SPÖ, ÖVP, Grüne: Neues Untersuchungsausschussgesetz untermauert das Minderheitenrecht
und steht für ein starkes Kontrollsystem des Kärntner Landtages.
Klagenfurt (lpd) - Der Verfassungsausschuss des Kärntner Landtages hat am 22.01. nach seiner 25. Sitzung
das neue Kärntner Untersuchungsausschussgesetz präsentiert. Die Zukunftskoalition von SPÖ, ÖVP
und den Kärntner Grünen beschloss damit den Fahrplan zur grundlegenden Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse.
"Ein U-Ausschuss kann künftig auch von einer Minderheit im Landtag eingesetzt werden. Die Opposition
hat auch das Recht, den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende zu nominieren", bringt SPÖ-Klubobmann LAbg.
Herwig Seiser die wichtigsten Neuerungen auf den Punkt. Damit wird der Untersuchungsausschuss zu einem Kontrollsystem
der Opposition. Bisher konnte nur eine Landtagsmehrheit einen Untersuchungsausschuss beschließen.
Neben dieser Systemumstellung bringt die Reform eine neue Verfahrensordnung. "Eine klare Forderung war die
Stärkung der Position des Rechtsbeistandes in der Person eines Richters bzw. Richterin oder Staatsanwaltes
bzw. Staatsanwältin in Ruhe. Dieser wird mit mehr Rechten und Pflichten ausgestattet und ergänzend zu
den Landtagsabgeordneten als Mitglied vom Untersuchungsausschuss bestimmt. So wird künftig vom Rechtsbeistand
ein Feststellungsbericht bestimmt, der einen objektiven und integrativen Bestandteil des politischen Abschlussberichtes
darstellt", führt LAbg. ÖVP-CO-Stv. Markus Malle aus. Eine Liste mit möglichen Kandidaten als
Rechtsbeistand wird im Einvernehmen mit dem Landesgerichtspräsidenten und dem Leiter der Staatsanwaltschaft
erstellt. Die Arbeit des Ausschusses wird damit qualitätsmäßig profund untermauert. Am Ende der
Untersuchungstätigkeit steht wie bisher ein Ausschussbericht, mit dessen Vorbereitung nunmehr der Rechtsbeistand
betraut ist. Zur Garantie einer größtmöglichen Objektivität besteht der Untersuchungsbericht
aus zwei Teilen. Zum einen wird es einen Feststellungsbericht des Rechtsbeistandes geben und zum anderen eine politische
Bewertung.
Bei der Beweisaufnahme hat der neue Untersuchungsausschuss großen Spielraum. Alle notwendig scheinenden Akte
können angefordert und ein oder mehrere Sachverständige bestellt werden. Auch Eilprüfungen durch
den Rechnungshof können vom Ausschuss beauftragt werden. Die Rechte der Zeugen werden durch die Öffentlichkeit
der Befragungen, die wörtliche Protokollierung, das Fragerecht aller Mitglieder sowie der Befugnisse des Rechtsbeistandes
bestmöglich gewahrt. Die Zeugen stehen bei ihrer Befragung unter Wahrheitspflicht - Falschaussagen sind strafbar.
"Neu ist es, Zeugen auch mit Zwangsmittel zum Erscheinen vor dem Ausschuss zu bewegen. Öffentlich Bedienstete
sind per Gesetz vor dem Ausschuss von der Amtsverschwiegenheit entbunden. Nur bei Auskünften, die die eigenen
Person oder nahe Angehörige strafrechtlich belasten, besteht die Möglichkeit einer Aussageverweigerung.
Insgesamt ist dieses neue Untersuchungsausschussgesetz die wichtigste Waffe in der parlamentarischen Kontrollarbeit,
wenn der Proporz abgeschafft ist. Damit haben wir das Versprechen, die Untersuchungsausschüsse zu einem echten
Minderheitenrecht zu machen, eingelöst", erklärt Grüne-Klubobfrau Barbara Lesjak.
Um ein zügiges Vorgehen des Untersuchungsausschusses zu gewährleisten, ist das Beweisverfahren mit 12
Monaten begrenzt. Durch die Regelung, dass gesetzlich zwingend ein objektiver Abschlussbericht durch den Rechtsbeistand
in Teil A sowie der politischen Bewertung im Teil B vorgesehen ist, wird das "Abdrehen" eines Untersuchungsausschusses,
wie in der Vergangenheit vorgekommen, unmöglich gemacht.
"Diese Reform des Kärntner Untersuchungsausschusses ist eine im Bundesländervergleich einzigartige
Aufwertung des Landtages und der Minderheiten- und Kontrollrechte", zeigt sich die Zukunftskoalition zufrieden.
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