Wenn in einem Kleinbetrieb plötzlich die Unternehmerin oder der Unternehmer ausfällt,
kann dies existenzgefährdend sein. Bei Krankheit, Spitalsaufenthalt oder Babypause springt die Betriebshilfe
ein – seit nunmehr über 20 Jahren.
St. Pölten (wknö) - Ins Leben gerufen hat die Betriebshilfe für die Wirtschaft die heutige
Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Sonja Zwazl, mit Unterstützung der Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft (SVA). „Gerade für Kleinunternehmen ist es wichtig, einen Rückhalt zu haben,
wenn die Chefin oder der Chef ausfällt“, weiß Zwazl. Bis 2002 wurde das Burgenland und bis 2005 Wien
von der NÖ Betriebshilfe mitbetreut, mittlerweile gibt es sie auch in Oberösterreich, Salzburg, Kärnten,
Steiermark, Tirol und Vorarlberg. Eine österreichweite Erfolgsgeschichte hat von Niederösterreich ihren
Ausgang genommen.
Betriebliches Rettungsnetz
Grundüberlegung ist, dass ein Spitalaufenthalt aber auch die Babypause bei kleinen Unternehmen regelrecht
zu einer wirtschaftlichen Notlage führen können. „Die Betriebshilfe stellt hier sicher, dass auch Kleinstunternehmerinnen
Kinder bekommen können, ohne dass dem Betrieb gleich das Aus droht. Und, dass es ein betriebliches Rettungsnetz
im Unglücksfall gibt“, so Zwazl.
„Die gesundheitlichen Sorgen kann die Betriebshilfe nicht nehmen, die wirtschaftlichen sehr wohl“, meint SVA
Obmann-Stv. Alexander Herzog: „Unternehmerinnen und Unternehmer bekommen eine Ersatzarbeitskraft, wenn sie im Falle
einer existenzgefährdenden Krankheit für den Betrieb ausfallen – ebenso aus dem erfreulichen Grund einer
Schwangerschaft und Geburt.“ Um hier zu helfen, so Herzog, gebe es in Österreich mit der Betriebshilfe ein
sehr effizientes Netzwerk.
„Ein weiterer wichtiger Aspekt: Wenn Betriebsinhaber krank werden, können sie sich aus Sorge um ihre Firma
oft nicht auf die Genesung konzentrieren. Auch hier springt die Betriebshilfe ein“, sagt Präsidentin Zwazl:
„Damit sich Unternehmerinnen und Unternehmer ordentlich auskurieren können.“
Ein Viertel der Einsätze bei EPU
Seit der Gründung wurden von der niederösterreichischen Betriebshilfe schon rund 2.500 Einsätze
geleistet, mit einer durchschnittlichen Einsatzdauer von 400 Stunden. An der Spitze der Einsatzgründe stehen
Operationen, gefolgt von schweren Krankheiten, Unfällen und Geburten –- wobei sich die Anzahl der Einsätze
ziemlich die Waage hält. „Ohne Betriebshilfe hätten viele Unternehmen diese Zeit nicht überstanden“,
ist Zwazl überzeugt. „Rund ein Viertel der Einsätze entfällt auf Ein-Personen-Unternehmen (EPU).
Insgesamt wird 85 Prozent unserer Hilfe in Unternehmen mit keinen oder maximal zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
geleistet.
Bei Geburten erstreckt sich der Betriebshilfeeinsatz auf die Zeit des Mutterschutzes. Dazu kommen fünf
Tage extra als Einarbeitungsphase – „ein Novum, das wir als weitere Verbesserung eingeführt haben“, so Zwazl.
Peter McDonald, Vorstandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,
weist in diesem Zusammenhang auf die Bemühungen hin, beim Thema Selbstständigkeit und Familie etwas zu
bewegen: „Mit der Verdoppelung des Wochengeldes, der Möglichkeit zur Freisstellung von SV-Beiträgen während
des Wochengeldbezuges und der Einführung der Teilselbständigkeit konnten wir dieser Entwicklung auch
in der Sozialgesetzgebung Rechnung tragen.“ Dazu komme das seit 20 Jahren bewährte Erfolgsmodell der von Präsidentin
Zwazl initiierten Betriebshilfe, so McDonald.
Neue Rettungsengel gesucht
Die Betriebshelferinnen und –helfer sind erfahrene Kräfte, die sich in den jeweiligen Berufen auskennen,
anpacken und wissen, was zu tun ist, damit ein Betrieb trotz Ausfalls der Chefin oder des Chefs weiterläuft.
Das Team der BetriebshelferInnen besteht zumeist aus ehemaligen Selbständigen mit viel Erfahrung. Sie springen
im Bedarfsfall ein und sorgen dafür, dass der Betrieb weiterläuft. Das Besondere an diesem Beruf ist
es, in verschiedenen Betrieben aktiv zu sein und Erfahrungen sammeln zu können. „Ich mag die Abwechslung und
zudem gefällt es mir, anderen Menschen helfen zu können“, bringt es eine Betriebshelferin auf den Punkt.
Und auch neue „Rettungsengel“ werden von der Betriebshilfe nach dem Motto „Praxis ist unbedingt erforderlich,
Alter und Erfahrung von Vorteil“ regelmäßig gesucht. Zwazl: „Fachwissen, Lebenserfahrung und vor allem
Einfühlungsvermögen sind die zentralen Kriterien, nach denen wir unsere Betriebshelfer auswählen.“
Wann springt die Betriebshilfe ein?
- Um Betriebshilfe zu erhalten, dürfen
die jährlichen Gesamteinkünfte des Betriebsinhabers höchstens 19.666,92 Euro vor Steuern betragen.
Diese Einkommensgrenze fällt bei der Betriebshilfe im Falle einer Babypause weg.
- Bei Unfällen und gesundheitlichen Problemen mit einer Arbeitsunfähigkeit
von mehr als 14 Tagen sowie dem darauffolgenden Anschlussheilverfahren für gesamt maximal 70 Arbeitstage und
zusätzlich 5 Tage für die Einschulung.
- Bei Schwangerschaft und Geburt in den Mutterschutz-Wochen vor und nach der Geburt
– üblicherweise je 8 Wochen vor und nach der Geburt.
- Die Betriebshilfe gibt es als Geldleistung durch Zuschüsse/Wochengeld oder
als Sachleistung durch die Beistellung von BetriebshelferInnen
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