Für schnellere Umsetzung des Juncker-Plans

 

erstellt am
27. 01. 15
11.00 MEZ

Ausschuss der Regionen und Europäische Investitionsbank verbünden sich
Brüssel (cor) - Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR), Michel Lebrun, und der Präsident der Europäischen Investitionsbank (EIB), Werner Hoyer, starten gemeinsam einen Aktionsplan zur schnelleren Umsetzung des Juncker-Plans in Höhe von 315 Milliarden Euro und der EU-Strukturfonds. Gemeinsame Ziele sind die Vereinfachung der Verfahren und die beschleunigte Umsetzung hochwertiger EU-Projekte, die sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den lokalen Unternehmen zugutekommen. Der AdR wird dafür den Städten und Regionen in der EU zur Hand gehen, damit sie das Fachwissen der EIB zur Lösung ihrer Probleme nutzen können.

In einer gemeinsamen Botschaft erklärten die Präsidenten von AdR und EIB: "Wir alle wissen, dass die Städte und Regionen von entscheidender Bedeutung für die Investitionsoffensive sind, die die Europäische Kommission und die EIB mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gestartet haben. Als aktive Partner werden wir eng zusammenarbeiten, damit die Städte und Regionen die öffentlichen Mittel auf lokaler und regionaler Ebene möglichst effizient einsetzen können. Dies betrifft insbesondere die Verwaltung öffentlicher Ausschreibungen, die Abstimmung mit bereits bestehenden Wachstumsstrategien sowie die Vermittlung des erforderlichen Wissens zur Umsetzung innovativer Aktionen, etwa in der Stadtentwicklung, im Verhältnis von Stadt und Land und bei der Energieeffizienz. Außerdem kann das Ziel, die Nutzung der Fördermittel in der EU-Kohäsionspolitik 2014-2020 zu verdoppeln, nur erreicht werden, wenn die bestehenden Chancen besser bekannt gemacht und jene Verwaltungen unterstützt werden, die noch nicht über die notwendigen Fähigkeiten verfügen."

Werner Hoyer, Präsident der Europäischen Investitionsbank, erklärte: "Der EFSI wird das Vertrauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken. Der Fonds wird im Rahmen der EIB eingerichtet, die das Projekt von Anfang an umfassend unterstützt hat. Diese Initiative markiert einen Paradigmenwechsel im Einsatz begrenzter öffentlicher Mittel, weg von Zuschüssen und Beihilfen, hin zu Darlehen und Garantien. Dies wird dazu beitragen, privates Kapital zu mobilisieren, wodurch die Wirkung der ursprünglichen Finanzierung auf ein Vielfaches gesteigert wird." Weiter sagte er: "Die EIB kann auf eine solide Erfolgsbilanz beim sinnvollen Einsatz von Finanzmitteln verweisen. Der Juncker-Plan wird jedoch nur dann Erfolg haben, wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt. Strukturreformen sind nach wie vor ebenso dringend erforderlich wie die Vereinfachung der Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene. Ich begrüße es, dass der Ausschuss der Regionen die Initiative unterstützt und die unterschiedlichen territorialen Dimensionen der Initiative in ganz Europa betont."

In diesem Zusammenhang betonte AdR-Präsident Michel Lebrun: "Der AdR und die EIB verstärken ihre Zusammenarbeit und werden gemeinsame Initiativen umsetzen, um bei den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die durch den ESIF sowie durch bereits bestehende Kreditfazilitäten der EIB gebotenen Chancen besser bekannt zu machen. Mitglieder des AdR und Fachleute der EIB werden an Informationstouren in ganz Europa teilnehmen, bei denen wichtige, von der EU finanzierte Infrastrukturprojekte vorgestellt werden. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger der EU für das Engagement der EU für Wachstum sensibilisiert werden."

Darüber hinaus erarbeitet der AdR gegenwärtig eigene Vorschläge zur Verbesserung der ESIF-Verordnung in Form einer Stellungnahme, die auf der Plenartagung im April 2015 verabschiedet werden soll.

Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Seine Aufgabe ist es, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Gerichtshof der EU anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://cor.europa.eu/de/Pages/home.aspx
http://www.eib.org

 

 

 

 

 

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