Bundesrat fordert Verbesserungen bei Mitgestaltungsrechten in EU – EU-Ausschuss nimmt einstimmig
Entschließungsantrag und Mitteilung an
Wien (pk) – Wie bereits in der Sitzung im Jänner angedacht, nahm heute der EU-Ausschuss des Bundesrats
einstimmig sowohl einen Entschließungsantrag an die Bundesregierung als auch eine Mitteilung an die Kommission
an, worin die Länderkammer auf Verbesserungen der Mitwirkungsrechte nationaler Parlamente und auf mehr Transparenz
drängt. Einmal mehr werden darin die von der Kommission geplanten delegierten Rechtsakte scharf kritisiert.
Grundlage dafür ist ein Bericht der Arbeitsgruppe "Friends of the Presidency Group", die unter italienischem
Ratsvorsitz eingerichtet wurde und noch am 16. Dezember 2014 ihren Bericht vorgelegt hat. Darin wird die bisherige
Arbeitsweise der Union unter die Lupe genommen. Aufgrund dieser Analyse richten nun die Ausschussmitglieder die
Forderung an die Bundesregierung, die Weiterentwicklung der Mitgestaltungsmöglichkeiten der nationalen Parlamente
auszuloten und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in einen Diskussionsprozess mit der neu gewählten
Kommission einzubringen.
Mitwirkungsrechte nationaler Parlamente im gesamten EU-Gesetzgebungsprozess stärken
Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Abgabe von Stellungnahmen im gesamten Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
zu ermöglichen. Im Falle substantieller Änderungen von Legislativvorschlägen, die im Zuge der Verhandlungen
auf europäischer Ebene vorgenommen werden, sollte die Europäische Kommission den nationalen Parlamenten
den aktuellen überarbeiteten Entwurf neu vorlegen. Das derzeitige Subsidiaritätsprüfungsverfahren
ist in den Augen der Länderkammer deshalb unzureichend, weil die 8-Wochenfrist zu kurz ist und bei Veränderungen
von Rechtsakten zwischen der Vorlage und der Annahme derzeit keine Mitwirkung der nationalen Parlamente mehr möglich
ist. Was als einziges Mittel bleibt, ist die Subsidiaritätsklage, heißt es im Entschließungsantrag.
Der EU-Ausschuss setzt sich auch dafür ein, auf europäischer Ebene bei der Gesetzgebung die Folgenabschätzung
zu verbessern, um Überregulierungen zu vermeiden.
Darüber hinaus wird eine restriktivere Verwendung delegierter Rechtsakte und eine verstärkte Transparenz
seitens der Kommission bei der Erarbeitung solcher delegierter Rechtsakte angeregt, etwa durch Veröffentlichung
der Entwürfe. Zudem fordert der Bundesrat eine engere Einbindung nationaler ExpertInnen bei delegierten Rechtsakten.
Der EU-Ausschuss hat bereits des Öfteren gegen die große Zahl der delegierten Rechtsakte protestiert,
weil diese zu einer Umgehung der Einbindung der nationalen Parlamente führen.
Zudem wünschen sich die LändervertreterInnen die Einbindung der nationalen Parlamente auch im Bereich
der Koordination der Budget- und Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene. Sie regen daher eine regelmäßige Befassung
interparlamentarischer Konferenzen mit horizontalen Fragen der Durchführung des Europäischen Semesters
an. Die länderspezifischen Empfehlungen könnten Gegenstand eines Austausches zwischen dem jeweiligen
nationalen Parlament und der Kommission sein, meinen sie.
Schließlich mahnt der Bundesrat vor dem Hintergrund der Diskussionen rund um die Freihandelsabkommen CETA
und TTIP mehr Transparenz gegenüber nationalen Parlamenten und den Bürgern ein.
Die Entschließung soll dem Plenum am 05.02. zur Diskussion vorgelegt werden.
Bundesrat schlägt Interpellationsrecht für nationale Parlamente auf EU-Ebene vor
Auch in der Mitteilung an die Europäische Kommission sprechen die Bundesrätinnen und Bundesräte
die in der Entschließung angeführten Punkte an. Sie begrüßen darin die vom Ersten Vizepräsidenten
der Europäischen Kommission Frans Timmermanns angekündigte Intensivierung des politischen Dialogs, vor
allem im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprüfungsverfahren. Vorgeschlagen wird darin auch die Schaffung
eines Interpellationsrechts für nationale Parlamente auf EU-Ebene. Die Möglichkeit der Erstellung einer
schriftlichen Anfrage an die Kommission durch ein nationales Parlament wäre anzudenken, heißt es in
der Mitteilung.
