Zum Handelsabkommen TTIP

 

erstellt am
14. 01. 15
11.00 MEZ

Malmström stellt Ergebnisse der Konsultation zum Investitionsschutz im Handelsabkommen TTIP vor
Die EU-Kommission hat am 13.01. die Ergebnisse einer Konsultation zum Investorenschutz im geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen präsentiert.
Brüssel (ec) - Handelskommissarin Cecilia Malmström hat am 13.01. in einer Pressekonferenz die Ergebnisse kommentiert. Die Auswertung der 150 000 Antworten auf die Online-Konsultation zum Investitionsschutz (Investor To State Dispute settlement, ISDS) im Rahmen der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) hat neben einer breiten Ablehnung konstruktive Vorschläge für einen verbesserten Investitionsschutz ergeben.

„Aus der Konsultation geht klar hervor, dass gegenüber dem Instrument der ISDS äußerste Skepsis herrscht“, erklärte Handelskommissarin Cecilia Malmström. „Wir müssen mit den Regierungen der EU-Länder, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft eine offene, ehrliche Diskussion über den Investitionsschutz und die ISDS in der TTIP führen, bevor wir dazu irgendwelche politischen Empfehlungen abgeben. Dies wird das Erste sein, was wir unmittelbar nach der Veröffentlichung dieses Berichts unternehmen. Ich möchte auch festhalten, dass die Konsultation konstruktive Vorschläge in Bereichen ergeben hat, in denen Reformen möglich sind. Wir werden diese im Laufe des Dialogs eingehend prüfen. Außerdem müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir mit der Tatsache umgehen, dass von EU-Ländern bereits 1400 derartige bilaterale Abkommen geschlossen wurden, von denen einige bis in die fünfziger Jahre zurückreichen."

Die Kommission hatte im März vergangenen Jahres eine dreimonatige Online-Befragung der Öffentlichkeit zu einem möglichen Ansatz beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen privaten Investoren und staatlichen Stellen im Zusammenhang mit Investitionen durchgeführt. Eine zentrale Frage dabei war, ob durch den Ansatz der EU das richtige Gleichgewicht zwischen dem Schutz von Investoren einerseits und der Wahrung des Rechts sowie der Fähigkeit der EU, Regelungen im öffentlichen Interesse zu erlassen, andererseits besteht.

In dem Konsultationsfragebogen wurde der Ansatz der EU bei den 12 Fragen zum Investitionsschutz und zur ISDS in der TTIP ausführlich erläutert. Der Ansatz baut auf den Verbesserungen auf, die die EU im bestehenden System vorzunehmen sucht. Die 12 Themen, zu denen Fragen gestellt wurden, umfassen Schutzklauseln, welche das Recht der Regierungen garantieren, Regelungen im öffentlichen Interesse zu erlassen, die volle Transparenz der ISDS-Verfahren, ethische Anforderungen an Schiedsrichter sowie eine mögliche Berufungsinstanz.

Die allermeisten Antworten, etwa 145 000 (d. h. 97 Prozent), wurden über verschiedene Onlineplattformen von Interessengruppen übermittelt, auf denen negative Antworten vorformuliert waren. Außerdem erhielt die Kommission individuelle Antworten von über 3000 Personen und etwa 450 Organisationen, die ein breites Spektrum der Zivilgesellschaft der EU repräsentieren, darunter Nichtregierungsorganisationen, Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Verbraucherverbände, Anwaltskanzleien und wissenschaftliche Einrichtungen. Diese Antworten gehen in der Regel ausführlicher auf den vorgeschlagenen Ansatz ein.

Die Antworten können grob in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Antworten, in denen allgemeine Ablehnung der TTIP oder allgemeine Bedenken dagegen geäußert werden;
  • Antworten, in denen der Investitionsschutz/die ISDS im Rahmen der TTIP abgelehnt oder allgemeine Besorgnis darüber geäußert wird;
  • Antworten mit ausführlichen Stellungnahmen zum vorgeschlagenen Ansatz der EU bei der TTIP, die ein breites, vielfältiges Meinungsspektrum widerspiegeln.

Die Antworten der dritten Kategorie enthalten spezifische Stellungnahmen zu den verschiedenen Aspekten des Ansatzes der EU und in einigen Fällen konkrete
Vorschläge für zukünftige Veränderungen. Die Meinungen sind in Bezug auf praktisch alle 12 behandelten Fragen geteilt. Die eingegangenen Stellungnahmen deuten darauf hin, dass einige Bereiche für die Teilnehmer besondere Bedeutung haben, dazu gehören unter anderen:

  • der Schutz des Regelungsrechts der Staaten,
  • die Einrichtung und die Funktion von Schiedsgerichten,
  • das Verhältnis zwischen der innerstaatlichen Justiz und der ISDS,
  • die Überprüfung der rechtlichen Korrektheit von Entscheidungen im Rahmen der ISDS durch einen Berufungsmechanismus.

