EU-Ausschuss beschließt kritische
 Mitteilung an EU-Institutionen

 

erstellt am
05. 02. 15
11.00 MEZ

Bundesrat fordert Verbesserungen bei Mitgestaltungsrechten in EU – EU-Ausschuss nimmt einstimmig Entschließungsantrag und Mitteilung an
Wien (pk) – Wie bereits in der Sitzung im Jänner angedacht, nahm heute der EU-Ausschuss des Bundesrats einstimmig sowohl einen Entschließungsantrag an die Bundesregierung als auch eine Mitteilung an die Kommission an, worin die Länderkammer auf Verbesserungen der Mitwirkungsrechte nationaler Parlamente und auf mehr Transparenz drängt. Einmal mehr werden darin die von der Kommission geplanten delegierten Rechtsakte scharf kritisiert.

Grundlage dafür ist ein Bericht der Arbeitsgruppe "Friends of the Presidency Group", die unter italienischem Ratsvorsitz eingerichtet wurde und noch am 16. Dezember 2014 ihren Bericht vorgelegt hat. Darin wird die bisherige Arbeitsweise der Union unter die Lupe genommen. Aufgrund dieser Analyse richten nun die Ausschussmitglieder die Forderung an die Bundesregierung, die Weiterentwicklung der Mitgestaltungsmöglichkeiten der nationalen Parlamente auszuloten und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in einen Diskussionsprozess mit der neu gewählten Kommission einzubringen.

Mitwirkungsrechte nationaler Parlamente im gesamten EU-Gesetzgebungsprozess stärken
Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Abgabe von Stellungnahmen im gesamten Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu ermöglichen. Im Falle substantieller Änderungen von Legislativvorschlägen, die im Zuge der Verhandlungen auf europäischer Ebene vorgenommen werden, sollte die Europäische Kommission den nationalen Parlamenten den aktuellen überarbeiteten Entwurf neu vorlegen. Das derzeitige Subsidiaritätsprüfungsverfahren ist in den Augen der Länderkammer deshalb unzureichend, weil die 8-Wochenfrist zu kurz ist und bei Veränderungen von Rechtsakten zwischen der Vorlage und der Annahme derzeit keine Mitwirkung der nationalen Parlamente mehr möglich ist. Was als einziges Mittel bleibt, ist die Subsidiaritätsklage, heißt es im Entschließungsantrag. Der EU-Ausschuss setzt sich auch dafür ein, auf europäischer Ebene bei der Gesetzgebung die Folgenabschätzung zu verbessern, um Überregulierungen zu vermeiden.

Darüber hinaus wird eine restriktivere Verwendung delegierter Rechtsakte und eine verstärkte Transparenz seitens der Kommission bei der Erarbeitung solcher delegierter Rechtsakte angeregt, etwa durch Veröffentlichung der Entwürfe. Zudem fordert der Bundesrat eine engere Einbindung nationaler ExpertInnen bei delegierten Rechtsakten. Der EU-Ausschuss hat bereits des Öfteren gegen die große Zahl der delegierten Rechtsakte protestiert, weil diese zu einer Umgehung der Einbindung der nationalen Parlamente führen.

Zudem wünschen sich die LändervertreterInnen die Einbindung der nationalen Parlamente auch im Bereich der Koordination der Budget- und Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene. Sie regen daher eine regelmäßige Befassung interparlamentarischer Konferenzen mit horizontalen Fragen der Durchführung des Europäischen Semesters an. Die länderspezifischen Empfehlungen könnten Gegenstand eines Austausches zwischen dem jeweiligen nationalen Parlament und der Kommission sein, meinen sie.

Schließlich mahnt der Bundesrat vor dem Hintergrund der Diskussionen rund um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP mehr Transparenz gegenüber nationalen Parlamenten und den Bürgern ein.

Die Entschließung soll dem Plenum am 05.02. zur Diskussion vorgelegt werden.


Bundesrat schlägt Interpellationsrecht für nationale Parlamente auf EU-Ebene vor
Auch in der Mitteilung an die Europäische Kommission sprechen die Bundesrätinnen und Bundesräte die in der Entschließung angeführten Punkte an. Sie begrüßen darin die vom Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermanns angekündigte Intensivierung des politischen Dialogs, vor allem im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprüfungsverfahren. Vorgeschlagen wird darin auch die Schaffung eines Interpellationsrechts für nationale Parlamente auf EU-Ebene. Die Möglichkeit der Erstellung einer schriftlichen Anfrage an die Kommission durch ein nationales Parlament wäre anzudenken, heißt es in der Mitteilung.

