Sozialminister Hundstorfer berichtet über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich
Wien (pk) – Die EU-Kommission will heuer Arbeitspakete zu den Themen Langzeitarbeitslosigkeit und Arbeitskräftemobilität
vorlegen und überlegt, die seit dem Jahr 2008 in Diskussion stehende neue Mutterschutz-Richtlinie zurückzuziehen,
sollte es nicht bald zu einer Einigung kommen. Das geht aus einem Bericht von Sozialminister Rudolf Hundstorfer
an das Parlament hervor. Wie die anderen Regierungsmitglieder informiert der Sozialminister die Abgeordneten über
aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich.
Dem Bericht zufolge könnte es demnach unter lettischer Präsidentschaft einen letzten Anlauf geben, einen
Konsens zwischen den Mitgliedstaaten der Union über eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und zusätzliche
Schutzfristen für Mütter zu erzielen. Angesichts der zahlreichen offenen Punkte ist das Sozialministerium
allerdings skeptisch. Auch Österreich steht in vielen Bereichen auf der Bremse und verweist nicht zuletzt
auf drohende Zusatzkosten, sollte der Mutterschutz auf mehr als 16 Wochen ausgedehnt werden. Auch vom in Österreich
bewährten System eines verpflichtenden absoluten Beschäftigungsverbots acht Wochen vor und acht Wochen
nach der Geburt will Hundstorfer nicht abgehen.
Wenig Bewegung ist auch in Bezug auf die beiden EU-Initiativen zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb
der Arbeitswelt und zu verpflichtenden Frauenquoten in Aufsichtsräten zu verzeichnen. Über beide Richtlinienentwürfe
wird dem Sozialministerium zufolge weiter verhandelt. Zuletzt hat der italienische Ratsvorsitz den Richtlinienvorschlag
zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, der auf eine Initiative der ehemaligen Kommissionsvizepräsidentin
Viviane Reding zurückgeht, bedeutend abgeschwächt, dennoch konnten sich die zuständigen FachministerInnen
bei ihrer Tagung im Dezember auf keinen Grundsatzbeschluss einigen. Auch Österreich ist laut Bericht noch
unschlüssig und hat "keine abschließende Position".
Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit: EU plant Mitteilung und Empfehlungen
Was die hohe Arbeitslosigkeit in Europa betrifft, wird die EU-Kommission laut Hundstorfer voraussichtlich im 2.
Quartal ein Paket zur Langzeitarbeitslosigkeit vorlegen, bestehend aus einer Mitteilung und Empfehlungen. Darüber
hinaus ist geplant, die Jugendbeschäftigungsinitiative weiterzuführen und ein Paket zur Förderung
der Arbeitskräftemobilität – bei gleichzeitiger Missbrauchsbekämpfung – zu schnüren. Auch der
Rat der zuständigen FachministerInnen der EU-Staaten will im Bereich der Arbeitsmarktpolitik einen besonderen
Fokus auf Risikogruppen – Jugendliche, langzeitarbeitslose Personen, Menschen mit Behinderung – legen.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt könnten auch Überlegungen der EU-Kommission haben, neue Ansätze
zur legalen Migration zu schaffen und Migration durch eine intensivere Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie durch
verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung illegaler Migration besser zu steuern. In diesem Zusammenhang
ist auch geplant, die "Blue Card", die hoch qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten den Zugang
zum Arbeitsmarkt in der EU ermöglicht, zu überprüfen.
Bereits am Tisch liegt ein Verordnungs-Vorschlag zur Intensivierung des Kooperationsnetzwerks EURES, dem neben
der Europäischen Kommission die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der EWR-Länder und der Schweiz
sowie andere mit Beschäftigungsfragen befasste nationale Stellen angehören. Aufgabe des Netzwerks ist
es, Dienstleistungen – Information, Beratung, Vermittlung – für Arbeitskräfte und Arbeitgeber anzubieten,
die in einem anderen Mitgliedsland arbeiten wollen bzw. grenzüberschreitend MitarbeiterInnen suchen. Die Europäische
Kommission schlägt nun unter anderem vor, den Datenaustausch auszuweiten, Praktika und Lehrstellen einzubeziehen,
Unterstützungen für mobilitätsinteressierte Arbeitsuchende auszuweiten und ein Zulassungssystem
für private Dienstleister zu schaffen.
Ebenfalls verbessert werden soll die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Prävention und Abschreckung
von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. Konkret hat die EU-Kommission die Einrichtung einer gemeinsamen Plattform
jener nationalen Behörden vorgeschlagen, die gegen illegale Beschäftigung vorgehen. Insbesondere geht
es um Informationsaustausch, den Aufbau von Fachwissen und Analysefähigkeiten, einen Austausch über bewährte
Verfahren und die Koordinierung grenzüberschreitender operativer Maßnahmen. Die Plattform wird grundsätzlich
von allen Mitgliedstaaten begrüßt, noch strittig ist allerdings, ob die Teilnahme daran verpflichtend
sein soll.
Um das Wachstum anzukurbeln, läuft seit Oktober 2013 ein Programm zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungaufwands
von Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe (REFIT). In diesem Zusammenhang sollen etwa
Arbeitsschutzvorschriften und Informationspflichten evaluiert sowie bestimmte Konsumentenrechte einem "Fitness-Check"
unterzogen werden.
Produktsicherheit: Ursprungslandangabe weiter strittig
Im Bereich des Konsumentenschutzes ist darüber hinaus eine Überarbeitung des EU-Verordnungsentwurfs für
ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht geplant. Zudem soll über das 2013 vorgelegte Produktsicherheitspaket,
das aus zwei Verordnungen besteht, weiter verhandelt werden. Dabei geht es zum einen um allgemeine Anforderungen
an die Sicherheit von Verbraucherprodukten abseits des Lebensmittelbereichs (CPSR) und zum anderen um Marktüberwachungsbestimmungen
(MSR). Über die CPSR-Verordnung gibt es laut Sozialministerium mittlerweile zwar weitgehend Konsens, allerdings
können sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine verpflichtende Ursprungskennzeichnung einigen. Zwischen
Befürwortern und Gegnern gebe es eine Pattstellung, heißt es im Bericht.
Österreich selbst lehnt eine Verpflichtung zur Ursprungskennzeichnung von Non-Food-Produkten mit der Begründung
ab, dass die Angabe des Ursprungslands für die Bewertung der Sicherheit eines Produkts irrelevant sei und
die Gefahr einer Diskriminierung von Produkten aus bestimmten Herstellungsländern berge. Zudem sei eine Ursprungslandangabe
eine weitere bürokratische Belastung vor allem für kleine Unternehmen und das Ursprungsland in einer
globalisierten Zulieferkette nur schwer zu bestimmen.
Trends in der Betreuungs- und Pflegepolitik sollen dem Bericht zufolge auf ExpertInnenebene weiterbehandelt werden.
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