Im ersten Quartal 2015 wird die Kommission eine Reihe von Konsultationssitzungen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und verschiedenen Interessenträgern, darunter Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Gewerkschaften sowie Verbraucher- und Umweltorganisationen abhalten, um den Investitionsschutz und die ISDS im Rahmen der TTIP auf Grundlage dieses Berichts zu erörtern. In einem ersten Schritt werden die Konsultationsergebnisse am 22. Februar dem Ausschuss für internationalen Handel (INTA-Ausschuss) des Europäischen Parlaments vorgelegt. Im Anschluss an diese Konsultationen im ersten Quartal wird die Kommission konkrete Vorschläge für die TTIP-Verhandlungen entwickeln.


 

Faymann: Große Bedenken der Bevölkerung ernst nehmen
Ergebnisse der Konsultation zeigen Sorgen bezüglich Schiedsgerichte - Enorme Beteiligung Österreichs
Wien (bpd) - Die Ergebnisse der im Frühjahr 2014 von der EU-Kommission beschlossenen TTIP-ISDS Konsultation sind für Bundeskanzler Werner Faymann "ein klares Zeichen dafür, dass für die Österreicherinnen und Österreicher die Ausgestaltung des Freihandelsabkommens TTIP ein wichtiges Anliegen ist. Die großen Bedenken der Bevölkerung sind ernst zu nehmen." Vor allem die starke Beteiligung Österreichs - von den insgesamt 140.000 Rückmeldungen kam knapp ein Viertel (33.753) aus Österreich - zeigt, wie wichtig das Thema der Bevölkerung ist. Nur in Großbritannien gab es noch mehr Rückmeldungen.

"Im Rahmen von TTIP benötigt es keine Schiedsgerichte, in entwickelten Rechtsstaaten sollen ordentliche Gerichte entscheiden", bekräftigte der Bundeskanzler seine Ablehnung der Schiedsgerichte.

Die Kommission selbst hielt bezüglich der weiteren Vorgangsweise fest, dass im ersten Quartal 2015 weitere Konsultationssitzungen mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten der EU, den Sozialpartnern und NGOs stattfinden werden.


 

 Köstinger: Nationales GVO-Anbauverbot beschlossen
Österreichische Initiative erfolgreich – Grüne spielen den Gentechnikkonzernen in die Hände"
Straßburg (övp-pd) - Als einen "Erfolg Österreichs in der EU" bezeichnet die Agrar- und Umweltsprecherin der ÖVP, Elisabeth Köstinger, das neue nationale GVO-Anbauverbot. "Die ÖVP im EU-Parlament und die österreichische Bundesregierung haben gemeinsam durchgesetzt, dass es ein Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Landes beim Anbau gentechnikveränderter Pflanzen gibt", freut sich Köstinger, die Chefverhandlerin der Europäischen Volkspartei (EVP) für das neue Gesetz war.

Im EU-Parlament erfolgt heute der endgültige Beschluss des Kompromisses, auf den sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten Anfang Dezember geeinigt hatten. Seit 2011 waren die Verhandlungen mehrfach gescheitert. Unter den Mitgliedstaaten konnten sich GVO-Gegner und -befürworter drei Jahre lang nicht auf eine gemeinsame Vorgangsweise einigen.

Köstinger weist Kritik der Grünen an dem Kompromiss zurück. "Die Grünen spielen den Gentechnikkonzernen in die Hände. Ich hätte mir auch ein Komplettverbot von GVO-Anbau in der EU gewünscht, aber einige Mitgliedstaaten haben ihr Veto eingelegt. Wer dem jetzigen Kompromiss nicht zustimmt, riskiert, dass die Gentechnikkonzerne auf dem Klagsweg den Anbau in Österreich durchsetzen", so Köstinger.

Der Kompromiss sieht nun ein zweistufiges Verfahren vor, mit dem Mitgliedstaaten für GVO-Pflanzen eine Ausnahmeregelung, ein so genanntes "Opt Out", erwirken können. Zusätzlich dazu müssen die Länder, die GVO anbauen, deren Übergreifen auf angrenzende Gebiete verhindern. Mitgliedstaaten können die Regelung unverzüglich anwenden.

"Unser wichtigstes Ziel war es, die bisher nur zeitlich begrenzt geltenden nationalen GVO-Anbauverbote so wasserdicht zu gestalten, dass kein Gentechnikkonzern sie mit einer Klage aushebeln kann", erläutert Köstinger. "Dies haben wir nun geschafft", so die ÖVP-Europaabgeordnete.


