Zweite Arbeitssitzung des Unterausschusses zur Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes
Salzburg (lk) - Der Unterausschuss des Salzburger Landtags zur Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes
2007 fand am 13.01. unter Vorsitz von LAbg. Mag. Barbara Sieberth (Grüne) zu seiner zweiten Arbeitssitzung
zusammen. Mit Beschluss von 1. Oktober 2014 hat der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss zur Beratung
des Fünf-Parteien-Antrages für eine Novelle des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes 2007 diesen Unterausschuss
eingerichtet.
In seiner heutigen Sitzung befassten sich die Abgeordneten mit grundsätzlichen Fragen. Weitgehende Einigkeit
bestand unter den Landtagsparteien über die Zielsetzungen eines neuen Kinderbetreuungsgesetzes. Kinderbetreuungseinrichtungen
sind die erste, qualitätsvolle und elementare Bildungs- und Betreuungseinrichtung. Im Vordergrund stehen das
Wohl des Kindes und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Ausbau soll sich am Bedarf orientieren, und die
Gemeinden übergreifende Zusammenarbeit soll gestärkt werden, wobei der Betreuung der unter Dreijährigen
besonderes Augenmerk gilt. Ziel ist die Erhaltung der Vielfalt im Angebot der privaten und öffentlichen Einrichtungen
und die Stärkung der Wahlmöglichkeit der Eltern.
Erklärtes Ziel ist es, ein schlankes Gesetz, das den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht wird, zu erarbeiten.
Dazu wird es auch notwendig sein, die Finanzströme zu entflechten und klare Kompetenzzuordnungen zwischen
Land und Gemeinden vorzunehmen. Auch das Fördersystem soll vereinfacht und unnötiger bürokratischer
Aufwand abgebaut werden. Nach Festlegung der wesentlichen Ziele werden sich die Abgeordneten bis zum 1. Juli 2015
nun mit vielen Detailfragen auseinandersetzen, wobei die Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen immer im Blickfeld
behalten werden muss.
Bei den nächsten Beratungen am 17. Februar 2015 wird sich der Unterausschuss mit den Fragen des Versorgungsauftrages
befassen. Zweiter großer Schwerpunkt wird das Thema Inklusion sein.
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