Sozialministerium empfiehlt bei Frankenkrediten
keine voreiligen Schritte zu setzen

 

erstellt am
16. 01. 15
11.00 MEZ

Wien (bmask) - Angesichts der stattfindenden Verteuerung von Frankenkrediten aufgrund aktueller Kursentwicklungen empfiehlt das Sozialministerium allen KonsumentInnen, aber auch den Banken, keine übereilten Schritte zu setzen. Das Sozialministerium rät daher den Betroffenen ihren Kreditvertrag genau anzusehen - gerne auch gemeinsam mit einer etablierten Konsumentenschutzeinrichtung. So kann im Einzelfall nachgeprüft werden, ob etwa Klauseln Konvertierungen oder die Leistung zusätzlicher Sicherheiten zur Folge haben.

Jedenfalls sollen sich die KonsumentInnen auch eingehend mit ihren Banken beraten. Sollte mit der Bank keine für den Kreditnehmer annehmbare Einigung zu Stande kommen, besteht die Möglichkeit einer Schlichtung, so das Sozialministerium. Informationen sind über die Website www.verbraucherschlichtung.at zu erhalten.

Für die KonsumentInnen ist die Teilnahme an der Schlichtung kostenlos und freiwillig. Einige Banken haben sich jedoch verpflichtet an Schlichtungen im Falle von Streitigkeiten bei Fremdwährungskrediten teilzunehmen. Das sind die Bank Austria, die Erste Bank, die BAWAG PSK und die RZB. Die WKO empfiehlt darüber hinaus auch allen anderen Banken sich diese Verpflichtung aufzuerlegen.

Ein Drittel aller Anträge der erste Phase Mai 2013-Juni 2014 bei der Schlichtung waren Fremdwährungskredite; in mehr als der Hälfte der Fälle der am Schlichtungsverfahren teilnehmenden Banken konnte eine Einigung erzielt werden.

Nähere Informationen sind unter http://www.konsumentenfragen.at zu finden.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at