Kontroverse um Außenhandelsverträge
Auch wenn sowohl Entschließungsantrag als auch Mitteilung den EU-Ausschuss einstimmig passierten, bedauerte Stefan Schennach (S/W) explizit, dass man auf Grund des Vetos des Wirtschaftsministeriums jenen Passus aus der Entschließung herausgenommen hat, in dem die verstärkte Einbindung nationaler Parlamente bei der Erteilung von Verhandlungsmandaten an die EU-Kommission einerseits sowie im Verhandlungsprozess von Außenhandels- und gemischten Abkommen andererseits gefordert wurde. Außenhandelsabkommen fallen zwar ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Union und unterliegen nicht dem Subsidiaritätsprüfungsverfahren, sie zeitigen aber oft wesentliche Auswirkungen auf Bereiche der nationalen Zuständigkeiten, argumentierte Schennach. Gerade bei TTIP und CETA sehe man deutlich, wie notwendig es gewesen wäre, die Parlamente miteinzubeziehen und diese nicht in die "Zwangsjacke des Zustimmens zu stecken". Außerdem könne man als Parlament nicht völlig den Willen der Bevölkerung nach Transparenz ignorieren, betonte Schennach im Hinblick auf die Europäische Bürgerinitiative zu TTIP.

Wie man aus dem Außenministerium erfuhr, wird es auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit der Europäischen Bürgerinitiative zu einer Revision der bestehenden Verordnung kommen.

Die Kritik Schennachs wurde voll inhaltlich von Marco Schreuder (G/W) und Monika Mühlwerth (F/W) geteilt. Man hätte aus den gescheiterten Verhandlungen zum Abkommen ACTA, worin es um die Durchsetzung von Schutzrechten für geistiges Eigentum gegangen ist, lernen können, meinte Schreuder. Mangelnde Transparenz führe dazu, dass nicht mehr sachlich diskutiert werde, und das schade allen. Wenn ein Nationalstaat der EU ein Verhandlungsmandat gibt, dann müssten die nationalen Parlamente auch kontinuierlich über den Fortgang der Verhandlungen informiert werden, hielt auch Mühlwerth fest. Denn am Schluss könne kein Beistrich mehr geändert werden.

"Meine Begeisterung ist mäßig", räumte auch Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ein, zumal sich der Bundesrat mehrmals sehr kritisch zu TTIP geäußert hat. Er zeigte aber insofern Verständnis für die Herausnahme des Passus mit den Außenhandelsverträgen, weil dies eine Vertragsveränderung bedeuten würde. Die Arbeitsgruppe "Friends of the Presidency" habe auch klar festgelegt, dass die Verbesserungen nur im Rahmen der Verträge stattfinden können und Vertragsänderungen in keiner Weise angestrebt werden, informierte auch die Expertin des Außenministeriums. Seitens des Bundeskanzleramts bekräftigte man das Bemühen, die Beteiligung nationaler Parlamente in dieser Frage im Rahmen der innerstaatlichen Koordinierung zu verbessern.

Mayer hob in diesem Zusammenhang hervor, dass in der Entschließung besonderer Wert auf mehr Transparenz seitens der Kommission gegenüber nationalen Parlamenten und BürgerInnen gelegt werde und man dabei besonders auf die Diskussionen rund um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA hinweise. Dem schloss sich auch Ferdinand Tiefnig (V/O) an.

Stefan Schennach (S/W) zeigte sich zudem skeptisch gegenüber der Tendenz, den Rat weiter zu stärken. Als Parlamentarier halte er es eher für notwendig, die nationalen Parlamente zu stärken und die Macht des Rats zu reduzieren. Man könne nicht den Rat als Legislativorgan auf EU-Ebene durch nationale Parlamente duplizieren, stellte dazu die Vertreterin des Außenressorts gegenüber Wolfgang Beer (S/W) fest.

Abgesehen von diesen sensiblen Punkten äußerten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte positiv zum Bericht der Gruppe "Friends of the Presidency". Besonders positiven Wiederhall fanden die Punkte, die zu einer Stärkung der nationalen Parlamente führen sollen. Die EU versuche ohnehin viel zu viel zu regeln, meinte dazu Monika Mühlwerth (F/W). Marco Schreuder (G/W) warf dazu ein, man könnte überlegen, den nationalen Parlamenten in Form einer zweiten Kammer eine Vertretung in der EU zu eröffnen.

