Änderungen bei Investitionsschutzabkommen mit China, Oppositionsanträge
zu den Themen Kriegsverbrechen, EZA und Südtirol
Wien (pk) - Ein Änderungsprotokoll repariert in Entsprechung eines EuGH-Urteils einzelne Bestimmungen
eines Investitionsschutzabkommens mit China und sichert damit Konformität mit dem EU-Recht. Die Grünen
wiederum fordern in einem Entschließungsantrag Sanktionen bei Massenvergewaltigungen in bewaffneten Konflikten
und thematisieren in einer weiteren Initiative die österreichische EZA-Strategie. Die Freiheitlichen schließlich
mahnen ein eindeutiges Bekenntnis der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols ein.
Investitionsschutzabkommen mit China wird an EU-Recht angepasst
Nachdem der EuGH festgestellt hatte, dass ein Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und der Volksrepublik
China gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, soll nun durch ein Änderungsprotokoll (455 d.B.) EU-Konformität
hergestellt werden. Das Straßburger Gericht hatte bei seiner Entscheidung einen in dem noch vor Österreichs
EU-Beitritt abgeschlossenen Vertrag enthaltenen Artikel im Visier, der den freien Transfer von Zahlungen gewährleisten
soll, die im Zusammenhang mit einer Investition stehen. Diese Bestimmung sah vor, dass Investoren in bestimmten
Fällen – etwa bei einem bewaffneten Konflikt im Gaststaat – ihre Investitionen repatriieren können. Nach
dem Erkenntnis des Gerichtshofs stand das Abkommen damit aber in einem Spannungsverhältnis zu jenen Artikeln
des EU-Vertrags, die sofortige Maßnahmen zur Beschränkung des freien Kapitals- und Zahlungsverkehrs
vorsehen.
Grüne: Österreich muss gegen sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten auftreten
Tanja Windbüchler-Souschill (G) zeigt sich alarmiert über Berichte von Massenvergewaltigungen in der
Demokratischen Republik Kongo und erinnert in diesem Zusammenhang an die UN-Resolution 1820, die Vergewaltigungen
und andere Formen sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
erklärt. Die Menschenrechtssprecherin der Grünen fordert nun in einem Entschließungsantrag (786/A(E))
Außenminister Kurz auf, sowohl in den diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit Post-Konflikt-Gesellschaften
als auch im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit die Durchsetzung dieser Resolution prioritär
zu verfolgen. Entscheidend ist für Windbüchler-Souoschill dabei nicht nur die strafrechtliche Verfolgung
der Täter, sondern auch die von den Vereinten Nationen nunmehr eingeräumte Möglichkeit von Sanktionen
gegen Staaten, in denen während bewaffneter Konflikte sexuelle Gewalt stattfindet.
Grüne drängen auf nationale entwicklungspolitische Gesamtstrategie
Grünen-Mandatarin Tanja Windbüchler-Souschill richtet den Blick auf die derzeit von den Vereinten Nationen
erarbeitete "Post-2015"-Agenda, die sich vor allem mit der Zukunft der globalen Entwicklungspolitik und
der Formulierung nachhaltiger Entwicklungsziele und Finanzierungsstrategien beschäftigt, und sieht dabei auch
Handlungsbedarf Österreichs. Sie erinnert zudem an die am 26. Mai 2014 im Parlament abgehaltene ExpertInnentagung
zum Thema "Globale Partnerschaft für Entwicklung" und appelliert in einem Entschließungsantrag
(818/A(E)) an die Bundesregierung, die dabei von VertreterInnen aus Politik und NGOs beigesteuerten Beiträge
bei der Debatte um eine nationale entwicklungspolitische Gesamtstrategie, aber auch im Dreijahresprogramm der österreichischen
EZA 2016-2018 zu berücksichtigen.
FPÖ pocht auf Selbstbestimmungsrecht Südtirols
Ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols legt FPÖ-Abgeordneter Werner Neubauer ab.
Irritiert reagiert der Süddtirol-Sprecher der Freiheitlichen nun auf einen Passus im Außenpolitischen
Bericht 2013, wo es heißt, die Südtirol-Autonomie beruhe völkerrechtlich auch auf dem Selbstbestimmungsrecht,
das als fortbestehendes Recht von Südtirol in Form weitgehender Autonomie ausgeübt werde. Diese Formulierung
sei bestenfalls unklar und zweideutig, schlimmstenfalls bedeute sie aber eine Absage an die völkerrechtlichen
Prinzipien und den Willen der Südtiroler, kritisiert Neubauer. In einem Entschließungsantrag (820/A(E))
ruft er deshalb Außenminister Kurz auf, die Außenpolitik auf den auch vom Südtiroler Landtag bekräftigten
Grundprinzipien des Selbstbestimmungsrechts auszurichten und Doppeldeutigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.
Darüber hinaus sollte in zukünftigen Veröffentlichungen des Außenministeriums klar festgehalten
werden, dass das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler bis heute nicht – auch nicht durch die bestehende Autonomie
– verwirklicht ist, fordert Neubauer in seiner Initiative.
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