Wachstumspolitik, digitaler Binnenmarkt,
 Terrorbekämpfung

 

erstellt am
04. 02. 15
11.00 MEZ

Bundeskanzler Faymann und Minister Ostermayer berichten über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich
Wien (pk) – Die Europäische Union hat seit Herbst vergangenen Jahres mit Jean-Claude Juncker einen neuen Kommissionspräsidenten und mit Donald Tusk einen neuen Ratspräsidenten. Ob sich das auf die EU-Politik auswirken wird und wenn ja wie, ist noch offen. Für 2015 hat die neue EU-Kommission jedenfalls schon ein erstes Arbeitspaket geschnürt. Welche Prioritäten in diesem Programm verankert sind, welche Schwerpunkte das derzeitige EU-Vorsitzland Lettland verfolgt und mit welchen weiteren Themen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder heuer vorrangig beschäftigen werden, darüber hat Bundeskanzler Werner Faymann dem Nationalrat nun einen Bericht vorgelegt. Gemeinsam mit Kanzleramtsminister Josef Ostermayer informiert er die Abgeordneten über aktuelle EU-Vorhaben in seinem und Ostermayers Zuständigkeitsbereich. Maßnahmen zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung, die Ausweitung des digitalen Binnenmarkts und der forcierte Kampf gegen den Terror sind demnach einige der Vorhaben, die auf der EU-Agenda ganz oben stehen.

Laut Bericht wollen die EU-Staats- und Regierungschefs heuer zumindest zu fünf Gipfeltreffen zusammenkommen. Neben den regulären Tagungen des Europäischen Rates am 19./20. März, am 25./26. Juni, am 15./16. Oktober und am 17./18. Dezember ist auch ein informelles Treffen am 12. Februar geplant. Bei diesem ersten Meeting im heurigen Jahr soll es nicht nur – in Reaktion auf die Terroranschläge in Paris – um Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gehen, auch die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion wird eine gewichtige Rolle spielen. Durch eine besser aufeinander abgestimmte Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik soll nicht zuletzt die Stabilität des Euro erhalten werden.

Insgesamt hat die EU-Kommission dem Bericht zufolge zehn Prioritäten für das Jahr 2015 festgelegt. Neben neuen Impulsen für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen und einer engeren Koordination der Wirtschaftspolitik werden unter anderem auch ein vertiefter, fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis sowie "ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen" mit den USA genannt. Außerdem strebt die Kommission eine neue Migrationspolitik sowie mehr Gewicht auf der internationalen Bühne an und will einen stärkeren Fokus auf Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit legen. Ebenfalls auf der Liste: ein vernetzter digitaler Binnenmarkt und eine robuste Energie-Union mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik.

Strategie "Europa 2020": Etliche Ziele drohen verfehlt zu werden
Besondere Bedeutung bei der Erreichung des Wachstumsziele der EU kommen der Strategie "Europa 2020" und dem so genannten "Europäischen Semester" zu, wie aus dem Bericht hervorgeht. Da der wirtschaftliche Aufschwung schleppender verläuft, als noch vor einem Jahr erwartet, sind zusätzliche Investitionen geplant, die, so die Erwartung der Kommission, gemeinsam mit der Weiterführung von Strukturreformen und wachstumsfreundlicher Haushaltskonsolidierung die Grundlage für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa schaffen sollen. Dieser neue Investitionsschwerpunkt wird ausdrücklich auch von Österreich begrüßt.

Das Europäische Semester 2015 wurde durch den von der EU-Kommission Ende 2014 vorgelegten Jahreswachstumsbericht eingeleitet. Dieser wird nun, wie der vorliegende Bericht erläutert, zunächst auf Ebene der Fachminister beraten. Bei der Frühjahrstagung am 19./20. März wollen die Staats- und Regierungschefs dann die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2014 prüfen und sich auf neue Leitlinien für die nationalen Reform- und Stabilitätsprogramme verständigen. Diese müssen bis spätestens Ende April vorliegen und werden im Anschluss von der Europäischen Kommission bewertet. Für Mitte Juli ist die formale Annnahme der länderspezifischen Empfehlungen 2015 geplant.

Was die Strategie Europa 2020 betrifft, hat eine Bestandsaufnahme im vergangenen Jahr ergeben, dass die EU-Bildungs-, Klima- und Energieziele im Wesentlichen erreichbar sind, die Beschäftigungs-, F&E-, Investitions- und Sozialziele hingegen nicht. Zudem verläuft die Umsetzung in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Österreich sei allerdings dagegen, die Kernziele der Strategie zu ändern, hält der Bericht fest. Vielmehr solle die konsequente Umsetzung der Strategie im Vordergrund stehen.

