Gesundheitsreform: Landesregierung gibt grünes Licht

 

erstellt am
11. 02. 15
11.00 MEZ

Bozen (lpa) - Es ist auf rund 30 Seiten straff zusammengefasst: das Konzept "Gesundheitsversorgung Südtirol 2020", das die Landesregierung am 10.02. gutgeheißen hat. Das Konzept bildet die Grundlage für eine weitreichende Reform des Südtiroler Gesundheitssystems und verfolgt das Ziel, die hohe Qualität der Leistungen auch in Zukunft für die gesamte Bevölkerung des Landes sicherzustellen.

Von einer weitreichenden und radikalen Reform, die mit der heutigen einstimmigen Genehmigung durch die Landesregierung in die Umsetzungsphase gehe, sprach Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Dienstagspressekonferenz. "Es ist Gesundheitslandesrätin Marta Stocker gelungen, konsequent zu bleiben und einen Mentalitätswechsel einzuleiten, ohne Qualitätsabstriche machen zu müssen", so der Landeshauptmann.

"Zusammenschau", so Gesundheitslandesrätin Stocker, könne als Leitwort der Gesundheitsreform gelten: Es müsse eine Zusammenschau zwischen dem Territorium und dem Krankenhaus geben, ebenso zwischen den Krankenhäusern untereinander. In der Folge stellte die Landesrätin das Konzept für die Gesundheitsreform im Detail vor. Demnach ruht es auf vier Säulen und beginnt bei der Stärkung der Gesundheitsversorgung vor Ort: Noch mehr als bisher werden künftig die wesentlichen Gesundheitsleistungen in der Nähe des Wohnortes des Bürgers erbracht, durch ein gestärktes und erweitertes Angebot von Seiten des Hausarztes, die Vernetzung und Integration der Sozial- und Gesundheitsdienste und die individuelle Begleitung und Betreuung insbesondere für chronisch kranke Patienten.

Zum zweiten wird die Zukunft der sieben Krankenhäuser des Landes gesichert. Die Krankenhäuser in den Bezirken werden reorganisiert und stärker vernetzt. Konkret heißt dies, dass künftig durchgängig das Prinzip "Ein Krankenhaus mit zwei Standorten" umgesetzt wird: die einzelnen Fachdisziplinen werden in standortübergreifenden Abteilungen organisiert, deren Führungsverantwortung liegt in der Hand eines Primars. Das medizinische Leistungsangebot wird gesichert und konsequent in aufeinander abgestimmter Form organisiert: in den Krankenhäusern Schlanders, Sterzing und Innichen wird das breitgefächerte ambulante und tagesklinisch-chirurgische Angebot von zwei bettenführenden Abteilungen (medizinisch und chirurgisch-orthopädisch) sowie einer 24-stündigen Notaufnahme ergänzt, in den Krankenhäusern Meran, Brixen und Bruneck gibt es weitere stationäre Disziplinen, im Krankenhaus Bozen - aber nicht ausschließlich dort - werden zusätzlich hochkomplexe Dienstleistungen erbracht.

Flankiert wird die Reform des klinischen Bereichs durch die Neuordnung der Führungs- und Verwaltungsstruktur des Südtiroler Sanitätsbetriebes: Führung und Steuerung aus einer Hand, Verschlankung und Entbürokratisierung sind hierfür die Schlagworte. Auch die Aufgabenteilung zwischen Eigentümer Land (Ausrichtung, Budget), Landesabteilung für Gesundheit (Strategie, Planung, Kontrolle) und Südtiroler Sanitätsbetrieb (Geschäftsführung, Umsetzung) wird klarer geregelt.

Die vierte Säule betrifft die Optimierung der betrieblichen Organisation und Prozesse und umfasst nicht weniger als 150 Maßnahmen. So wird beispielsweise intensiv an der Einführung eines landesweiten EDV-gestützten Informationssystems gearbeitet genauso wie künftig die Leistungserbringung von Abteilungen und Diensten konsequent an den sog. "Klassenbesten" ausgerichtet wird ("Benchmarking").

Von der Landesregierung wurde Landesrätin Stocker beauftragt, die nächsten Schritte für die Umsetzung des Konzepts in die Wege zu leiten: Innerhalb Juni soll der Entwurf für die Novellierung des Landesgesetzes Nr. 7 aus dem Jahr 2001 (Neuordnung des Landesgesundheitsdienstes) vorliegen; die Arbeiten für die Neufassung des Landesgesundheitsplanes werden aufgenommen und mit Mai 2015 steht die Ernennung des neuen Generaldirektors oder der neuen Generaldirektorin des Betriebes ins Haus.

Das Landesgesundheitsressort hat im Frühjahr 2014 den Reformprozess zur Neuorganisation der Südtiroler Gesundheitsversorgung eingeleitet. Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung ist die Grundlage für die Reform gegeben. "Der zeitliche Horizont für die Umsetzung beträgt mindestens fünf Jahre", so Landesrätin Stocker, "wir rechnen damit, bis 2020 die wesentlichen Inhalte umgesetzt zu haben."

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at