Finanzministerium legt Glückspielbericht und Folgebericht über betreiberunabhängige
Spielerkarte vor
Wien (pk) - Die in der Glückspielgesetz-Novelle 2010 festgelegte Neuordnung des "kleinen Glückspiels"
und die damit einhergehenden Maßnahmen des Spielerschutzes sind inzwischen weitgehend umgesetzt, Fortschritt
und Wirksamkeit können bereits festgestellt werden. Zu dieser grundsätzlich positiven Einschätzung
kommt der Bericht des Finanzministers über die Auswirkungen des Glückspielmonopols 2010 bis 2014 (III-131
d.B.), der derzeit im Finanzausschuss zur Behandlung aufliegt. Das rege internationale Interesse an der Anbindung
von Glückspielautomaten und Video Lotterie Terminals an das Bundesrechenzentrum bestätigt nach den Worten
von Finanzminister Hans Jörg Schelling die führende Rolle Österreichs bei der Kontrolle des automatenbasierten
Glückspiels. Im Zusammenhang mit dem Glückspielbericht steht auch der zweite Folgebericht über eine
betreiberunabhängige Spielerkarte ( III-132 d.B.), der allerdings zu bedenken gibt, dass eine optimale Wirksamkeit
von Spielerschutzmaßnahmen im Rahmen einer Spielerkartenlösung nur bei einer betreiberübergreifenden
Umsetzung erreicht werden kann.
Glückspielgesetz-Novellen brachten Fortschritte beim Spielerschutz
Der Bericht zum Glückspielgesetz spricht von bedeutenden Entwicklungen in Sachen Spielerschutz im Zuge der
beiden Novellen aus den Jahren 2008 und 2010 und erinnert dabei insbesondere an die Beschränkung der Anzahl
von Glückspielautomaten in Relation zur Bevölkerung eines Bundeslandes sowie an die Einführung einer
betreiberseitigen Spielerkarte, die Festsetzung eines Mindestalters von 18 Jahren für Zutritt bzw. Spielteilnahme
und dessen lückenlose Kontrolle, echte Einsatz- und Spielbegrenzungen oder etwa die Einrichtung eines Warnsystems
durch die Betreiber mit abgestuften Spielerschutzmaßnahmen, die vom Beratungsgespräch bis zur Spielsperre
reichen können. Wesentlich für eine Veränderung des Glückspielmarkts in Österreich sei
nun die Umsetzungsdauer der an die gesetzlichen Initiativen anknüpfenden Folgehandlungen, heißt es.
Der Bericht verweist in diesem Zusammenhang auf den Umstand, dass die Schaffung neuer Landesgesetze sowie die Bewilligungs-,
Rechtsmittel- und Beschwerdeverfahren erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, und merkt zudem kritisch an, inhomogene
Rechtsauslegungen und der Wechsel in der Judikatur würden die Effizienz des Vorgehens gegen illegales Glückspiel
beinträchtigen.
Empfehlungen: Information des Spielers, verpflichtende Selbst- und Fremdbeschränkung
Der Bericht des Finanzministers über eine betreiberunabhängige Spielerkarte wiederum verbucht als positiv,
dass inzwischen alle österreichischen Betreiber von Einzelaufstellungen und Automatensalons sowie Spielbanken
betreiberspezifische Spielerkartenlösungen im Einsatz haben oder deren Einführung planen. Um den Spielerschutz
weiter voranzutreiben, seien aber zusätzliche Schritte notwendig. Empfohlen wird eine gegebenenfalls auch
verpflichtende Selbstbeschränkung, die es dem Spieler ermöglicht, Spielzeit und Ausgaben zu limitieren.
Vorstellbar ist auch eine Fremdbegrenzung des Spielers durch den Betreiber in Bezug auf Tagesspieldauer und Spielintensität.
Im Raum steht überdies der Vorschlag, durch eine Spielsperre den Spieler entweder aus eigenem Willen oder
auf Initiative des Betreibers zeitlich begrenzt oder permanent vom Spiel auszuschließen.
Betreiberunabhängiges Spielerregister als möglicher weiterer Schritt
Der Bericht über die betreiberunabhängige Spielerkarte gibt weiters zu bedenken, dass Maßnahmen
wie Spielsperre oder Besuchsbeschränkung nur betreiberübergreifend sinnvoll sind, da sonst Spieler mit
problematischem oder pathologischem Spielverhalten zwischen Betreibern wechseln können. Wichtig sei es deshalb,
hinsichtlich dieser beiden Spielerschutzmaßnahmen die gesetzlich oder konzessionsrechtlich vorgesehene Austauschverpflichtung
zwischen den Betreibern rasch umzusetzen, heißt es. Als möglicher weiterer Schritt wird aber auch die
Einführung eines betreiberunabhängigen Registers genannt. Darüber hinaus sollten nach Ansicht des
Berichts die Betreiber dazu bewegt werden, Funktionen wie die Selbstbegrenzung oder die Bereitstellung der Informationen
über Spielzeit und Ausgaben im Rahmen der Spielerkarte zu verwirklichen. Insgesamt plädiert der Bericht
dafür, die bereits vorhandenen Spielerschutzmaßnahmen der Betreiber anzugleichen und in Richtung eines
höheren einheitlichen Spielerschutzniveaus anzuheben.
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