Alle gemeinsam für die Zukunft unserer Jugend – Gemeinsamer Reformprozess von Ressorts,
Bundesländern und Sozialpartnern gestartet - Auftakt mit Hundstorfer, Mitterlehner, Heinisch-Hosek und Karmasin
Wien (bmask) - Die österreichische Bundesregierung will jungen Menschen bessere berufliche Chancen
eröffnen und setzt daher auf die Initiative "AusBildung bis 18". Einerseits wird dadurch die Jugendarbeitslosigkeit
bekämpft, andererseits dem Wunsch der Unternehmen nach gut ausgebildeten jungen Menschen entsprochen. "Wer
gut ausgebildet ist, hat einfach bessere Chancen; diese Chancen wollen wir allen jungen Menschen in Österreich
ermöglichen. Eine Ausbildungspflicht für 15- bis 18-Jährige ist daher ein ganz entscheidender Punkt
auch für die Zukunft unseres Landes", sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer bei der Auftaktveranstaltung
"AusBildung bis 18". "Mit der Ausbildungspflicht für 15- bis 19-Jährige sichern wir Wachstum
und Beschäftigung. Denn der Wirtschaftsstandort Österreich ist von gut ausgebildeten Fachkräften
abhängig. Eine Lehre, mit der man zum Meister, oder über das Programm Lehre mit Matura zum Akademiker
wird, schafft die Basis für eine gute Karriere ", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Bildungsministerin
Gabriele Heinisch-Hosek setzt vor allem auf Information: "Wir haben ein vielseitiges Bildungs- und Ausbildungsangebot,
das für alle etwas zu bieten hat. Die große Herausforderung ist aber Jugendlichen bei der Entscheidung
über ihre weiterführende Bildungs- oder Berufslaufbahn bestmöglich zu unterstützen und zu informieren.
Mein Ziel ist, dass alle, entsprechend ihrer individuellen Interessen und Stärken, den für sie besten
Weg finden." Jugendministerin Karmasin strich die wichtige Rolle der Jugendarbeit bei diesem Reformprozess
heraus: "In der Phase des Erwachsenwerdens spielt die Jugendarbeit eine zentrale Rolle. Sie kann insbesondere
in den Bereichen der Persönlichkeitsentwicklung und der Aneignung von sozialen Kompetenzen qualitätsvolle
Unterstützung leisten. Das Empowerment der jugendlichen Interessen wird durch nicht-formales und informelles
Lernen in den familiären und jugendlichen Lebenswelten ermöglicht". ****
Beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 muss jede/r Jugendliche nach der Pflichtschule eine weiterführende Bildung
oder Ausbildung absolvieren. Dies kann der Besuch einer mittleren oder höheren Schule oder eine Lehrausbildung
sein. Benachteiligten Jugendlichen stehen die bewährten Programme wie Produktionsschulen und überbetriebliche
Lehrausbildung zur Verfügung. Mit der Ausbildungspflicht geht es der Bundesregierung darum, vielfältige
Angebote, notwendige Unterstützungen und die richtigen Anreize zu schaffen und die Verbindlichkeit der Wahrnehmung
von Bildungs- und Ausbildungsangeboten zu erhöhen. Mit einer Schulpflicht von lediglich neun Jahren befindet
sich Österreich derzeit international am unteren Ende der Skala; eine Verlängerung der Mindestausbildungsdauer
junger Menschen ist vor dem Hintergrund steigender beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen erforderlich.
Während die meisten Jugendlichen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht ohnehin den Schulbesuch
fortsetzen oder eine Lehre absolvieren, trifft dies für eine kleine Gruppe nicht zu. Sie brechen die Schule
oder die Ausbildung ab, nehmen Hilfstätigkeiten an oder ziehen sich phasenweise ganz aus den Systemen Bildung,
Ausbildung und Arbeitsmarkt zurück. Ein solch schlechter Start in das Berufsleben zieht lebenslange schwerwiegende
Folgen für den Betroffenen nach sich. Rund 7.000 der 15 bis 17-Jährigen finden derzeit auch nach mehreren
Monaten nicht wieder den Anschluss. Insbesondere diese Jugendlichen, die bisher nicht den nachhaltigen Zugang zu
weiterführender Bildung gefunden haben, sollen im Rahmen der "AusBildung bis 18" durch bedarfsgerechte
Angebote darin unterstützt werden. Dies wird dadurch gewährleistet werden, dass einerseits die bereits
vielfältige Angebotslandschaft besser koordiniert und effizienter genutzt wird und andererseits Angebotslücken
geschlossen werden. Die dazu erforderlichen (Weiter-)Entwicklungen betreffen die Unterstützung bei der Ausbildungswahl,
die Vermeidung von Bildungs- und Ausbildungsabbrüchen, die Vorbereitung auf weiterführende Ausbildungen
für benachteiligte Jugendliche sowie die betriebliche und überbetriebliche Lehrausbildung.
Um das Vorhaben "Ausbildung bis 18" erfolgreich umzusetzen, gibt es daher einen Schulterschluss mehrerer
Ressorts und Institutionen, die diese weitreichenden Reformen anstreben. Damit arbeitet die österreichische
Bundesregierung schon jetzt an einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie für eine zukunftsorientiere
Ausbildung und Verbesserung der beruflichen Chancen unserer Jugend. Die heutige Auftaktveranstaltung ist für
die federführenden Ressorts daher eher ein Etappenziel als ein Startschuss, da die Bundesministerien für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, für Bildung und Frauen,
sowie jenes für Familien und Jugend bereits seit dem Frühjahr 2014 an den Vorbereitungen dieser umfassenden
Reform arbeiten. Durch die enge Zusammenarbeit der verantwortlichen Ressorts und Institutionen an der "AusBildung
bis 18" werden insbesondere bildungs- und arbeitsmarktpolitische Initiativen so weiterentwickelt, dass sie
sinnvoll ineinandergreifen. Die gemeinsamen Anstrengungen zielen auf ein System, in dem jeder Jugendliche das seinen
Interessen und Bedürfnissen passende Bildungs- oder Ausbildungsangebot findet und die entsprechende Unterstützung,
um dieses erfolgreich zu absolvieren. Die Bundesregierung ist überzeugt, mit dem Vorhaben der "AusBildung
bis 18" einen Meilenstein in der Verbesserung des Ausbildungsniveaus und der Arbeitsmarktchancen junger Menschen
ebenso wie für die Deckung des zukünftigen FacharbeiterInnenbedarfs der österreichischen Unternehmen
zu setzen.
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