Vorarlberg verlängert Wirtschafts-
 förderungsrichtlinien bis 2016

 

erstellt am
16. 02. 15
08.00 MEZ

LH Wallner und LSth. Rüdisser: "Gutes Umfeld bereitstellen"
Bregenz (vlk) – Die Landesregierung hat kürzlich mehrere Förderungsrichtlinien der Wirtschaftsabteilung verlängert, die für die weitere Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsstandortes Vorarlberg von Bedeutung sind, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftsreferent Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser. Konkret wurden die Breitbandanschluss-Förderung für Gemeinden und Betriebe, die Förderung für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Förderung von Technologietransfer sowie die 2013 installierte Förderung für Ein-Personen-Unternehmen verlängert.

Von Landesseite werden die Förderschwerpunkte im Bereich Wirtschafts- und Forschungsförderung laufend evaluiert und an die aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen angepasst. Landeshauptmann Markus Wallner: "Angesichts der europaweit schwierigen konjunkturellen Lage ist der vehemente Einsatz für bestmögliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen mehr noch als sonst ein Gebot der Stunde".

Die nun verlängerten Förderungen betreffen den Breitbandausbau, die betriebliche Forschungsförderung, den regionalen und überregionalen Technologietransfer sowie die Unterstützung von Ein-Personen-Unternehmen. Aufbauend auf dem Wirtschaftsleitbild Vorarlberg werden künftig Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung zur Stärkung der Innovationskraft, zur Rekrutierung von Fachkräften sowie zur effizienten Energie- und Ressourcennutzung noch stärker in den Vordergrund gestellt, kündigt Landesstatthalter Rüdisser an.

Überblick über die verlängerten Förderungen
Förderung von Gemeinden für Breitbandanschlüsse: Ziel der Richtlinie ist es, die Gemeinden in Vorarlberg bei der Errichtung von passiven Breitband-Infrastrukturen zu unterstützen, damit in allen Gemeinden eine hochwertige, nachhaltige und kostengünstige Breitbandversorgung gegeben ist. Der Landesbeitrag besteht in einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten.

Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen: Ziel der Richtlinien ist es, kleine und mittlere Betriebe in allen Regionen des Landes bei der Herstellung eines hochwertigen und nachhaltigen Zugangs zu Breitband-Infrastruktur zu unterstützen. Der Landesbeitrag besteht in einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten.

Betriebliche Forschungsförderung: Richtet sich an kleine und mittlere Betriebe. Förderbar sind substantielle F&E-Aktivitäten in Form von einzelbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Die förderbaren Kosten betreffen interne Personalkosten, externe Honorare, Kosten für notwendige F&E-Infrastrukturnutzung, Sach- und Materialkosten. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderbaren Projektkosten.

Förderung von Technologietransfer: Richtet sich an kleine und mittlere Betriebe. Gegenstand der Förderung ist die Vergabe von Forschungsprojekten an regionale und überregionale überbetriebliche wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen). Ziel ist es, Kooperationen zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu stärken und eine verstärkte Anwendung neuer Technologien durch regionale Unternehmen sowie in einem nachhaltigen Kompetenzaufbau im betreffenden Technologiefeld zu erreichen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderbaren Kosten.

EPU-Förderung: Diese Förderung unterstützt Ein-Personen-Unternehmen bei der Anstellung des ersten Mitarbeiters. Gefördert werden Lohn- und Lohnnebenkosten. Die Zuschüsse betragen je nach Alter und Ausmaß der Beschäftigung zwischen 100 und 400 Euro monatlich.

Die Förderrichtlinien wurden bis Ende 2016 verlängert.

 

 

 

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