Ausschuss der Regionen und Europäische Investitionsbank verbünden sich
Brüssel (cor) - Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR), Michel Lebrun,
und der Präsident der Europäischen Investitionsbank (EIB), Werner Hoyer, starten gemeinsam einen Aktionsplan
zur schnelleren Umsetzung des Juncker-Plans in Höhe von 315 Milliarden Euro und der EU-Strukturfonds. Gemeinsame
Ziele sind die Vereinfachung der Verfahren und die beschleunigte Umsetzung hochwertiger EU-Projekte, die sowohl
den Bürgerinnen und Bürgern als auch den lokalen Unternehmen zugutekommen. Der AdR wird dafür den
Städten und Regionen in der EU zur Hand gehen, damit sie das Fachwissen der EIB zur Lösung ihrer Probleme
nutzen können.
In einer gemeinsamen Botschaft erklärten die Präsidenten von AdR und EIB: "Wir alle wissen, dass
die Städte und Regionen von entscheidender Bedeutung für die Investitionsoffensive sind, die die Europäische
Kommission und die EIB mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gestartet haben.
Als aktive Partner werden wir eng zusammenarbeiten, damit die Städte und Regionen die öffentlichen Mittel
auf lokaler und regionaler Ebene möglichst effizient einsetzen können. Dies betrifft insbesondere die
Verwaltung öffentlicher Ausschreibungen, die Abstimmung mit bereits bestehenden Wachstumsstrategien sowie
die Vermittlung des erforderlichen Wissens zur Umsetzung innovativer Aktionen, etwa in der Stadtentwicklung, im
Verhältnis von Stadt und Land und bei der Energieeffizienz. Außerdem kann das Ziel, die Nutzung der
Fördermittel in der EU-Kohäsionspolitik 2014-2020 zu verdoppeln, nur erreicht werden, wenn die bestehenden
Chancen besser bekannt gemacht und jene Verwaltungen unterstützt werden, die noch nicht über die notwendigen
Fähigkeiten verfügen."
Werner Hoyer, Präsident der Europäischen Investitionsbank, erklärte: "Der EFSI wird das Vertrauen
und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken. Der Fonds wird im Rahmen der EIB
eingerichtet, die das Projekt von Anfang an umfassend unterstützt hat. Diese Initiative markiert einen Paradigmenwechsel
im Einsatz begrenzter öffentlicher Mittel, weg von Zuschüssen und Beihilfen, hin zu Darlehen und Garantien.
Dies wird dazu beitragen, privates Kapital zu mobilisieren, wodurch die Wirkung der ursprünglichen Finanzierung
auf ein Vielfaches gesteigert wird." Weiter sagte er: "Die EIB kann auf eine solide Erfolgsbilanz beim
sinnvollen Einsatz von Finanzmitteln verweisen. Der Juncker-Plan wird jedoch nur dann Erfolg haben, wenn jeder
seinen Teil dazu beiträgt. Strukturreformen sind nach wie vor ebenso dringend erforderlich wie die Vereinfachung
der Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene. Ich begrüße es, dass der Ausschuss der
Regionen die Initiative unterstützt und die unterschiedlichen territorialen Dimensionen der Initiative in
ganz Europa betont."
In diesem Zusammenhang betonte AdR-Präsident Michel Lebrun: "Der AdR und die EIB verstärken ihre
Zusammenarbeit und werden gemeinsame Initiativen umsetzen, um bei den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften
die durch den ESIF sowie durch bereits bestehende Kreditfazilitäten der EIB gebotenen Chancen besser bekannt
zu machen. Mitglieder des AdR und Fachleute der EIB werden an Informationstouren in ganz Europa teilnehmen, bei
denen wichtige, von der EU finanzierte Infrastrukturprojekte vorgestellt werden. Damit sollen die Bürgerinnen
und Bürger der EU für das Engagement der EU für Wachstum sensibilisiert werden."
Darüber hinaus erarbeitet der AdR gegenwärtig eigene Vorschläge zur Verbesserung der ESIF-Verordnung
in Form einer Stellungnahme, die auf der Plenartagung im April 2015 verabschiedet werden soll.
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten.
Seine Aufgabe ist es, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung
in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische
Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte
und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Gerichtshof der EU anrufen, wenn seine
Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip
verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.
|