Strassburg (europarl) - Am 13.01, haben die Abgeordneten beschlossen, dass EU-Länder den Anbau von GVO-Pflanzen
(genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch
wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Parlament und Rat hatten sich im Dezember informell darauf geeinigt.
Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen
Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert.
"Dieses Abkommen bedeutet mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten, die den GVO-Anbau auf ihrem
Hoheitsgebiet einschränken wollen. Diese Entscheidung ist richtungsweisend für die Debatte zwischen Befürwortern
und Gegnern von GVO - eine Debatte, die noch längst nicht zu Ende ist”, sagte die Berichterstatterin Frédérique
Ries (ALDE, BE).
“Was die nächsten Schritte betrifft, so vertraue ich nun dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker,
der zugesichert hat, die Verfahren um die GVO demokratischer zu gestalten und zu gewährleisten, dass die entsprechende
Forschung auch wirklich unabhängig ist", fügte sie hinzu.
Die mit den EU-Ministern ausgehandelte Vereinbarung wurde mit 480 Stimmen angenommen, bei 159 Gegenstimmen und
58 Enthaltungen.
Risikobewertung und Risikomanagement
Die neuen Vorschriften würden es Mitgliedstaaten gestatten, den Anbau von genetisch veränderten Organismen
in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits
von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden.
EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden,
wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit
den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch
wirtschaftende Landwirte. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen.
Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss ein Verfahren beachtet werden, bei dem es dem
Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht wird, den Beschränkungen
seiner Zulassung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, kann der Mitgliedstaat allerdings die Maßnahmen
trotzdem durchsetzen.
MON 810-Mais ist derzeit der einzige GVO, der in der EU angebaut wird. Die ebenfalls genetisch veränderte
Kartoffelsorte "Amflora" wurde vom Europäischen Gerichtshof 2013 verboten, nachdem die Europäische
Kommission sie zuvor zugelassen hatte.
Pufferzonen /grenzüberschreitende Kontaminierung
In jedem Fall müssen die EU-Länder sicherstellen, dass der GMO-Anbau keine anderen Erzeugnisse verunreinigt
sowie besonders darauf achten, grenzüberschreitende Kontaminierungen durch GVO zu verhindern, so der Text
der neuen Regeln.
Die nächsten Schritte
Die neuen Vorschriften werden im Frühjahr 2015 in Kraft treten.
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