Stöger: Agentur für Passagier- und
 Fahrgastrechte stärkt Konsumentenschutz

 

erstellt am
27. 01. 15
11.00 MEZ

Zentrale Schlichtungsstelle für Passagiere von Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug im Ministerrat beschlossen
Wien (bmvit) - "Die neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte stärkt die Konsumentenrechte für Passagiere von Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug. Ihnen steht zukünftig eine zentrale Schlichtungsstelle unbürokratisch und professionell zur Seite", betont Verkehrsminister Alois Stöger nach dem Ministerratsbeschluss vom 27.01. Ab dem Sommer vereint die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte die Schlichtungsstellen für Bahn und Flugzeug unter dem Dach der Schienen Control GmbH. "In Zukunft können sich auch Bus- und Schiffsreisende in Beschwerdefällen an die Schlichtungsstelle wenden und ohne Prozess- und Kostenrisiko die Meinung einer unabhängigen und fachlich versierten Stelle einholen", erklärt Stöger die positiven Effekte.

"Mit dem heutigen Beschluss gehen wir den Weg zu mehr Konsumentenschutz konsequent weiter", so Stöger, der damit auch auf die bisher so erfolgreiche Arbeit der beiden Schlichtungsstellen im bmvit bzw. der Schienen-Control verweist. "98 Prozent aller Beschwerden von Fluggästen und Bahnreisenden konnten 2013 positiv erledigt werden. Das ist ein hervorragendes Zeugnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser beiden Anlaufstellen. Es freut mich, dass durch die heutige Einigung noch mehr Menschen von dieser Arbeit profitieren können."

Zahlen, Daten, Fakten
Pro Jahr werden 3000 Beschwerdefälle erwartet, die von maximal 6 MitarbeiterInnen bearbeitet werden sollen. Die jährlichen Gesamtkosten der Agentur von etwa 586.000 Euro teilen sich bmvit (60%) und die vom Schlichtungsverfahren betroffenen Unternehmen (40%). Fahrgäste bzw. Fluggäste können sich insbesondere bei Streit-bzw. Beschwerdefällen aufgrund von Verspätungen, Annullierungen und der Nichteinhaltung der Rechte von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden - wenn keine direkte Einigung mit dem betroffenen Verkehrsunternehmen erzielt werden konnte.

 

 

 

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