Ab 1. Mai 2015 Sektion II Kunst und Sektion VI Kultur zusammengelegt
Wien (bpd) - Ab 1. Mai 2015 werden die Kunst- und Kulturagenden in einer Sektion zusammengeführt und
somit die Aufgaben der bisher getrennten Sektionen II (Kunst) und VI (Kultur) des Bundeskanzleramts in einer gemeinsamen
Sektion gebündelt.
Im Bundeskanzleramt wurde heute das Verfahren zu einer Änderung der Geschäftseinteilung eingeleitet.
Das Ziel dabei ist, bestehende Doppelgleisigkeiten zwischen den bereits im BKA vorhandenen Strukturen und den Kunst-
und Kultursektionen zu beseitigen und weitere Effizienzpotenziale zu heben.
Die Leitungsfunktionen in der neuen Sektion für Kunst und Kultur werden gemäß Ausschreibungsgesetz
ausgeschrieben und sollen bis 1. Mai 2015 besetzt werden.
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