Kritischer Kommentar der Arbeitsgruppe zu delegierten Rechtsakten
Hauptanliegen der "Friends of Presidency Group" ist eine transparentere Gestaltung der Entscheidungsprozesse, die aber, wie von der Gruppe betont wird, die nötige Vertraulichkeit politischer Debatten nicht beeinträchtigen dürfe. Die Verbesserungsvorschläge umfassen zwei Aspekte. Zum einen geht es um die Verbesserung von Abläufen im Rechtssetzungsprozess, wobei Programmplanung, Subsidiaritätsprüfung und Transparenz im Vordergrund stehen. Dementsprechend soll auch die bestehende und inzwischen veraltete interinstitutionelle Vereinbarung abgeändert werden. Zum anderen gehen die Anregungen in Richtung Stärkung des Rats bei der Programmplanung, sowohl inhaltlich als auch institutionell, informierte die zuständige Vertreterin des Außenministeriums. Der diesbezügliche Bericht der italienischen Präsidentschaft, der die gesamte Meinungspalette wiederspiegelt, werde nun in einem Treffen der Generaldirektoren der Kommission diskutiert.

Ganz oben auf der Reformagenda steht der Ratsarbeitsgruppe zufolge die Stärkung der Mitwirkung nationaler Parlamente an der EU-Rechtssetzung, was auch für den EU-Ausschuss von besonderem Interesse ist. Bei der Subsidiaritätsprüfung von Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission regen die "Freunde der Präsidentschaft" an, dass solche Legislativentwürfe nach substantiellen Änderungen den Parlamenten der Mitgliedsländer nochmals vorlegt werden, um den nationalen Parlamenten die Möglichkeit zu geben, den voraussichtlichen Letztstand des Gesetzesvorhabens einer Subsidiaritätsprüfung zu unterziehen. Zudem sollte die Kommission Prüffristen flexibler handhaben sowie rascher und substantieller auf parlamentarische Stellungnahmen antworten.

Grundsätzlich aber erachtet die Arbeitsgruppe die derzeitigen Instrumente zur Subsidiaritätsprüfung als ausreichend, bei ihrer Anwendung bestehe allerdings noch Luft nach oben. Nachzuschärfen sind in den Augen vieler EU-Mitglieder außerdem die Leitlinien zur Folgenabschätzung, vor allem hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit.

Das oft überschießende Ausmaß delegierter Rechtsakte der Kommission stellt eines der Hauptprobleme der europäischen Rechtssetzung in ihrer jetzigen Form dar, und das nicht nur für den österreichischen Bundesrat. Die "Freunde der Präsidentschaft" fordern dementsprechend mehr Einblick in die Vorbereitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, die überdies besser voneinander abzugrenzen seien und zu denen es einer klaren Rechenschaftspflicht der Kommission bedürfe.

Abstimmungsprobleme sollten zukünftig auch im Rat selbst vermieden werden, gerade beim Wechsel der Ratsvorsitzländer und bei den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, so die Gruppe. Bei der Vor- und Nachbereitung des Europäischen Rats brauche man genauso ein kohärenteres Vorgehen, wobei dem Rat Allgemeine Angelegenheiten eine zentrale Rolle zukomme.

Zurückhaltend bewerten die "Freunde der Präsidentschaft" indes separate Abkommen zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten, wenn keine unionsweite Einigung zu erzielen ist. Im Sinne eines einheitlichen Rechtsraums sei der Gemeinschaftsmethode der Vorzug zu geben, hält die Gruppe fest. Verbesserungsbedarf gibt es laut Arbeitsgruppe schließlich bei der Europäischen Bürgerinitiative, wo noch technische und prozedurale Probleme – etwa bei der Fristgestaltung für die Stimmensammlung - bestünden.

Die Kommission hat auf mehrere Kritikpunkte bereits reagiert. So wurde zwecks besserer Abstimmung zwischen den EU-Organen für das Jahresprogramm 2015 neben dem EU-Parlament auch gleichberechtigt der Rat in die Vorbereitungsarbeiten eingebunden. Folglich debattierte der Rat Allgemeine Angelegenheiten dieses Arbeitsprogramm für heuer schon im November 2014. Bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte hat die Kommission die Konsultation nationaler ExpertInnen in Aussicht gestellt. Auch die übrigen Verbesserungsvorschläge sollen dieses Jahr realisiert werden.

