Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags beschäftigte sich
am 21.01. unter dem Vorsitz von Mag. Barbara Sieberth (Grüne) mit einer Vorlage der Landesregierung betreffend
ein Gesetz, mit dem das Salzburger Stadtrecht 1966 geändert wird, und nahm diese einstimmig an.
Mit dem Gesetzesvorhaben werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen ist die Stadt Salzburg bestrebt, die Demokratie
auf Stadtebene transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Sie will die öffentlichen Sitzungen
des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Stadtsenats per Live-Stream im Internet übertragen. Weiters
sollen die Verhandlungsschriften von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und des
Stadtsenats zur allgemeinen Abfrage ins Internet gestellt werden. Schließlich soll bei jeder Sitzung der
genannten Organe der Vorsitzende anordnen können, dass zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen
Dokumentation in der Verhandlungsschrift Bild- und/oder Tonaufnahmen gemacht werden können. Zum anderen soll
die schon bisher in vielen Gemeinden geübte Praxis, dass Gemeindebürgerinnen und -bürgern aus Anlass
etwa eines runden Geburtstages vom Bürgermeister gratuliert wird, auch für die Stadt Salzburg auf eine
datenschutzrechtlich einwandfreie Basis gestellt werden.
LAbg. Friedrich Wiedermann (ohne Klub) regte an, an den Bundesgesetzgeber heranzutreten, um im Datenschutzgesetz
Veränderungen vorzunehmen, sodass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister etc. vor rechtlichen Konsequenzen
bei Gratulationen geschützt werden.
Dr. Paul Sieberer, Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes des Landes, schlägt vor, keine aktive Zustimmung
des zu Gratulierenden einzufordern, sondern eine Widerspruchsregelung einzuräumen, wenn man als Bürgerin
oder Bürger nicht möchte, dass gratuliert wird.
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