Arbeitsgespräch von EU-Kommissarin Jourova
bei Staatssekretärin Steßl zu neuem Europäischem Datenschutzrecht
Wien (bka - "Wir brauchen für die sichere Nutzung digitaler Technologien auch auf EU-Ebene einen
zeitgemäßen Rechtsrahmen", betont Kanzleramtsstaatssekretärin Sonja Steßl am 12.02.
beim Arbeitsgespräch im Bundeskanzleramt mit EU-Kommissarin Vera Jourova zum EU-Datenschutz. Um auf die Weiterentwicklung
und Veränderungen in einer Welt mit globalen Datenströmen reagieren zu können, bedürfe es einer
Neuregelung der aus dem Jahr 1995 stammenden Europäischen Datenschutzrichtlinie. Derzeit werde die "Datenschutzgrundverordnung"
auf EU-Ebene verhandelt, eine Beschlussfassung soll es laut der für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung
zuständigen EU-Kommissarin Jourova noch heuer geben.
Im Gespräch mit Kommissarin Jourova bekräftigte Staatssekretärin Steßl die Österreichische
Position bei den aktuellen EU-Verhandlungen. "Wir treten für die Sicherstellung eines höheren Datenschutzniveaus
ein und wollen gewährleistet haben, dass wir auch in Zukunft national strengere Regeln z. B. für ArbeitnehmerInnendaten
oder Videoüberwachung erlassen können". Das derzeit verhandelte Europäische Datenschutzrecht
werde voraussichtlich eine Abkehr von der behördlichen Vorab-Kontrolle hin zu einer verstärkten Ex-post-Kontrolle
bringen. "Das wird für die Unternehmen mehr Flexibilität, aber auch mehr Eigenverantwortung bedeuten",
so Steßl.
Aus österreichischer Sicht sei der Bereich der "Haushaltsausnahme" derzeit zu breit gefasst, demzufolge
möchte Österreich diese "Haushaltsausnahme" anpassen, so dass auch dort zum Schutz der Privatsphäre
zumindest die drei Grundprinzipien des Datenschutzes "Verhältnismäßigkeit", "Treu
und Glauben" sowie "Datenrichtigkeit" angewendet werden können. "Haushaltsausnahme"
bedeutet, dass bestimmte Aktionen, die normalerweise nur innerhalb eines Haushalts gemacht werden (z. B. Eintragen
von Adressen im persönlichen Notizbuch oder Einkleben von Fotos ins Familienalbum), von den Datenschutzregeln
ausgenommen sind. "In der heutigen Facebookzeit ist das nicht mehr so unproblematisch wie früher, denn
es macht einen Unterschied ob ich ein Foto ins private Familienalbum einklebe, oder ob ich das private Foto weltweit
im Internet poste. Wir müssen darauf achten, dass diese Haushaltsausnahmen dem Schutzbereich der Verordnung
nicht gänzlich entzogen werden", fordert die Staatssekretärin.
Künftig werde es außerdem nach dem "One-Stop-Shop"-Prinzip eine einheitliche Ansprechstelle
für international agierende Unternehmen geben und die Kontrollbehörden sollen vermehrt grenzüberschreitend
kooperieren. "Auch die neuesten Entwicklungen im Internet und bei den Social Media-Plattformen werden in den
neuen datenschutzrechtlichen Rahmen einfließen", sagte die Staatssekretärin. Die Herausforderung
dabei sei, einen hohen Datenschutz zu gewährleisten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen
zu reduzieren. "In Österreich sind wir hier bereits auf einem guten Weg, durch die Einrichtung des elektronischen
Meldeverfahrens und die verstärkte Novellierung der Standard- und Muster-Verordnung zur Meldebefreiung von
gleichgelagerten Datenanwendungen. Auch die strukturellen Verbesserungen in der neu eingerichteten Datenschutzbehörde
haben zu einer Verfahrensbeschleunigung beigetragen", so Steßl.
Es gelte genau zu prüfen, ob die derzeit verhandelte Datenschutzverordnung den österreichischen Ansprüchen
nach einer ausgewogenen Berücksichtigung aller legitimen Interessen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines
hohen Datenschutzniveaus gerecht werde. Das Ziel verbesserter Spielregeln für Datenschutz und Internetsicherheit
sei, dass alle - Unternehmen, öffentliche Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger - die Chancen
der digitalen Welt in einem sicheren Umfeld nutzen können. Erst auf dieser Basis werde die abschließende
Positionierung Österreichs im Rat zum neuen Datenschutzregime erfolgen, unterstreicht Kanzleramtsstaatssekretärin
Sonja Steßl im Gespräch mit EU-Kommissarin Vera Jourova.
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