   

Neuberechnung des Verbraucherpreisindex: Bundesrat gegen EU-Entwurf
Der EU-Ausschuss des Bundesrats nahm sich am 04.02. den Verordnungsvorschlag, der die Harmonisierung der Berechnung der Verbraucherpreisindices zum Ziel hat, nochmals vor. Damit soll der Rechtsrahmen zur Berechnung der durchschnittlichen Inflationsrate neu gefasst werden. In der Sitzung vom 14.01. war die Notwendigkeit einer weiteren Harmonisierung sowie von Modernisierungen bei der Ermittlung des Verbraucherpreisindex außer Streit gestanden. Die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank wollen die Berechnung der Messgrößen für die Berechnung der Inflation in der EU weiterentwickeln und die geltende EU-Verordnung für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) auch in technischer Hinsicht modernisieren. Dies wurde auch heute befürwortet, da eine möglichst präzise Berechnung der durchschnittlichen Inflationsrate aller Euroländer zu den Voraussetzungen einer wirkungsvollen Geldpolitik in Europa zählt. Kritik hagelte es aber an dem abermaligen Versuch der Kommission, vieles durch delegierte Rechtsakte zu regeln und damit die Mitwirkungsrechte der einzelnen Mitgliedstaaten auszuhöhlen.

Bundesrat sieht wesentlichen Änderungsbedarf
Demensprechend kritisch fiel die Mitteilung an die Europäische Kommission aus, die einstimmig angenommen wurde. Die Bundesrätinnen und Bundesräte sehen generell noch einen wesentlichen Änderungsbedarf der Vorlage, um dem Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen. Demnach sollten statistische Verordnungen im Regelfall nur vorschreiben, welche Daten zu liefern sind (Outputorientierung). Wie diese Lieferverpflichtungen hingegen zu erfüllen sind (primärstatistische Erhebung, Nutzung von Verwaltungsdaten, Schätzmethoden) entscheiden bislang die Mitgliedstaaten. Eingefordert wird zudem eine eingehende Begründung der in der EU-Verordnung enthaltene unmittelbare Auskunftspflicht.

Wie bei so vielen anderen Gesetzesvorschlägen der EU kritisiert der EU-Ausschuss einmal mehr scharf die umfangreiche Delegierung von Rechtsakten und unterstreicht somit dezidiert seine Ablehnung der Vorgangsweise seitens der Kommission. Dieser Aspekt wurde in der Diskussion von Vorsitzendem Edgar Mayer (V/V), von Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W) thematisiert. Mayer wies darauf hin, dass er bereits des Öfteren in den Sitzungen der COSAC darauf hingewiesen habe, dass er die überschießende Zahl der delegierten Rechtsakte als einen großen Unfug betrachte. Auch der Vertreter des Wirtschaftsministeriums zeigte kein Verständnis für die diesbezügliche Vorgangsweise der EU-Kommission, zumal die ins Auge gefassten delegierten Rechtsakte wesentliche Fragen betreffen.

Wie in der Mitteilung festgehalten, vermisst der Bundesrat auch eine ausreichende Absicherung des Datenschutzes und des Statistikgeheimnisses im gegenständlichen Vorschlag. Marco Schreuder (G/W) bemerkte dazu, dass es sich hier keineswegs um personenbezogene, sondern um wirtschaftliche Daten handle. Demgegenüber führte man aus der Sicht der Wirtschaftskammer ins Treffen, dass diese Daten juristische Personen betreffen und man fürchte, dass bei einer Lockerung weitere Begehrlichkeiten entstehen könnten.

Des Weiteren mahnt der Bundesrat die Nachreichung der Folgenabschätzung ein. Nicht akzeptiert wird auch die verpflichtende Meldung von Scannerkassendaten, die nach Ansicht der MandatarInnen in dieser Form in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird. Es stelle sich nicht nur die Frage nach der Kontrolle der Qualität der Daten, heißt es in der Mitteilung, es sei auch zu hinterfragen, welche Branchen überhaupt Scannerkassen verwenden und für eine Zurverfügungstellung in Frage kommen. Überdies befürchtet man die Verpflichtung zu einer umfassenderen Auskunftserteilung. Jedenfalls werde auf die Situation von Klein- und Mittelbetrieben Rücksicht zu nehmen und das dem Grunde nach sehr positive Instrument der Messung mit Scannerkassendaten praxisgerecht zu gestalten sein.

Seitens des Wirtschaftsministeriums zeigte man sich erfreut über die Mitteilung, da die darin enthaltenen Punkte auch die Meinung des Ressorts wiederspiegeln und damit die österreichische Position in der Ratsarbeitsgruppe unterstützt wird.

 

 

 

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