Austausch von Verkehrssünder-Daten
 bald in allen EU-Ländern

 

erstellt am
12. 02. 15
11.00 MEZ

Brüssel (europarl) - Neue Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Daten zu Verkehrsdelikten sollen gewährleisten, dass Verkehrssünder im Ausland ihrer Strafe nicht entgehen. Die neuen Regeln, die am 11.02. verabschiedet wurden, sollen auch für die Gleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern sorgen sowie die Verkehrssicherheit in der EU verbessern. Vor Ablauf von zwei Jahren werden sie auch in Großbritannien, Irland und Dänemark wirksam, und damit in allen 28 EU-Mitgliedstaaten.

"Um das neue EU-Ziel zur Halbierung der Zahl der Verkehrstoten zu erfüllen, brauchen wir neue und wirksamere Instrumente wie zum Beispiel diese Richtlinie zur Bekämpfung der Straflosigkeit. Natürlich sind die Bürger nicht begeistert, wenn sie einen Strafzettel bekommen, aber sie werden begrüßen, dass nun jeder in der EU gleich behandelt wird, egal wo ihr Fahrzeug zugelassen ist", sagte die Berichterstatterin Inés Ayala Sender (S&D, ES), deren Bericht mit 640 Stimmen angenommen wurde, bei 61 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen.

"Diese Richtlinie hat sich bereits als ein sehr wirkungsvoller erster Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit auf den Straßen der EU erwiesen. Sie wird als Abschreckung für ausländische Fahrer dienen, die jetzt wissen, dass sie einer Strafe für ein im Ausland begangenes Verkehrsdelikt nicht entgehen können", fügte sie hinzu.

Neue Rechtsgrundlage angenommen
Die vom Parlament angenommenen Änderungen schaffen eine neue Rechtsgrundlage (Verkehrssicherheit) für die Vorschriften zum Datenaustausch im Einklang mit dem Nichtigkeitsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Mai 2014, in dem die vorige Rechtsgrundlage (polizeiliche Zusammenarbeit) als rechtswidrig erachtet wurde.

Jetzt auch in Großbritannien, Irland und Dänemark
Die bisherige Richtlinie galt nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark, doch der Wechsel der Rechtsgrundlage bedeutet, dass sie die Regeln vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten nun auch umsetzen müssen.

Verkehrsdelikte, die grenzüberschreitendend geahndet werden
Die Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte ermöglichen den Behörden der Mitgliedstaaten den Zugang zu nationalen Fahrzeugregistern in anderen EU-Ländern, um Verkehrssünder zu identifizieren, die die folgenden Verkehrsdelikte begangen haben:

  • Geschwindigkeitsübertretung,
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts,
  • Überfahren eines roten Lichtzeichens,
  • Trunkenheit im Straßenverkehr,
  • Fahren unter Drogeneinfluss,
  • Nichttragen eines Schutzhelms,
  • unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens, und
  • rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.


Die nächsten Schritte
Der zwischen Parlament und Rat vereinbarte Text muss noch formell vom Rat verabschiedet werden.

 

 

 

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