Veranstaltung zum 9. Europäischen Datenschutztag im Bundeskanzleramt
Wien (bpd - "Digitale Technologien bieten uns vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und positive
Zukunftschancen. Das gilt für die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung ebenso wie für alle
Bürgerinnen und Bürger. Damit wir diese Chancen bestmöglich nutzen können, sind sichere und
effiziente Rahmenbedingungen notwendig, insbesondere wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht", sagte
Staatssekretärin Sonja Steßl am 28.01. bei der Veranstaltung zum 9. Europäischen Datenschutztag
im Bundeskanzleramt. Im Mittelpunkt der diesjährigen Vorträge und Diskussionen stand die Fragestellung
"Was bedeutet Datenschutz für Unternehmen?".
Die Staatssekretärin, in deren Zuständigkeitsbereich im Kanzleramt die Bereiche IKT und E-Government
fallen, ging in ihrer Eröffnungsrede auf die Entwicklungen auf europäischer Ebene ein: "Die Europäische
Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 war und ist ein Meilenstein für den Schutz personenbezogener Daten.
Doch in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat es wesentliche gesellschaftliche, politische und vor allem technische
Weiterentwicklungen gegeben. Daher brauchen wir auf europäischer Ebene eine Neuregelung, um auf die Veränderungen
in einer Welt mit globalen Datenströmen reagieren zu können." Das derzeit verhandelte Europäische
Datenschutzrecht der Zukunft werde voraussichtlich eine Abkehr von der behördlichen Vorab-Kontrolle hin zu
einer verstärkten Ex-post-Kontrolle bringen. "Das wird für die Unternehmen mehr Flexibilität,
aber auch mehr Eigenverantwortung bedeuten", so Steßl.
Künftig werde es außerdem nach dem "One-Stop-Shop"-Prinzip eine einheitliche Ansprechstelle
für international agierende Unternehmen geben und die Kontrollbehörden sollen vermehrt grenzüberschreitend
kooperieren. "Auch die neuesten Entwicklungen im Internet und bei den Social Media-Plattformen werden in den
neuen datenschutzrechtlichen Rahmen einfließen", sagte die Staatssekretärin. Die Herausforderung
dabei sei, einen hohen Datenschutz zu gewährleisten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen
zu reduzieren. "In Österreich sind wir hier bereits auf einem guten Weg, durch die Einrichtung des elektronischen
Meldeverfahrens und die verstärkte Novellierung der Standard- und Muster-Verordnung zur Meldebefreiung von
gleichgelagerten Datenanwendungen. Auch die strukturellen Verbesserungen in der neu eingerichteten Datenschutzbehörde
haben zu einer Verfahrensbeschleunigung beigetragen", so Steßl.
Wie der Internet Sicherheitsbericht 2014 gezeigt habe, werde es künftig auch einen erhöhten Bedarf an
Maßnahmen zur IT-Sicherheit geben. "Hackerangriffe nehmen stark zu und sind oft wirtschaftlich motiviert.
Häufig sind dabei auch persönliche Daten betroffen", so die Staatssekretärin. Um die IT-Sicherheit
zu erhöhen, werde derzeit auf EU-Ebene die so genannte NIS-Richtlinie verhandelt. "Dabei geht es um Maßnahmen,
um eine hohe gemeinsame Netz- und Informationssicherheit zu gewährleisten. Davon sollen vor allem für
eine funktionierende Infrastruktur maßgebliche Unternehmen in Branchen wie Energie, Verkehr, Wasserversorgung
oder Gesundheitsdienste erfasst werden, nicht aber kleine Betriebe. Wir wollen auch keine Verpflichtungen für
die Bürgerinnen und Bürger. Hier hat Aufklärung und Bewusstseinsbildung für den Umgang mit
IT Sicherheit und ihren persönlichen Daten die höchste Priorität", betonte Steßl.
"Das Ziel verbesserter Spielregeln für Datenschutz und Internetsicherheit muss immer sein, dass alle
- Unternehmen, öffentliche Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger - die Chancen der digitalen
Welt in einem sicheren Umfeld nutzen können. Denn nur dann können die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien
das Alltagsleben der Menschen erleichtern, die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen", so die
Staatssekretärin, die abschließend der Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag viel Erfolg
wünschte.
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