Darüber hinaus wird von Seiten der Regierung darauf gedrängt, das von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Sonder-Investitionspaket mit der Kohäsionspolitik abzustimmen. Insgesamt stehen laut Bericht für die Verringerung der Kluft zwischen reicheren und ärmeren EU-Regionen in den kommenden Jahren rund 325 Mrd. € zur Verfügung, das sind 34% des EU-Haushalts.

Für die EU-Strategie für den Alpenraum, die wie die Strategie für den Ostseeraum, den Donauraum und den Adriatisch-Ionischen Raum staatenübergreifende Kooperationen fördern soll, soll im Juni 2015 ein fertiges Konzept vorliegen.

Funktionsfähigkeit der Europäischen Union soll verbessert werden
Im laufenden Jahr fortgeführt werden soll auch der Diskussionsprozess in eigener Sache. Um die Funktionsfähigkeit der EU im Rahmen der bestehenden Verträge zu verbessern, hat der Rat der EU im Juli 2014 die Gruppe "Freunde der Präsidentschaft" eingerichtet, mit dem Auftrag, die aktuelle Funktionsweise des institutionellen Systems zu überprüfen und konkrete Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Angeregt wird unter anderem, die Kontakte zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten zu vertiefen, Gesetzgebungsakte im Nachhinein zu evaluieren, die Zusammenarbeit der Trio-Präsidentschaft zu verbessern, nationale ExpertInnen bei der Vorbereitung delegierter Rechtsakte einzubinden sowie die Fristen für die Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente flexibler zu handhaben. Zudem soll nach Meinung der Expertengruppe die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nicht nur am Beginn eines Rechtsetzungsverfahrens geprüft werden, sondern während des gesamten legislativen Prozesses unter Beobachtung stehen.

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention verzögert sich
Ins Stocken geraten ist der angestrebte und im EU-Vertrag verankerte Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein auf Expertenebene erarbeiteter Entwurf für ein entsprechendes Abkommen wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem im Dezember 2014 vorgelegten Gutachten zerpflückt. Der Entwurfstext sei in wesentlichen Punkten nicht mit dem grundlegenden Unionsrecht vereinbar, so die Conclusio der EU-RichterInnen. Unter anderem würde man laut EuGH mit dem Abkommen die unionsrechtlich gebotene Verpflichtung der EU-Staaten zu gegenseitigem Vertrauen unterlaufen und die Befugnisse des EuGH einschränken. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaten beeinträchtigt wird und dass Handlungen, die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gesetzt werden, der Kontrolle des Europäischen Menschengerichtshofs (EGMR), nicht aber der Kontrolle des EuGH unterliegen.

Neue Instrumente zur Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit
Bereits seit längerem wird auf EU-Ebene auch darüber diskutiert, wie die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch die einzelnen EU-Länder besser gewährleistet werden kann. Sowohl das Europäische Parlament als auch etliche Mitgliedstaaten sprechen sich dafür aus, zusätzlich zur bestehenden Möglichkeit der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren neue Instrumente zu schaffen, um stärkeren Druck auf schwarze Schafe ausüben zu können, ohne gleich zur Keule der Aussetzung der vertraglichen Rechte des jeweiligen Mitgliedstaates greifen zu müssen. Im Dezember 2014 hat sich der Europäische Rat nun darauf verständigt, wenigstens einmal jährlich einen politischen Dialog über die Frage der Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu führen, wobei für die Dialogführung strenge Grundsätze wie Objektivität und Nichtdiskriminierung gelten. Ende 2016 soll der Diskussionsprozess evaluiert werden.

EU will digitalen Binnenmarkt forcieren und Cyber-Sicherheit stärken
Um den digitalen Binnenmarkt voranzutreiben, hat die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2015 ein ambitioniertes Paket angekündigt. Unter anderem sollen neue legislative Schritte gesetzt, der Regulierungsrahmen für den Telekommunikationssektor ergänzt, die EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht modernisiert und die Cyber-Sicherheit gestärkt werden. Einzelne Initiativen werden schon länger verfolgt, etwa was die verbesserte Interoperabilität der EDV-Systeme der öffentlichen Verwaltungen und den erleichterten grenzüberschreitenden Zugang von BürgerInnen und Unternehmen zu IKT-gestützten öffentlichen Dienstleistungen anlangt. Inzwischen in Kraft getreten ist die "elDAS-Verordnung" – sie verpflichtet die Mitgliedstaaten ab Mitte 2016 schrittweise zur Anerkennung elektronischer Identifizierungen und von Vertrauensdiensten für elektronische Transaktionen.

Im Herbst vergangenen Jahres hat die EU-Kommission außerdem eine Vereinbarung zur Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft unterzeichnet, die auf die Bereitstellung einer eigenen europäischen Cloud zur sicheren Speicherung sensibler Daten abzielt. Im Rahmen des Programms Horizon 2020 sollen dafür von Seiten der EU Investitionsmittel von mehr als 500 Mio. € bereitgestellt werden. Die Kommission geht davon aus, dass die Partner aus der Privatwirtschaft mindestens das Vierfache dieses Betrags investieren.

