43.300 Gegenstände und 330.000 Kilogramm Flüssigkeiten wurden bei den Handgepäckskontrollen
auf den sechs internationalen Flughäfen Österreichs zurückgewiesen.
Wien (bmi) - Spitze und scharfe Gegenstände, Schusswaffen/Kriegsmaterial, Abwehrsprays, Behälter
mit Flüssigkeiten mit einem Fassungsvermögen von über 100 Milliliter sowie ähnliche Gegenstände
dürfen auf Flügen nicht im Handgepäck transportiert werden. Zu den Flüssigkeiten zählen
Cremen, Pasten, gelartige Stoffe und Sprays
Um Flüssigkeiten mittransportieren zu können, muss man folgendes beachten:
- Die Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen nur in Behältern transportiert
werden, die ein Fassungsvermögen von 100 Millilitern nicht überschreiten.
- Diese Behälter müssen in einem separaten, durchsichtigen Plastikbeutel
mit einem maximalen Volumen von einem Liter aufbewahrt werden.
- Der Plastikbeutel muss wiederverschließbar sein.
- Pro Person darf nur ein durchsichtiger Plastikbeutel mitgeführt werden.
Sicherheitspersonal der Flughäfen deponiert Gegenstände, die nicht in die Flugkabine mitgenommen werden
dürfen, in "Safebags". Nach der Rückkehr können die Passagiere ihre Gegenstände von
dort wieder abholen. Passagiere, die mit verbotenen Gegenständen am Flughafen Wien-Schwechat ausgeforscht
wurden, können diese Gegenstände entweder per Post auf eigene Kosten nach Hause schicken lassen und Versicherungsgebühren
bezahlen oder auf sie verzichten.
Zurückgewiesene Gegenstände
38.230 Spitze und scharfe Gegenstände
1.291 Abwehrsprays
415 Messer
118 Schusswaffen und Bestandteile davon
763 Stück Munition
268 Schlagwaffen
Gesamt 43.347
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