Oberhauser: Österreich braucht mehr
 Frauenärztinnen mit Kassenvertrag!

 

erstellt am
15. 01. 15
11.00 MEZ

Wien (bmg) - "Sehr erfreulich" sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach die Bevorzugung von Frauenärztinnen gegenüber ihren Kollegen bei der Vergabe von Kassenverträgen zulässig sei, betont Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser anlässlich des am 13.01. veröffentlichten Erkenntnisses des VfGH. "Österreich braucht mehr Frauenärztinnen mit Kassenvertrag! Denn es kann nicht sein, dass Patientinnen, die eine Ärztin gegenüber einem Arzt bevorzugen, auf eine Wahlärztin ausweichen müssen, weil weit und breit keine Kassengynäkologin zur Verfügung steht - ganz davon abgesehen, dass der Gang zur Wahlärztin nicht für alle Frauen ohne weiteres leistbar ist", hält Oberhauser fest.

Im Jahr 2014 waren nur 23,2 Prozent aller Kassen-GynäkologInnen weiblich. "Solange der Anteil der Kassen-Gynäkologinnen nicht mindestens 50 Prozent beträgt, wird die diesbezügliche Reihungskriterien-Verordnung des Gesundheitsministeriums aufrecht bleiben - und das ist gut so", ist die Gesundheitsministerin überzeugt. Die für die Auswahl der Vertragsärztinnen und -ärzte maßgebliche Reihungskriterien-Verordnung legt fest, dass beim Sonderfach "Frauenheilkunde und Geburtshilfe" auch "die durch das weibliche Geschlecht zusätzlich vermittelbare besondere Vertrauenswürdigkeit" zählt.

 

 

 

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