Zur Stärkung der Cyber-Sicherheit hat die EU-Kommission bereits im Februar 2013 einen Richtlinienentwurf vorgelegt, mit dem öffentliche und private Betreiber wesentlicher Dienste – etwa in den Bereichen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkt, Wasserversorgung, Gesundheit und Internet – dazu angehalten werden sollen, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und signifikante Störfälle zu melden. Inzwischen zeichnen sich laut Bericht Annäherungen zwischen den Mitgliedstaaten ab, eine Einigung könnte noch unter der derzeitigen lettischen Präsidentschaft erzielt werden. Österreich habe zwar nicht alle Forderungen im aktuellen Textvorschlag untergebracht, etwa was den Wunsch nach Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung und Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anlangt, die Diskussion gehe aber in die richtige Richtung, heißt es von Seiten der Regierung.

Regierung warnt vor Abgehen von hohem Datenschutzniveau
Ebenfalls noch heuer abgeschlossen werden sollen die Verhandlungen über den neuen Datenschutz-Rechtsrahmen der Union. Darauf drängt zumindest der Europäische Rat. Allerdings sind etliche Punkte noch strittig. Für die österreichische Regierung ist es wesentlich, dass das derzeit geltende Datenschutzniveau nicht unterschritten wird, sie sieht in diesem Zusammenhang noch viele Fragen offen.

Kultur: Neuer EU-Arbeitsplan für die Jahre 2015-2018
Ein eigenes Kapitel im Bericht ist dem Bereich Kultur gewidmet, der in die Zuständigkeit von Kanzleramtsminister Josef Ostermayer fällt. Daraus geht unter anderem hervor, dass die im Rat "Kultur und Audiovisuelles" vereinigten Fachminister im November des letzten Jahres einen neuen EU-Arbeitsplan für die Jahre 2015-2018 mit vier Prioritäten beschlossen haben. Demnach soll der Fokus auf eine für alle zugängliche Kultur, das kulturelle Erbe, die Kreativwirtschaft sowie kulturelle Vielfalt und Mobilität gelegt werden. Außerdem soll – unter Federführung von Eurostat – die Vergleichbarkeit von Kulturstatistiken verbessert werden. Österreich betrachtet den Arbeitsplan auch als ein Instrument, um Best Practices zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen.

Als nicht sinnvoll wird von der Regierung die von manchen Ländern angestrebte Einbeziehung der Kultur in die Strategie Europa 2020 betrachtet. Zum einen wolle man die Kernziele der Strategie nicht durch neue Themenbereiche verwässern, zum anderen sei zu befürchten, dass sich die vorwiegende Beurteilung des Kultursektors nach Wachstumsfaktoren wie Einnahmen und Besucherzahlen langfristig negativ auf Vielfalt, Qualität und Nachhaltigkeit auswirkt, heißt es im Bericht.

Ausdrücklich von der Regierung begrüßt wird die im Kapitel "Audiovisuelles" in Aussicht gestellte Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Integration der Roma: Lob und Kritik für Österreich
Auch die Förderung von Volksgruppen fällt in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Um die Situation der Roma in Europa zu verbessern, hat die EU-Kommission bereits vor einiger Zeit einen Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 verabschiedet. Alle EU-Mitgliedstaaten bis auf Malta haben entsprechende Konzepte vorgelegt. Für Österreichs Strategie gab es im April 2014 sowohl Lob als auch Kritik der EU-Kommission. Vermisst wird etwa ein System zur Beurteilung der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen, zudem könnte Österreich mehr EU-Gelder abrufen und mehr in Richtung "Empowerment" tun. Positiv wurden hingegen unter anderem das Gratis-Kindergartenjahr und die Ausbildungsmaßnahmen zur Unterstützung der Integration von Roma in den Arbeitsmarkt beurteilt.

Mitgliederzahl des Ausschusses der Regionen wurde reduziert
Schließlich informiert der Bericht darüber, dass auf europäischer Ebene ein Kompromiss in Bezug auf die notwendige Verkleinerung des Ausschusses der Regionen (AdR) von 353 auf 350 Mitglieder erzielt wurde. Demnach mussten die drei kleinsten Mitgliedstaaten – Zypern, Estland und Luxemburg – je einen Sitz abgeben, ab 2020 sollen die Karten aber neu gemischt werden. Österreich behält demnach vorerst seine 12 Sitze. Eine analoge Vorgangsweise wird auch für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) angestrebt. Notwendig wurde der Schritt, weil sowohl der AdR als auch der WSA mit dem EU-Beitritt Kroatiens die gesetzlich festgelegte Höchstzahl von 350 Mitgliedern überschritten hat.

 

 

 

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