Rechtliche Basis für transparentere
 Demokratie in der Stadt Salzburg

 

erstellt am
22. 01. 15
11.00 MEZ

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags beschäftigte sich am 21.01. unter dem Vorsitz von Mag. Barbara Sieberth (Grüne) mit einer Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Stadtrecht 1966 geändert wird, und nahm diese einstimmig an.

Mit dem Gesetzesvorhaben werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen ist die Stadt Salzburg bestrebt, die Demokratie auf Stadtebene transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Sie will die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Stadtsenats per Live-Stream im Internet übertragen. Weiters sollen die Verhandlungsschriften von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Stadtsenats zur allgemeinen Abfrage ins Internet gestellt werden. Schließlich soll bei jeder Sitzung der genannten Organe der Vorsitzende anordnen können, dass zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Dokumentation in der Verhandlungsschrift Bild- und/oder Tonaufnahmen gemacht werden können. Zum anderen soll die schon bisher in vielen Gemeinden geübte Praxis, dass Gemeindebürgerinnen und -bürgern aus Anlass etwa eines runden Geburtstages vom Bürgermeister gratuliert wird, auch für die Stadt Salzburg auf eine datenschutzrechtlich einwandfreie Basis gestellt werden.

LAbg. Friedrich Wiedermann (ohne Klub) regte an, an den Bundesgesetzgeber heranzutreten, um im Datenschutzgesetz Veränderungen vorzunehmen, sodass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister etc. vor rechtlichen Konsequenzen bei Gratulationen geschützt werden.

Dr. Paul Sieberer, Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes des Landes, schlägt vor, keine aktive Zustimmung des zu Gratulierenden einzufordern, sondern eine Widerspruchsregelung einzuräumen, wenn man als Bürgerin oder Bürger nicht möchte, dass gratuliert wird.

 

 

 

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