KRAGES: Nach unzureichenden Synergieeffekten und Einsparungspotentialen folgt Insourcing auf
Outsourcing
Eisenstadt (blms) - Frei nach der Devise „Je günstiger, desto besser!“ war das Outsourcen bzw. Ausgliedern
im Bereich der Krankenanstalten in den letzten Jahrzehnten eine weit verbreitete Gepflogenheit. Oft blieb dabei
allerdings die Qualität auf der Strecke. Auch die Anpassbarkeit von zugekauften Leistungen auf die Bedürfnisse
in einem Krankenhaus hat darunter gelitten. So ist beispielsweise die Reinigungskraft auf einer Station Teil des
gesamten Teams und somit auch sowohl für die anderen Berufsgruppen, aber auch für die Patientinnen und
Patienten ein wesentlicher Ansprechpartner. Aufgrund dieser Tatsache gibt es bereits zahlreiche Krankenanstalten,
die diese Outsourcing-Prozesse zurück in das Unternehmen eingliedern. So auch die Burgenländische Krankenanstalten
GmbH (KRAGES), deren Prüfung einer möglichen Ausgliederung der Hilfsdienste, und hier vor allem in den
Bereichen Reinigung, Küche und Technik ergeben hat, dass die in den Annahmen erhofften Synergien und Einsparungspotentiale
nicht zutreffend sind. Aktuelle Unternehmensentwicklungen, wie beispielsweise durch die Gesundheitsreform verursachte
Veränderungen, haben nämlich zur Erkenntnis geführt, dass eine “interne Lösung” sinnvoller
ist.
„Dies vor allem auch deshalb weil die KRAGES als gemeinnütziges Unternehmen über eine steuerliche Begünstigung
verfügt und darüber hinaus, die mit einer Ausgliederung vielfach einhergehende Einschränkungen der
Einteilungsflexibilität sowie mögliche Qualitätsverluste aus Sicht der Geschäftsführung
nicht akzeptiert werden können. Es wurde daher seitens KRAGES mit dem Zentralbetriebsrat eine Vereinbarung
über die Aufnahme von Dienstnehmern in die KRAGES ausverhandelt und unterzeichnet. Diese Vereinbarung orientiert
sich in den Gehaltsansätzen am Kollektivvertrag für Privatkrankenanstalten. Ganz wichtig ist dabei auch
die Sicherstellung einheitlicher Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der KRAGES“,
erklärte dazu Gesundheits- und Soziallandesrat Dr. Peter Rezar im Krankenhaus Oberpullendorf.
Insgesamt ermöglicht die Betriebsvereinbarung die künftige Aufnahme von Dienstnehmern außerhalb
des Landesvertragsbedienstetenrechts in den Tätigkeitsbereichen Küche, Reinigung, Hol- und Bringdienste,
Sterilisation, Technischer Dienst und EDV. Durch diese Betriebsvereinbarung ist nun eine zeitgemäße,
am Grundsatz der Kosteneffizienz orientierte Dienstleistungserbringung in der KRAGES sichergestellt. In weiterer
Folge ist im ersten Halbjahr 2015 im Rahmen des jeweiligen Bedarfs daran gedacht, Arbeitnehmer in den angeführten
Bereichen zu übernehmen bzw. neu auszuschreiben. Diesbezüglich laufen in den einzelnen Krankenanstalten
gerade die Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahren. Der größte Teil der Eingliederungen betrifft den Reinigungsbereich.
Zu den bestehenden 110 Mitarbeiterinnen im Reinigungsdienst sind mit Stichtag 1.1. und 1.2. insgesamt 59 weitere
dazu gekommen. Dabei handelt es sich um 18 Mitarbeiterinnen der FMB bzw. in Oberwart der ISS, die bisher schon
in den Krankenanstalten tätig waren und von der KRAGES übernommen worden sind.
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