Berthold: Auch 2015 stehen die Gelder wieder zur Verfügung
Salzburg (lk) - 522 Eltern mit geringem Einkommen, darunter rund 280 Alleinerziehende, haben im vergangenen
Jahr finanzielle Unterstützung aus dem neuen Salzburger Kinderbetreuungsfonds erhalten. Die durchschnittliche
Summe der 2014 ausgeschütteten Gelder betrug für Alleinerziehende 275 Euro beziehungsweise 257 Euro pro
Familie. Ablehnungsgründe waren bereits vorhandene Kinderbetreuungsbeihilfe durch das Arbeitsmarktservice
sowie das verpflichtende letzte Kinderbetreuungsjahr.
Zusätzlich zum Landesgeld ("Familienpaket"), das alle Kinderbetreuungsplätze finanziell stützt
(monatlich 25 Euro für Ganztagesplatz beziehungsweise 12,50 Euro für Halbtagsbetreuung), wurden insgesamt
rund 140.000 Euro aus dem Kinderbetreuungsfonds ausgeschüttet.
"Kinderbetreuung sehe ich als elementare Bildungseinrichtung, die allen Kindern zur Verfügung stehen
soll. Derzeit arbeite ich daher nicht nur an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Pädagoginnen
und Pädagogen, sondern auch am Ausbau. Diese beiden Bereiche erfordern große finanzielle Investitionen.
Meine politische Vision ist jedoch nach wie vor ein kostenloser Kinderbetreuungsplatz", so Landesrätin
Mag. Martina Berthold am 19.01.
Der 2014 eingeführte Kinderbetreuungsfonds unterstützt Mütter und Väter, die unter die Einkommensgrenzen
von 1.119,16 Euro für Alleinerziehende beziehungsweise 1.454,91 Euro für Familien fallen. Für jedes
weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, wird die Grenze um 447,66 Euro erhöht.
Der Förderantrag für das Jahr 2015 findet sich auf der Landeswebsite.
Weitere Informationen gibt es beim Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien unter der Telefonnummer
0662/8042-5435, per E-Mail familie@salzburg.gv.at oder auf der Landeswebsite.
Zusätzlich können sich Eltern an die Elternservicestellen Forum Familie in den Bezirken wenden. Unter
deren Homepage http://www.salzburg.gv.at/forumfamilie
sind Informationen über zusätzliche familienentlastende Maßnahmen in Salzburg für Eltern mit
Kindern in einer Kinderbetreuungseinrichtung abzurufen
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