 

Hofer: Kassandra-Rufe nicht überhören!
Volksentscheid über TTIP und Offenlegung aller Vertragsinhalte unumgänglich
Wien (fpd) - Das vom Europäischen Rat beschlossene beschleunigte Verfahren zum Abschluss des Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) hat nun wohl auch zur Veröffentlichung einiger Dokumente und Textvorschläge durch die EU-Kommission geführt. "Die Offenlegung der Papiere ist zu begrüßen", konstatiert der freiheitliche Umweltsprecher und Dritte Präsident des Nationalrates Ing. Norbert Hofer, "jedoch ist es unumgänglich, alle Vertragsinhalte - auch von US-amerikanischer Seite - auf den Tisch zu legen".

Der nun auferlegte Zeitdruck zum Abschluss dieses Abkommens dürfe auf keinen Fall zu einem Schnellverfahren ohne Wenn und Aber führen, warnt Hofer: "Dies würde dem Überhören sämtlicher Kassandra-Rufe und einem noch dazu vorschnellen Öffnen eines Trojanischen Pferdes gleichkommen."

Während sich tausende Österreicher im Rahmen des Konsultationsprozesses der Europäischen Kommission kritisch bis negativ über die Implementierung von Sonderklagerechten von Großkonzernen (ISDS) im Rahmen des Handelspaktes äußerten, dürfe sich die österreichische Bundesregierung - allen voran Bundeskanzler Faymann - nicht gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung stellen und auf Brüsseler Zuruf als willfährige Durchpeitscher dieses "Freibriefabkommens" fungieren, appelliert Hofer, der nach Veröffentlichung der gesamten Vertragsinhalte weiterhin eine Volksbefragung über TTIP fordert.


 

 Reimon: Bundesregierung soll Zustimmung zu Verhandlungsmandat widerrufen
Handelskommissarin Malmström muss Verhandlungen unter dem derzeitigen Mandat einstellen.
Wien (grüne) - "EU-Handelskommissarin Malmström sollte die Verhandlungen für das umstrittene Handelsabkommen TTIP einstellen", erklärt Michel Reimon, EU-Abgeordneter der Grünen, zum von Malmström präsentierten Ergebnis der TTIP-ISDS-Konsultation. Die überwiegende Mehrheit der Einreichungen lehnt Investitionsschutzmechanismen ab. Malmström kündigt an, den Bericht im ersten Quartal zu diskutieren, exakt zu jenem Zeitraum, in dem das EU-Parlament seinen eigenen TTIP-Bericht verfasst. "Damit ist diese Konsultation auch eine wichtige Richtlinie für den Parlamentsbericht, der ISDS ablehnen sollte", so Reimon, der den Bericht für die Grünen im Wirtschafts- und im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ECON bzw. ITRE) verhandelt.

"Der geplante Investorenschutz käme für Konzerne einem Einfrieren der Gesetzeslage zum Zeitpunkt ihrer Investition gleich. Künftige Verbesserungen etwa beim Umwelt- oder Konsumentenschutz wären von den einzelnen Staaten nur mehr mit hohen Entschädigungszahlungen durchsetzbar. Dies bedeutet letztlich ein Aushebeln des demokratischen Rechtsstaats zugunsten von Unternehmensinteressen, das keinesfalls hingenommen werden darf", kritisiert Reimon.

In Österreich nahmen mehr als 33.000 Menschen an der ISDS-Konsultation teil, das sind mehr Einwendungen als aus dem zehnmal größerem Deutschland. Nur in Großbritannien gab es mit 52.000 Beiträgen eine noch höhere Beteiligung als in Österreich.

Auch die von der EU-Kommission - zuletzt im November des Vorjahres -erhobenen Daten des Eurobarometer zeigen, dass eine breite Mehrheit der ÖsterreicherInnen TTIP ablehnend gegenübersteht. Nichtsdestotrotz hatte Malmström-Vorgänger Karel de Gucht die hohe Anzahl an TTIP-ISDS-Stellungnahmen noch im Juli des Vorjahres als "regelrechte Attacke" bezeichnet.

"Österreich spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob das umstrittene Handelsabkommen TTIP kommt. Die österreichische Bundesregierung soll ihre Zustimmung zum Verhandlungsmandat widerrufen und klarstellen, dass Österreich einem Abkommen gemäß dem derzeitigen Verhandlungsauftrag, der ja den Investorenschutz enthält, nicht zustimmen wird", fordert Reimon.

 

 

 

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