Brüssel (ep) - Das neue, verbesserte EU-Transparenzregister ist ab 27.01. verfügbar. Die neue Version
soll EU-Verfahren und Lobbyaktivitäten transparenter und rechenschaftspflichtiger machen und zugleich mehr
Anreize für Lobbyisten schaffen, sich einzutragen. Öffentlicher Zugriff auf die Datenbank und Registrierung
auf der Website wurden vereinfacht.
Eine neue Version des EU-Transparenzregisters, die von der Kommission und vom Parlament gemeinsam erarbeitet wurde,
ist ab heute verfügbar. Mit dieser „zweiten Generation“ des Registers werden die Bestimmungen der überarbeiteten
Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
von April 2014 umgesetzt.
Das neue System umfasst Änderungen in Bezug auf die Angaben über die für Lobbying eingesetzten Personalressourcen
und verlangt zusätzliche Informationen über die Beteiligung an Ausschüssen, Foren, Arbeitsgruppen
und ähnlichen Strukturen der EU sowie über die derzeit beobachteten Rechtsetzungsvorhaben. Darüber
hinaus sind nun alle registrierten Organisationen und Einzelpersonen verpflichtet, die geschätzten Kosten
ihrer Lobbying-Aktivitäten anzugeben.
Mit dem gestrafften Melde- und Beschwerdeverfahren können möglicherweise irreführende Informationen
besser und effizienter kontrolliert werden. Zudem werden neue Anreize geschaffen, um den Mehrwert einer Registrierung
zu steigern, wie etwa die verpflichtende Registrierung für all jene Organisationen und Einzelpersonen, die
an Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern oder Generaldirektoren interessiert sind oder bei Anhörungen
des Europäischen Parlaments das Wort ergreifen möchten.
Mit der neuen benutzerfreundlicheren Website wird die Schnittstelle zur Öffentlichkeit verbessert und eine
vereinfachte Registrierung ermöglicht, bei der die Benutzer Schritt für Schritt durch das Verfahren geführt
werden.
Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Sylvie Guillaume (S&D, FR) erklärte: "Ich
begrüße die Fortschritte, die seit Einrichtung des gemeinsamen Transparenzregisters des Europäischen
Parlaments und der Europäischen Kommission im Jahr 2011 gemacht wurden.
Unsere Mitbürger erwarten zu Recht, dass Gesetzgebungsverfahren transparent und nach klaren ethischen Maßstäben
verlaufen. Das neue Register trägt dazu bei, indem es einen Anreizeffekt bekommen hat und verständlicher
geworden ist.
Die Eintragung erfolgt nach wie vor auf freiwilliger Basis, das Parlament verfolgt dennoch weiterhin das seit 2008
gesteckte Ziel einer verpflichtenden Registrierung aller Interessenvertreter, ob Organisationen und Einzelpersonen.
Ebenso wichtig scheint mir, dass der Verhaltenskodex jetzt für alle Lobbyisten gilt, ob eingetragen oder nicht."
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