Malmström stellt Ergebnisse der Konsultation zum Investitionsschutz im Handelsabkommen
TTIP vor
Die EU-Kommission hat am 13.01. die Ergebnisse einer Konsultation zum Investorenschutz
im geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen präsentiert.
Brüssel (ec) - Handelskommissarin Cecilia Malmström hat am 13.01. in einer Pressekonferenz die
Ergebnisse kommentiert. Die Auswertung der 150 000 Antworten auf die Online-Konsultation zum Investitionsschutz
(Investor To State Dispute settlement, ISDS) im Rahmen der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft
(Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) hat neben einer breiten Ablehnung konstruktive Vorschläge
für einen verbesserten Investitionsschutz ergeben.
„Aus der Konsultation geht klar hervor, dass gegenüber dem Instrument der ISDS äußerste Skepsis
herrscht“, erklärte Handelskommissarin Cecilia Malmström. „Wir müssen mit den Regierungen der EU-Länder,
dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft eine offene, ehrliche Diskussion über den Investitionsschutz
und die ISDS in der TTIP führen, bevor wir dazu irgendwelche politischen Empfehlungen abgeben. Dies wird das
Erste sein, was wir unmittelbar nach der Veröffentlichung dieses Berichts unternehmen. Ich möchte auch
festhalten, dass die Konsultation konstruktive Vorschläge in Bereichen ergeben hat, in denen Reformen möglich
sind. Wir werden diese im Laufe des Dialogs eingehend prüfen. Außerdem müssen wir uns Gedanken
darüber machen, wie wir mit der Tatsache umgehen, dass von EU-Ländern bereits 1400 derartige bilaterale
Abkommen geschlossen wurden, von denen einige bis in die fünfziger Jahre zurückreichen."
Die Kommission hatte im März vergangenen Jahres eine dreimonatige Online-Befragung der Öffentlichkeit
zu einem möglichen Ansatz beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen privaten
Investoren und staatlichen Stellen im Zusammenhang mit Investitionen durchgeführt. Eine zentrale Frage dabei
war, ob durch den Ansatz der EU das richtige Gleichgewicht zwischen dem Schutz von Investoren einerseits und der
Wahrung des Rechts sowie der Fähigkeit der EU, Regelungen im öffentlichen Interesse zu erlassen, andererseits
besteht.
In dem Konsultationsfragebogen wurde der Ansatz der EU bei den 12 Fragen zum Investitionsschutz und zur ISDS in
der TTIP ausführlich erläutert. Der Ansatz baut auf den Verbesserungen auf, die die EU im bestehenden
System vorzunehmen sucht. Die 12 Themen, zu denen Fragen gestellt wurden, umfassen Schutzklauseln, welche das Recht
der Regierungen garantieren, Regelungen im öffentlichen Interesse zu erlassen, die volle Transparenz der ISDS-Verfahren,
ethische Anforderungen an Schiedsrichter sowie eine mögliche Berufungsinstanz.
Die allermeisten Antworten, etwa 145 000 (d. h. 97 Prozent), wurden über verschiedene Onlineplattformen von
Interessengruppen übermittelt, auf denen negative Antworten vorformuliert waren. Außerdem erhielt die
Kommission individuelle Antworten von über 3000 Personen und etwa 450 Organisationen, die ein breites Spektrum
der Zivilgesellschaft der EU repräsentieren, darunter Nichtregierungsorganisationen, Unternehmensverbände,
Gewerkschaften, Verbraucherverbände, Anwaltskanzleien und wissenschaftliche Einrichtungen. Diese Antworten
gehen in der Regel ausführlicher auf den vorgeschlagenen Ansatz ein.
Die Antworten können grob in drei Kategorien eingeteilt werden:
- Antworten, in denen allgemeine Ablehnung der TTIP oder allgemeine Bedenken dagegen
geäußert werden;
- Antworten, in denen der Investitionsschutz/die ISDS im Rahmen der TTIP abgelehnt
oder allgemeine Besorgnis darüber geäußert wird;
- Antworten mit ausführlichen Stellungnahmen zum vorgeschlagenen Ansatz der
EU bei der TTIP, die ein breites, vielfältiges Meinungsspektrum widerspiegeln.
Die Antworten der dritten Kategorie enthalten spezifische Stellungnahmen zu den verschiedenen Aspekten des Ansatzes
der EU und in einigen Fällen konkrete
Vorschläge für zukünftige Veränderungen. Die Meinungen sind in Bezug auf praktisch alle 12
behandelten Fragen geteilt. Die eingegangenen Stellungnahmen deuten darauf hin, dass einige Bereiche für die
Teilnehmer besondere Bedeutung haben, dazu gehören unter anderen:
- der Schutz des Regelungsrechts der Staaten,
- die Einrichtung und die Funktion von Schiedsgerichten,
- das Verhältnis zwischen der innerstaatlichen Justiz und der ISDS,
- die Überprüfung der rechtlichen Korrektheit von Entscheidungen im Rahmen
der ISDS durch einen Berufungsmechanismus.
