Österreich klagt beim Europäischen Gericht
Wien (bka) - Österreich klagt beim Europäischen Gericht gegen die Entscheidung der Europäischen
Kommission, Staatsbeihilfen für die Errichtung des britischen Atomkraftwerkes Hinkley Point zu gewähren.
Bundeskanzler Werner Faymann unterstrich in einer Stellungnahme die österreichische Position: "Es kann
nicht sein, dass die EU-Kommission Fördergelder für die Subvention von Atomkraftwerken bewilligt."
Bereits im Oktober kündigte die Bundesregierung rechtliche Schritte an, da Österreich sich gegen jede
Förderung der Atomkraft und die Energieproduktion im Nuklearbereich ausspricht.
Das Ansuchen um Förderung des britischen Kraftwerks ist nach Faymanns Ansicht rechtswidrig. Bundeskanzler
Werner Faymann: "Erneuerbare Energie sieht anders aus. Diese Entscheidung passt keinesfalls zu den Vorhaben
der EU. Beihilfen sind dazu da, neue Technologien zu entwickeln - das trifft bei Atomkraft wohl in keiner Weise
zu". Außerdem, so der Bundeskanzler, seien Atomkraftwerke weder umweltpolitisch noch wirtschaftlich
zu verantworten.
Abgesehen vom Fehlen einer rechtlichen Grundlage, stehe die Verhältnismäßigkeit der AKW-Förderungen
in keiner Relation zu Maßnahmen zur alternativen Energiegewinnung. Bundeskanzler Werner Faymann: "Im
Vergleich zur Windenergie würde die EU dieses Atomkraftwerk doppelt so hoch fördern und zudem mit 35
Jahren Laufzeit deutlich länger unterstützen. Österreich steht für Kostenwahrheit, für
umweltfreundliche und erneuerbare Energie statt Atomkraftwerken."
|