Gruppentarife mit 30 Prozent Ermäßigung im öffentlichen
Personenverkehr in Vorarlberg. "Ich freue mich, dass 2014 fast 10.000 Jahreskarten mehr verkauft wurden als
im Jahr davor. Das zeigt, wie erfolgreich das Konzept der Jahreskarte ist. Die Wünsche der Kunden und Kundinnen
sind uns wichtig, daher haben wir die übertragbare Jahreskarte wieder eingeführt", erläutert
Mobilitätslandesrat Johannes Rauch. Mit 1. Jänner sind Jahreskarten maximo personenbezogen oder übertragbar
erhältlich. Ab drei Personen ist es möglich, einen Gruppentarif (mit rund 30 Prozent Ermäßigung)
für Tageskarten in Anspruch nehmen. Ab zehn Personen ist eine Gruppenanmeldung unter gruppenanmeldung.vmobil.at
erforderlich.
Wohnbauförderung: Anhebung der Einkommensgrenzen
Höhere Einkommensgrenzen gelten ab 1. Jänner 2015 in der Neubauförderungs- und der Wohnhaussanierungsrichtlinie.
"Durch diese Anpassung können noch mehr Menschen von der Wohnbauförderung profitieren", sagt
Wallner. "Unser Ziel bleibt, weiterhin möglichst vielen die Schaffung von individuellem Wohnraum zu leistbaren
Preisen zu ermöglichen", ergänzt Wohnbaureferent Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.
Land setzt weitere Schwerpunkte im Energiebereich
Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird von Vorarlberg auch im Jahr 2015 forciert. Ab 1. Jänner läuft
eine neue Förderung an. Werden in Altbauten Öl-Zentralheizungen oder Elektrodirektheizungen durch Biomasseheizungen
und Wärmepumpen (ausgenommen Luftwärmepumpen) ersetzt und das alte Heizsystem entfernt, erhöht sich
die Förderung um 30 Prozent. "Diese Maßnahme führt zu einer Reduktion des CO2-Ausstosses,
macht unabhängiger von der Entwicklung der Öl- und Strompreise und senkt damit mittel- bis langfristig
die Betriebskosten", betonen Energielandesrat Erich Schwärzler und Umweltlandesrat Johannes Rauch.
Wie schon im vergangenen Jahr gewährt das Land eine Überbrückungsförderung für Photovoltaikanlagen.
Die Förderung von Photovoltaikanlagen bis zu einer Anlagengröße von 5 kWp erfolgt grundsätzlich
durch den Klimafonds des Bundes. Diese Förderaktion endete am 15.12.2014 und startet erst wieder im Frühjahr
2015. Indem das Land das "Förderloch" überbrückt, schafft es Planungssicherheit für
Förderungswerber. Und auch das ausführende Gewerbe profitiert.
Schwellenwerteverordnung verlängert
Von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort ist für Landeshauptmann Wallner die beschlossene
Verlängerung der Schwellenwertverordnung bis Ende 2016. Die höheren Wertgrenzen für eine Auftragsvergabe
der öffentlichen Hand ermöglichen eine Direktvergabe im Baubereich bis zu 100.000 Euro, bei einer Vergabe
in einem nicht-offenen Verfahren bis zu einer Million Euro. "In den letzten Jahren hat die Verordnung einen
nicht unwesentlichen Beitrag dafür geleistet, dass wir in Vorarlberg in Krisenzeiten wichtige Impulse für
Klein- und Mittelbetriebe setzen konnten. Eine Verlängerung in Zeiten schwacher Konjunkturprognosen bringt
Klarheit und auch die notwendige Planungssicherheit", erklärt Wallner. Seit Inkrafttreten der Verordnung
im Mai 2009 wurden allein beim Hochbau Direktvergaben im Umfang von 31,5 Millionen Euro an heimische Unternehmen
vergeben und bei den nicht-offenen Verfahren 26,5 Millionen. Macht in Summe 58 Millionen Euro für Bauprojekte,
die rascher und kosteneffizient umgesetzt werden konnten.
Andere interessante und wichtige Neuerungen
Mit 1. Jänner 2015 werden die Einkommensgrenzen für Studierende angehoben, die Studienbeihilfe beziehen
– von 8000 Euro jährlich auf 10.000 Euro pro Jahr. Anfang März 2015 soll zudem das reparierte Wohnungseigentumsgesetz
in Kraft treten, das insbesondere auch auf Druck Vorarlbergs zustande gekommen ist.
Umstellung auf elektronisches Amtsblatt
Mit Jahresbeginn 2015 erscheint das Amtsblatt für das Land Vorarlberg nicht mehr wie bisher in gedruckter
(Papier-)Form, sondern nur mehr elektronisch als amtssigniertes pdf-Dokument im Internet. Mit der Umstellung werden
der Papierdruck und die Zusendung im Postweg eingestellt. Das elektronische Original ist kostenlos rund um die
Uhr unter der Adresse www.vorarlberg.at/amtsblatt abrufbar. Als neuen und kostenlosen Service wird ab 1. Jänner
2015 ein per E-Mail verschickter Newsletter angeboten.
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