Im ersten Quartal 2015 wird die Kommission eine Reihe von Konsultationssitzungen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten,
dem Europäischen Parlament und verschiedenen Interessenträgern, darunter Nichtregierungsorganisationen,
Unternehmen, Gewerkschaften sowie Verbraucher- und Umweltorganisationen abhalten, um den Investitionsschutz und
die ISDS im Rahmen der TTIP auf Grundlage dieses Berichts zu erörtern. In einem ersten Schritt werden die
Konsultationsergebnisse am 22. Februar dem Ausschuss für internationalen Handel (INTA-Ausschuss) des Europäischen
Parlaments vorgelegt. Im Anschluss an diese Konsultationen im ersten Quartal wird die Kommission konkrete Vorschläge
für die TTIP-Verhandlungen entwickeln.
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Faymann: Große Bedenken der Bevölkerung ernst nehmen
Ergebnisse der Konsultation zeigen Sorgen bezüglich Schiedsgerichte - Enorme Beteiligung
Österreichs
Wien (bpd) - Die Ergebnisse der im Frühjahr 2014 von der EU-Kommission beschlossenen TTIP-ISDS Konsultation
sind für Bundeskanzler Werner Faymann "ein klares Zeichen dafür, dass für die Österreicherinnen
und Österreicher die Ausgestaltung des Freihandelsabkommens TTIP ein wichtiges Anliegen ist. Die großen
Bedenken der Bevölkerung sind ernst zu nehmen." Vor allem die starke Beteiligung Österreichs - von
den insgesamt 140.000 Rückmeldungen kam knapp ein Viertel (33.753) aus Österreich - zeigt, wie wichtig
das Thema der Bevölkerung ist. Nur in Großbritannien gab es noch mehr Rückmeldungen.
"Im Rahmen von TTIP benötigt es keine Schiedsgerichte, in entwickelten Rechtsstaaten sollen ordentliche
Gerichte entscheiden", bekräftigte der Bundeskanzler seine Ablehnung der Schiedsgerichte.
Die Kommission selbst hielt bezüglich der weiteren Vorgangsweise fest, dass im ersten Quartal 2015 weitere
Konsultationssitzungen mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten der EU, den Sozialpartnern und
NGOs stattfinden werden.
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Köstinger: Nationales GVO-Anbauverbot beschlossen
Österreichische Initiative erfolgreich – Grüne spielen den Gentechnikkonzernen
in die Hände"
Straßburg (övp-pd) - Als einen "Erfolg Österreichs in der EU" bezeichnet die Agrar-
und Umweltsprecherin der ÖVP, Elisabeth Köstinger, das neue nationale GVO-Anbauverbot. "Die ÖVP
im EU-Parlament und die österreichische Bundesregierung haben gemeinsam durchgesetzt, dass es ein Selbstbestimmungsrecht
jedes einzelnen Landes beim Anbau gentechnikveränderter Pflanzen gibt", freut sich Köstinger, die
Chefverhandlerin der Europäischen Volkspartei (EVP) für das neue Gesetz war.
Im EU-Parlament erfolgt heute der endgültige Beschluss des Kompromisses, auf den sich EU-Parlament und
Mitgliedstaaten Anfang Dezember geeinigt hatten. Seit 2011 waren die Verhandlungen mehrfach gescheitert. Unter
den Mitgliedstaaten konnten sich GVO-Gegner und -befürworter drei Jahre lang nicht auf eine gemeinsame Vorgangsweise
einigen.
Köstinger weist Kritik der Grünen an dem Kompromiss zurück. "Die Grünen spielen den
Gentechnikkonzernen in die Hände. Ich hätte mir auch ein Komplettverbot von GVO-Anbau in der EU gewünscht,
aber einige Mitgliedstaaten haben ihr Veto eingelegt. Wer dem jetzigen Kompromiss nicht zustimmt, riskiert, dass
die Gentechnikkonzerne auf dem Klagsweg den Anbau in Österreich durchsetzen", so Köstinger.
Der Kompromiss sieht nun ein zweistufiges Verfahren vor, mit dem Mitgliedstaaten für GVO-Pflanzen eine
Ausnahmeregelung, ein so genanntes "Opt Out", erwirken können. Zusätzlich dazu müssen
die Länder, die GVO anbauen, deren Übergreifen auf angrenzende Gebiete verhindern. Mitgliedstaaten können
die Regelung unverzüglich anwenden.
