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Oberhauser: Österreich braucht mehr |
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Wien (bmg) - "Sehr erfreulich" sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach die Bevorzugung
von Frauenärztinnen gegenüber ihren Kollegen bei der Vergabe von Kassenverträgen zulässig sei,
betont Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser anlässlich des am 13.01. veröffentlichten Erkenntnisses
des VfGH. "Österreich braucht mehr Frauenärztinnen mit Kassenvertrag! Denn es kann nicht sein, dass
Patientinnen, die eine Ärztin gegenüber einem Arzt bevorzugen, auf eine Wahlärztin ausweichen müssen,
weil weit und breit keine Kassengynäkologin zur Verfügung steht - ganz davon abgesehen, dass der Gang
zur Wahlärztin nicht für alle Frauen ohne weiteres leistbar ist", hält Oberhauser fest. |
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