Wählerverzeichnisse liegen in den Gemeinden auf – Einsicht- und Berichtigungsmöglichkeit
bis 28. Jänner 2015
Bregenz (vlk) - Die Wählerverzeichnisse für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen
liegen ab Montag, 19. Jänner 2015 bis einschließlich Mittwoch, 28. Jänner 2015 in den Gemeindeämtern
zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit, Wählerverzeichnisse
einzusehen und Berichtigungsanträge zu stellen.
Wahlberechtigt bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am Sonntag, 15. März 2015 sind
alle österreichischen Staatsbürger und nichtösterreichischen Unionsbürger, welche spätestens
am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz am 29. Dezember 2014 in einer Vorarlberger Gemeinde
hatten sowie vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Die Wählerverzeichnisse für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen liegen vom 19. Jänner
2015 bis einschließlich 28. Jänner 2015 in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf.
Die genauen Einsichtsstunden wurden jeweils von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Diese sind – neben der
Bezeichnung des Raumes, in dem das Wählerverzeichnis aufliegt – an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Einwohner der Gemeinde, der in der Wählerkartei eingetragen ist oder
für sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt, zum Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter
oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde einen Berichtigungsantrag
stellen.
Mitte Februar werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann stehen die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten
für die Gemeindewahlen 2015 fest.
Weitere Informationen
Für nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen kann das zuständige
Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl werden
auch per E-Mail unter wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen.
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