Fingierte Schreiben einer "Traueranzeiger Ges.m.b.H." mit Zahlungsaufforderungen
Wien (pwk) - Die Mitteilungen häufen sich, dass in ganz Österreich Angehörige Verstorbener
betrügerische Schreiben einer "Traueranzeiger Ges.m.b.H." erhalten, in denen sie aufgefordert werden,
Zahlungen zu leisten. In den Anschreiben wird dabei konkret auf den Trauerfall eingegangen, die Daten hierfür
dürften von aus dem Internet kopierten Traueranzeigen stammen. Erste Fälle stammen aus Niederösterreich
(Wiener Neustadt), zwischenzeitlich dürfte es Fälle aus ganz Österreich geben.
Der Bundesverband der Bestatter weist ausdrücklich darauf hin, dass die "Traueranzeiger Ges.m.b.H."
über keine gewerberechtliche Zulassung verfügt - wobei es auch keinen gegenständlichen Firmensitz
in Krems geben dürfte. Vielmehr deutet der den Anschreiben beigelegte Zahlschein und die darauf vermerkte
Kontonummer (IBAN beginnt mit ES) auf einen Sitz in Spanien hin. Hier wird weiters eine Media Verlag S.L. angegeben.
Aus anderen Fällen ist zwischenzeitlich auch ein deutsches Konto bekannt, auf das die betrügerischen
Zahlungen angewiesen werden sollen.
Nach Informationen des Schutzverbands gegen unlauteren Wettbewerb dürften die bisher nicht bekannten Täter
über Traueranzeigen im Internet systematisch Namen von Verstorbenen suchen und dann in öffentlich zugänglichen
Verzeichnissen die Adressen der Angehörigen ermitteln. Laut Mitteilung von Beschwerdeführern soll es
sich laut Auskunft der Polizei um eine Gruppe handeln, welche europaweit agiert. Der Schutzverband gegen unlauteren
Wettbewerb ist hier bereits aktiv geworden und hat auch zusätzlich zu den bereits erfolgten Anzeigen der Betroffenen
eine umfassende Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft mit dem Ersuchen einer Überprüfung
und Sperre des Kontos übermittelt.
Betroffene, die ein derartiges Anschreiben erhalten haben, sollen in keinem Fall den geforderten Betrag anweisen.
Sollte aber bereits eine Überweisung stattgefunden haben, sollte unverzüglich die Hausbank kontaktiert
werden um die Überweisung zu stoppen. Das Anschreiben mitsamt der Belege sollten an die nächste Polizeidienststelle
gebracht werden um dort den Vorfall zur Anzeige zu bringen.
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