Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission legte am 04.02. einen Vorschlag vor, nach dem bereits dieses
Jahr 1 Mrd. EUR im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung gestellt
werden soll. Dadurch wird die Vorfinanzierung, die Mitgliedstaaten zur Förderung der Beschäftigung von
jungen Menschen erhalten, um bis das 30-Fache erhöht. Bis zu 650 000 junge Menschen könnten von dieser
Maßnahme erreicht werden, die auf deren raschere Integration in den Arbeitsmarkt abzielt.
Valdis Dombrovskis, der Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, sagte: „Mit dem heutigen
Vorschlag sendet die Kommission eine klare Botschaft: Jugendbeschäftigung steht nach wie vor ganz oben auf
unserer politischen Agenda. Wir werden rund 1 Mrd. EUR zur Verfügung stellen, um die Mitgliedstaaten bei ihren
Bemühungen zu unterstützen, jungen Menschen zu einer Arbeit, einer Ausbildung oder einem Praktikum zu
verhelfen. Auf diese Weise können sie nicht nur ihre Kompetenzen und ihr Engagement in die Wirtschaft und
die Gesellschaft einbringen, sondern sie bekommen auch das Gefühl zurück, gebraucht zu werden.“
Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität,
erklärte: „Unsere Jugend braucht Jobs und sie braucht sie jetzt. Es ist inakzeptabel, dass über 20 %
der jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt derzeit keine Stelle finden. Dadurch, dass wir mehr Mittel zu einem früheren
Zeitpunkt bereitstellen, können wir mehr jungen Menschen zu einem Arbeitsplatz verhelfen. Ich bin entschlossen,
dafür zu sorgen, dass das klappt.“
Für die Kommission hat es oberste Priorität, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, Investitionen
anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Die 315 Mrd. EUR aus der Investitionsoffensive können Millionen
neuer Arbeitsplätze schaffen – nicht zuletzt für junge Menschen. Aber selbst wenn neue Arbeitsplätze
geschaffen werden, ist es häufig sehr schwierig für junge Menschen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu
fassen. Aus diesem Grund konzentriert sich die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment
Initiative – YEI) vor allem darauf, junge Menschen wieder in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Alle Mitgliedstaaten
haben sich zur Umsetzung der „Jugendgarantie“ verpflichtet, d. h. jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von
vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, eine hochwertige Arbeitsstelle,
einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz anzubieten. Die heutige Ankündigung wird dazu beitragen, diese Garantie
gemäß der Verpflichtung der Kommission aus ihrem Arbeitsprogramm 2015 in die Tat umzusetzen.
Der heute präsentierte Vorschlag sieht im Rahmen der spezifischen YEI-Budgetzuteilung für 2015 eine Erhöhung
der YEI-Vorfinanzierungsquote von 1-1,5 % auf bis zu 30 % vor. Mitgliedstaaten, die von dieser Initiative[1] profitieren,
könnten demnach ein Drittel der Mittelzuweisung in Höhe von 3,2 Mrd. EUR sofort nach Genehmigung der
betreffenden operationellen Programme erhalten. Die Mitgliedstaaten wiederum sollten diese Mittel unverzüglich
den Projektbegünstigten zur Verfügung stellen, und zwar als Projektvorschuss. Dies wird streng überwacht.
Die Kommission geht davon aus, dass aufgrund der beschleunigten Vorfinanzierung die sofortigen Unterstützungsmaßnahmen
rascher anlaufen und dieses Jahr zwischen 350 000 und 650 000 junge Menschen erreicht werden könnten; im Rahmen
der aktuellen Vorfinanzierungsquote könnten nur 14 000–22 000 junge Menschen unterstützt werden.
Der entsprechende Legislativvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert, die den
Vorschlag annehmen müssen, ehe er in Kraft treten kann.
Hintergrund
Der Kommissionsvorschlag für eine Jugendgarantie wurde im Dezember 2012 vorgelegt, am 22. April 2013 vom EU-Ministerrat
formell als Empfehlung an die Mitgliedstaaten angenommen und vom Europäischen Rat im Juni 2013 gebilligt.
Alle 28 Mitgliedstaaten haben ihre Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vorgelegt (Näheres hier) und
nehmen gegenwärtig konkrete Maßnahmen in Angriff. Die Kommission verfolgt die Umsetzung der nationalen
Jugendgarantie-Programme im Rahmen des Europäischen Semesters.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist mit einem Gesamtbudget von etwa 86 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020
eine wichtige Finanzierungsquelle für die Umsetzung der Jugendgarantie.
Zur Aufstockung der ESF-Mittel in Mitgliedstaaten, in denen die Jugendarbeitslosigkeit in einzelnen Regionen über
25 % liegt, haben das Europäische Parlament und der Rat eine spezielle Beschäftigungsinitiative für
junge Menschen (YEI – Youth Employment Initiative) vereinbart. Die YEI-Finanzierung umfasst eine Mittelzuweisung
in Höhe von 3,2 Mrd. EUR aus einer spezifischen EU-Haushaltslinie (für 2014-2015 vorgezogen), und die
Mitgliedstaaten steuern mindestens 3,2 Mrd. EUR aus ihren ESF-Zuweisungen bei.
Die YEI ergänzt die ESF-Unterstützung für die Umsetzung der Empfehlung zur Jugendgarantie mit der
Förderung von Maßnahmen, die jungen Menschen – bis 25 Jahre oder, sofern vom betreffenden Mitgliedstaat
als relevant angesehen, bis 29 Jahre –, die keine Arbeit haben und sich auch nicht in einer schulischen oder beruflichen
Ausbildung befinden (NEET), direkt zugutekommen. Mit den Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für
junge Menschen können unter anderem folgende Aktivitäten gefördert werden: erste Arbeitserfahrung,
Praktika und Lehrstellen, Weiterbildungsmaßnahmen, Unterstützung junger Menschen bei der Unternehmensgründung,
Programme der „zweiten Chance“ für frühe Schulabgänger/innen und gezielte Lohn- und Einstellungszuschüsse.
Die rasche Umsetzung der Jugendgarantie wurde in den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker als Schlüsselpriorität
festgehalten.
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