"Unser wichtigstes Ziel war es, die bisher nur zeitlich begrenzt geltenden nationalen GVO-Anbauverbote
so wasserdicht zu gestalten, dass kein Gentechnikkonzern sie mit einer Klage aushebeln kann", erläutert
Köstinger. "Dies haben wir nun geschafft", so die ÖVP-Europaabgeordnete.
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Hofer: Kassandra-Rufe nicht überhören!
Volksentscheid über TTIP und Offenlegung aller Vertragsinhalte unumgänglich
Wien (fpd) - Das vom Europäischen Rat beschlossene beschleunigte Verfahren zum Abschluss des Freihandelsabkommen
der EU mit den USA (TTIP) hat nun wohl auch zur Veröffentlichung einiger Dokumente und Textvorschläge
durch die EU-Kommission geführt. "Die Offenlegung der Papiere ist zu begrüßen", konstatiert
der freiheitliche Umweltsprecher und Dritte Präsident des Nationalrates Ing. Norbert Hofer, "jedoch ist
es unumgänglich, alle Vertragsinhalte - auch von US-amerikanischer Seite - auf den Tisch zu legen".
Der nun auferlegte Zeitdruck zum Abschluss dieses Abkommens dürfe auf keinen Fall zu einem Schnellverfahren
ohne Wenn und Aber führen, warnt Hofer: "Dies würde dem Überhören sämtlicher Kassandra-Rufe
und einem noch dazu vorschnellen Öffnen eines Trojanischen Pferdes gleichkommen."
Während sich tausende Österreicher im Rahmen des Konsultationsprozesses der Europäischen Kommission
kritisch bis negativ über die Implementierung von Sonderklagerechten von Großkonzernen (ISDS) im Rahmen
des Handelspaktes äußerten, dürfe sich die österreichische Bundesregierung - allen voran Bundeskanzler
Faymann - nicht gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung stellen und auf Brüsseler Zuruf als willfährige
Durchpeitscher dieses "Freibriefabkommens" fungieren, appelliert Hofer, der nach Veröffentlichung
der gesamten Vertragsinhalte weiterhin eine Volksbefragung über TTIP fordert.
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Reimon: Bundesregierung soll Zustimmung zu Verhandlungsmandat widerrufen
Handelskommissarin Malmström muss Verhandlungen unter dem derzeitigen Mandat einstellen.
Wien (grüne) - "EU-Handelskommissarin Malmström sollte die Verhandlungen für das umstrittene
Handelsabkommen TTIP einstellen", erklärt Michel Reimon, EU-Abgeordneter der Grünen, zum von Malmström
präsentierten Ergebnis der TTIP-ISDS-Konsultation. Die überwiegende Mehrheit der Einreichungen lehnt
Investitionsschutzmechanismen ab. Malmström kündigt an, den Bericht im ersten Quartal zu diskutieren,
exakt zu jenem Zeitraum, in dem das EU-Parlament seinen eigenen TTIP-Bericht verfasst. "Damit ist diese Konsultation
auch eine wichtige Richtlinie für den Parlamentsbericht, der ISDS ablehnen sollte", so Reimon, der den
Bericht für die Grünen im Wirtschafts- und im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ECON
bzw. ITRE) verhandelt.
"Der geplante Investorenschutz käme für Konzerne einem Einfrieren der Gesetzeslage zum Zeitpunkt
ihrer Investition gleich. Künftige Verbesserungen etwa beim Umwelt- oder Konsumentenschutz wären von
den einzelnen Staaten nur mehr mit hohen Entschädigungszahlungen durchsetzbar. Dies bedeutet letztlich ein
Aushebeln des demokratischen Rechtsstaats zugunsten von Unternehmensinteressen, das keinesfalls hingenommen werden
darf", kritisiert Reimon.
In Österreich nahmen mehr als 33.000 Menschen an der ISDS-Konsultation teil, das sind mehr Einwendungen als
aus dem zehnmal größerem Deutschland. Nur in Großbritannien gab es mit 52.000 Beiträgen eine
noch höhere Beteiligung als in Österreich.
Auch die von der EU-Kommission - zuletzt im November des Vorjahres -erhobenen Daten des Eurobarometer zeigen, dass
eine breite Mehrheit der ÖsterreicherInnen TTIP ablehnend gegenübersteht. Nichtsdestotrotz hatte Malmström-Vorgänger
Karel de Gucht die hohe Anzahl an TTIP-ISDS-Stellungnahmen noch im Juli des Vorjahres als "regelrechte Attacke"
bezeichnet.
"Österreich spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob das umstrittene Handelsabkommen TTIP kommt.
Die österreichische Bundesregierung soll ihre Zustimmung zum Verhandlungsmandat widerrufen und klarstellen,
dass Österreich einem Abkommen gemäß dem derzeitigen Verhandlungsauftrag, der ja den Investorenschutz
enthält, nicht zustimmen wird", fordert Reimon.
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