Kontroverse um Außenhandelsverträge
Auch wenn sowohl Entschließungsantrag als auch Mitteilung den EU-Ausschuss einstimmig passierten, bedauerte
Stefan Schennach (S/W) explizit, dass man auf Grund des Vetos des Wirtschaftsministeriums jenen Passus aus der
Entschließung herausgenommen hat, in dem die verstärkte Einbindung nationaler Parlamente bei der Erteilung
von Verhandlungsmandaten an die EU-Kommission einerseits sowie im Verhandlungsprozess von Außenhandels- und
gemischten Abkommen andererseits gefordert wurde. Außenhandelsabkommen fallen zwar ausschließlich in
den Zuständigkeitsbereich der Union und unterliegen nicht dem Subsidiaritätsprüfungsverfahren, sie
zeitigen aber oft wesentliche Auswirkungen auf Bereiche der nationalen Zuständigkeiten, argumentierte Schennach.
Gerade bei TTIP und CETA sehe man deutlich, wie notwendig es gewesen wäre, die Parlamente miteinzubeziehen
und diese nicht in die "Zwangsjacke des Zustimmens zu stecken". Außerdem könne man als Parlament
nicht völlig den Willen der Bevölkerung nach Transparenz ignorieren, betonte Schennach im Hinblick auf
die Europäische Bürgerinitiative zu TTIP.
Wie man aus dem Außenministerium erfuhr, wird es auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit der Europäischen
Bürgerinitiative zu einer Revision der bestehenden Verordnung kommen.
Die Kritik Schennachs wurde voll inhaltlich von Marco Schreuder (G/W) und Monika Mühlwerth (F/W) geteilt.
Man hätte aus den gescheiterten Verhandlungen zum Abkommen ACTA, worin es um die Durchsetzung von Schutzrechten
für geistiges Eigentum gegangen ist, lernen können, meinte Schreuder. Mangelnde Transparenz führe
dazu, dass nicht mehr sachlich diskutiert werde, und das schade allen. Wenn ein Nationalstaat der EU ein Verhandlungsmandat
gibt, dann müssten die nationalen Parlamente auch kontinuierlich über den Fortgang der Verhandlungen
informiert werden, hielt auch Mühlwerth fest. Denn am Schluss könne kein Beistrich mehr geändert
werden.
"Meine Begeisterung ist mäßig", räumte auch Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ein,
zumal sich der Bundesrat mehrmals sehr kritisch zu TTIP geäußert hat. Er zeigte aber insofern Verständnis
für die Herausnahme des Passus mit den Außenhandelsverträgen, weil dies eine Vertragsveränderung
bedeuten würde. Die Arbeitsgruppe "Friends of the Presidency" habe auch klar festgelegt, dass die
Verbesserungen nur im Rahmen der Verträge stattfinden können und Vertragsänderungen in keiner Weise
angestrebt werden, informierte auch die Expertin des Außenministeriums. Seitens des Bundeskanzleramts bekräftigte
man das Bemühen, die Beteiligung nationaler Parlamente in dieser Frage im Rahmen der innerstaatlichen Koordinierung
zu verbessern.
Mayer hob in diesem Zusammenhang hervor, dass in der Entschließung besonderer Wert auf mehr Transparenz seitens
der Kommission gegenüber nationalen Parlamenten und BürgerInnen gelegt werde und man dabei besonders
auf die Diskussionen rund um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA hinweise. Dem schloss sich auch Ferdinand Tiefnig
(V/O) an.
Stefan Schennach (S/W) zeigte sich zudem skeptisch gegenüber der Tendenz, den Rat weiter zu stärken.
Als Parlamentarier halte er es eher für notwendig, die nationalen Parlamente zu stärken und die Macht
des Rats zu reduzieren. Man könne nicht den Rat als Legislativorgan auf EU-Ebene durch nationale Parlamente
duplizieren, stellte dazu die Vertreterin des Außenressorts gegenüber Wolfgang Beer (S/W) fest.
Abgesehen von diesen sensiblen Punkten äußerten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte positiv
zum Bericht der Gruppe "Friends of the Presidency". Besonders positiven Wiederhall fanden die Punkte,
die zu einer Stärkung der nationalen Parlamente führen sollen. Die EU versuche ohnehin viel zu viel zu
regeln, meinte dazu Monika Mühlwerth (F/W). Marco Schreuder (G/W) warf dazu ein, man könnte überlegen,
den nationalen Parlamenten in Form einer zweiten Kammer eine Vertretung in der EU zu eröffnen.
