Der Wiener Stadtrechnungshof hat das Projekt "Mariahilfer Straße Neu" unter
die Lupe genommen
Wien (rk) - Dabei wurde die Abwicklung der Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt Mariahilfer Straße
Neu und zur BürgerInnen-Befragung sowie die Vergabe des Projekts Mariahilfer Straße Neu untersucht.
Der Stadtrechnungshof hat für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit keine Empfehlungen für Verbesserungen
ausgesprochen. Die Abwicklung ist aus Sicht des Stadtrechnungshofs also durchweg korrekt verlaufen.
Auch die Vergabeabwicklung für das Bauprojekt Mariahilfer Straße Neu war Gegenstand der Prüfung
durch den Stadtrechnungshof. Für diesen Bereich hat der Stadtrechnungshof drei Empfehlungen formuliert, wie
das Projekt in Detailbereichen noch besser hätte abgewickelt werden können.
Die erste Empfehlung bezieht sich darauf, dass das Projekt in einem sehr dynamischen Umfeld gestartet wurde. Die
Ausschreibung für die Bauleistung wurde selbstverständlich erst nach Vorliegen des Endergebnisses der
BürgerInnen-Befragung veröffentlicht. Das Projekt, das unter hohem öffentlichem Druck umgesetzt
wurde, unterlag wie bei so großen Projekten nicht ungewöhnlich nachträglichen Veränderungen.
Diese konnten aber im vorgesehenen Kostenrahmen abgewickelt werden. Auch bautechnisch hatte beispielsweise die
Einrichtung der Querung Schottenfeldgasse/Webgasse keine Auswirkungen gehabt. Der Stadtrechnungshof regt dennoch
an, vor Ausschreibung die Klärung sämtlicher Details eines Großprojekts abzuwarten.
In einer weiteren Empfehlung monierte der Stadtrechnungshof, die Ausschreibung einer Dienstleistung wie der begleitenden
Kontrolle zukünftig einfacher zu gestalten. Die derzeitige Vorgangsweise erweist sich zu aufwendig.
Für die Kontrolle der Sicherheit der Baustelle wurde gemäß Baustellenkoordinationsgesetz ein Baustellenkoordinator
eingesetzt. Dieser wurde wie in vielen anderen Fällen auch im Rahmen des Gesamtprojekts beauftragt und macht
budgettechnisch nur einen Bruchteil am Budget des Gesamtprojekts aus. In Zukunft wird es für die Beauftragung
des Baustellenkoordinators gemäß Baustellenkoordinationsgesetz ein gesondertes Vergabeverfahren geben.
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