BMF: Neues Service am Transparenzportal
 Unfallversicherungsauszug ab sofort möglich

 

erstellt am
04. 02. 15
11.00 MEZ

Wien (bmf) - Seit Ende Jänner können Bürgerinnen und Bürger am Transparenzportal zusätzlich zu der bekannten Transparenzportalabfrage einen elektronischen Nachweis von Leistungen ihrer Unfallversicherung beziehen, wenn sie am Transparenzportal angemeldet sind und ihre erhaltenen Leistungen abfragen. Der Unfallversicherungsauszug enthält alle im gewählten Jahr empfangenen Bezüge der Unfallversicherungen und dient den Versicherten als gültiger Nachweis von Unfallversicherungsleistungen zur Vorlage bei Behörden bzw. Institutionen.

Bestätigungen über Geldbezüge aus der Unfallversicherung wurden bisher von den Trägern der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) sowie der Versicherungsanstalt Eisenbahn und Bergbau (VAEB) auf Anfrage der versicherten Personen ausgestellt und per Post versendet. Seit der Umstellung auf das Transparenzportal stellen die Unfallversicherungsträger keine solchen Bestätigungen mehr aus.

Das Transparenzportal wurde vom Bundesministerium für Finanzen entwickelt und steht seit Juni 2013 online zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen finden dort umfassende Informationen über das Leistungsangebot von Bund und Ländern – wie beispielsweise über Förderungen, Transferzahlungen und Sozialleistungen. Das bringt nicht nur mehr Komfort für die Bevölkerung, sondern unterstützt auch die Politik dabei, sicherzustellen, dass alle Förderungen dort ankommen, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Derzeit umfasst das Transparenzportal ca. 650 Leistungsangebote des Bundes und ca. 1.600 Leistungsangebote der Länder. Im Jahr 2012 wurde das Transparenzportal als „innovativstes eGovernment-Projekt“ ausgezeichnet.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://transparenzportal.gv.at

 

 

 

 

 

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