Bürgerinnen und Bürger werden zu Bürgerrechten befragt
Linz (lk) - Nachdem im Verfassungs-Ausschuss des Oö. Landtages ein Bürgerrechtepaket mit Zugangserleichterungen
zu den Instrumenten der direkten Demokratie beschlossen wurde, werden nun alle Bürgerinnen und Bürger
eingeladen, ihre Meinung zur vorliegenden Novellierung der Bürgerrechte auf Landes- und Kommunalebene einzubringen.
Darauf haben sich die Klubobleute aller vier Landtagsparteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne) am
15.01. verständigt.
„Das Mitmachen und Mitentscheiden der Bürgerinnen und Bürger bei politischen Entscheidungen in den Städten,
Gemeinden und im Land wird zukünftig leichter zugänglich sein. Zusätzlich wollen wir beginnend bei
diesem Gesetzespaket das Instrument der Bürgerbegutachtung verstärkt anbieten“, sagt OÖVP-Klubobmann
Thomas Stelzer.
„Natürlich braucht ein Bürgerrechte-Gesetz eine Bürgerbegutachtung. Das darf jedoch keine Alibi-Aktion
werden, sondern die Stellungnahmen der Bürger/innen müssen dann auch ins Gesetz bestmöglich eingearbeitet
werden“, stellt SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor klar. Eine ernsthafte Bürgerbegutachtung erfordere
also die Bereitschaft aller Landtagsfraktionen den bisherigen Gesetzesentwurf im Sinne der Stellungnahmen aus der
Bevölkerung abzuändern.
"Man muss das Ohr immer bei den Bürgerinnen und Bürgern haben. Die FPÖ ist daher gerne bereit,
diesen Vorschlag aufzugreifen und das Bürgerrechtepaket den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern
zur Begutachtung vorzulegen. Die Zeit bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes reicht jedenfalls aus, um allfällige
Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge der Bürgerinnen und Bürger beraten und in die Novelle
entsprechend einfließen lassen zu können“, betont FPÖ-Klubobmann Günther Steinkellner.
„Wir haben gerade mit den anderen Parteien nach intensiven Verhandlungen ein gutes Bürger/innenrechtepaket
geschnürt, das Hürden jeder Art und auf allen Ebenen senkt. Bei einer Novelle des Oö. Bürger/innenrechtegesetzes
ist es sicher konsequent, eine Bürger/innen-Begutachtungsverfahren durchzuführen“, so Klubobmann der
Grünen, Gottfried Hirz.
Am Tag der nächsten Landtagssitzung, dem 29. Jänner 2015, soll im Ausschuss ein Beschluss gefasst werden,
dass alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher eingeladen werden, ihre Anmerkungen zum Entwurf
des neuen Bürgerrechtegesetzes zu übermitteln. Nach einer Frist von sechs Wochen wollen die Landtagsfraktionen
die erhaltenen Rückmeldungen aus der Bevölkerung diskutieren und beraten. In dieser Legislaturperiode
wurde die Bürgerbegutachtung bisher bei der Oö. Bauordnungs-Novelle 2012, der Oö. Bautechnikgesetz-Novelle
2012 und der Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2012 angewandt.
Das gesamte Demokratiepaket inkl. Stärkung der Bürgerrechte solle dann nach der Begutachtungsfrist rasch
und endgültig beschlossen werden, um zum Start der neuen Landtagsperiode im Herbst 2015 in Kraft treten zu
können, versichern die vier Klubleute.
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