Kritischer Kommentar der Arbeitsgruppe zu delegierten Rechtsakten
Hauptanliegen der "Friends of Presidency Group" ist eine transparentere Gestaltung der Entscheidungsprozesse,
die aber, wie von der Gruppe betont wird, die nötige Vertraulichkeit politischer Debatten nicht beeinträchtigen
dürfe. Die Verbesserungsvorschläge umfassen zwei Aspekte. Zum einen geht es um die Verbesserung von Abläufen
im Rechtssetzungsprozess, wobei Programmplanung, Subsidiaritätsprüfung und Transparenz im Vordergrund
stehen. Dementsprechend soll auch die bestehende und inzwischen veraltete interinstitutionelle Vereinbarung abgeändert
werden. Zum anderen gehen die Anregungen in Richtung Stärkung des Rats bei der Programmplanung, sowohl inhaltlich
als auch institutionell, informierte die zuständige Vertreterin des Außenministeriums. Der diesbezügliche
Bericht der italienischen Präsidentschaft, der die gesamte Meinungspalette wiederspiegelt, werde nun in einem
Treffen der Generaldirektoren der Kommission diskutiert.
Ganz oben auf der Reformagenda steht der Ratsarbeitsgruppe zufolge die Stärkung der Mitwirkung nationaler
Parlamente an der EU-Rechtssetzung, was auch für den EU-Ausschuss von besonderem Interesse ist. Bei der Subsidiaritätsprüfung
von Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission regen die "Freunde der Präsidentschaft" an, dass
solche Legislativentwürfe nach substantiellen Änderungen den Parlamenten der Mitgliedsländer nochmals
vorlegt werden, um den nationalen Parlamenten die Möglichkeit zu geben, den voraussichtlichen Letztstand des
Gesetzesvorhabens einer Subsidiaritätsprüfung zu unterziehen. Zudem sollte die Kommission Prüffristen
flexibler handhaben sowie rascher und substantieller auf parlamentarische Stellungnahmen antworten.
Grundsätzlich aber erachtet die Arbeitsgruppe die derzeitigen Instrumente zur Subsidiaritätsprüfung
als ausreichend, bei ihrer Anwendung bestehe allerdings noch Luft nach oben. Nachzuschärfen sind in den Augen
vieler EU-Mitglieder außerdem die Leitlinien zur Folgenabschätzung, vor allem hinsichtlich ihrer Auswirkung
auf die Wettbewerbsfähigkeit.
Das oft überschießende Ausmaß delegierter Rechtsakte der Kommission stellt eines der Hauptprobleme
der europäischen Rechtssetzung in ihrer jetzigen Form dar, und das nicht nur für den österreichischen
Bundesrat. Die "Freunde der Präsidentschaft" fordern dementsprechend mehr Einblick in die Vorbereitung
von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, die überdies besser voneinander abzugrenzen
seien und zu denen es einer klaren Rechenschaftspflicht der Kommission bedürfe.
Abstimmungsprobleme sollten zukünftig auch im Rat selbst vermieden werden, gerade beim Wechsel der Ratsvorsitzländer
und bei den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, so die
Gruppe. Bei der Vor- und Nachbereitung des Europäischen Rats brauche man genauso ein kohärenteres Vorgehen,
wobei dem Rat Allgemeine Angelegenheiten eine zentrale Rolle zukomme.
Zurückhaltend bewerten die "Freunde der Präsidentschaft" indes separate Abkommen zwischen einzelnen
Mitgliedsstaaten, wenn keine unionsweite Einigung zu erzielen ist. Im Sinne eines einheitlichen Rechtsraums sei
der Gemeinschaftsmethode der Vorzug zu geben, hält die Gruppe fest. Verbesserungsbedarf gibt es laut Arbeitsgruppe
schließlich bei der Europäischen Bürgerinitiative, wo noch technische und prozedurale Probleme
– etwa bei der Fristgestaltung für die Stimmensammlung - bestünden.
Die Kommission hat auf mehrere Kritikpunkte bereits reagiert. So wurde zwecks besserer Abstimmung zwischen den
EU-Organen für das Jahresprogramm 2015 neben dem EU-Parlament auch gleichberechtigt der Rat in die Vorbereitungsarbeiten
eingebunden. Folglich debattierte der Rat Allgemeine Angelegenheiten dieses Arbeitsprogramm für heuer schon
im November 2014. Bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte hat die Kommission die Konsultation nationaler ExpertInnen
in Aussicht gestellt. Auch die übrigen Verbesserungsvorschläge sollen dieses Jahr realisiert werden.
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Neuberechnung des Verbraucherpreisindex: Bundesrat gegen EU-Entwurf
Der EU-Ausschuss des Bundesrats nahm sich am 04.02. den Verordnungsvorschlag, der die Harmonisierung der
Berechnung der Verbraucherpreisindices zum Ziel hat, nochmals vor. Damit soll der Rechtsrahmen zur Berechnung der
durchschnittlichen Inflationsrate neu gefasst werden. In der Sitzung vom 14.01. war die Notwendigkeit einer weiteren
Harmonisierung sowie von Modernisierungen bei der Ermittlung des Verbraucherpreisindex außer Streit gestanden.
Die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank wollen die Berechnung der Messgrößen für
die Berechnung der Inflation in der EU weiterentwickeln und die geltende EU-Verordnung für den Harmonisierten
Verbraucherpreisindex (HVPI) auch in technischer Hinsicht modernisieren. Dies wurde auch heute befürwortet,
da eine möglichst präzise Berechnung der durchschnittlichen Inflationsrate aller Euroländer zu den
Voraussetzungen einer wirkungsvollen Geldpolitik in Europa zählt. Kritik hagelte es aber an dem abermaligen
Versuch der Kommission, vieles durch delegierte Rechtsakte zu regeln und damit die Mitwirkungsrechte der einzelnen
Mitgliedstaaten auszuhöhlen.
Bundesrat sieht wesentlichen Änderungsbedarf
Demensprechend kritisch fiel die Mitteilung an die Europäische Kommission aus, die einstimmig angenommen wurde.
Die Bundesrätinnen und Bundesräte sehen generell noch einen wesentlichen Änderungsbedarf der Vorlage,
um dem Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen. Demnach sollten
statistische Verordnungen im Regelfall nur vorschreiben, welche Daten zu liefern sind (Outputorientierung). Wie
diese Lieferverpflichtungen hingegen zu erfüllen sind (primärstatistische Erhebung, Nutzung von Verwaltungsdaten,
Schätzmethoden) entscheiden bislang die Mitgliedstaaten. Eingefordert wird zudem eine eingehende Begründung
der in der EU-Verordnung enthaltene unmittelbare Auskunftspflicht.
Wie bei so vielen anderen Gesetzesvorschlägen der EU kritisiert der EU-Ausschuss einmal mehr scharf die umfangreiche
Delegierung von Rechtsakten und unterstreicht somit dezidiert seine Ablehnung der Vorgangsweise seitens der Kommission.
Dieser Aspekt wurde in der Diskussion von Vorsitzendem Edgar Mayer (V/V), von Stefan Schennach (S/W) und Marco
Schreuder (G/W) thematisiert. Mayer wies darauf hin, dass er bereits des Öfteren in den Sitzungen der COSAC
darauf hingewiesen habe, dass er die überschießende Zahl der delegierten Rechtsakte als einen großen
Unfug betrachte. Auch der Vertreter des Wirtschaftsministeriums zeigte kein Verständnis für die diesbezügliche
Vorgangsweise der EU-Kommission, zumal die ins Auge gefassten delegierten Rechtsakte wesentliche Fragen betreffen.
Wie in der Mitteilung festgehalten, vermisst der Bundesrat auch eine ausreichende Absicherung des Datenschutzes
und des Statistikgeheimnisses im gegenständlichen Vorschlag. Marco Schreuder (G/W) bemerkte dazu, dass es
sich hier keineswegs um personenbezogene, sondern um wirtschaftliche Daten handle. Demgegenüber führte
man aus der Sicht der Wirtschaftskammer ins Treffen, dass diese Daten juristische Personen betreffen und man fürchte,
dass bei einer Lockerung weitere Begehrlichkeiten entstehen könnten.
Des Weiteren mahnt der Bundesrat die Nachreichung der Folgenabschätzung ein. Nicht akzeptiert wird auch die
verpflichtende Meldung von Scannerkassendaten, die nach Ansicht der MandatarInnen in dieser Form in der Praxis
Schwierigkeiten bereiten wird. Es stelle sich nicht nur die Frage nach der Kontrolle der Qualität der Daten,
heißt es in der Mitteilung, es sei auch zu hinterfragen, welche Branchen überhaupt Scannerkassen verwenden
und für eine Zurverfügungstellung in Frage kommen. Überdies befürchtet man die Verpflichtung
zu einer umfassenderen Auskunftserteilung. Jedenfalls werde auf die Situation von Klein- und Mittelbetrieben Rücksicht
zu nehmen und das dem Grunde nach sehr positive Instrument der Messung mit Scannerkassendaten praxisgerecht zu
gestalten sein.
Seitens des Wirtschaftsministeriums zeigte man sich erfreut über die Mitteilung, da die darin enthaltenen
Punkte auch die Meinung des Ressorts wiederspiegeln und damit die österreichische Position in der Ratsarbeitsgruppe
unterstützt wird.
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