Bozen (lpa) - Es ist auf rund 30 Seiten straff zusammengefasst: das Konzept "Gesundheitsversorgung Südtirol
2020", das die Landesregierung am 10.02. gutgeheißen hat. Das Konzept bildet die Grundlage für
eine weitreichende Reform des Südtiroler Gesundheitssystems und verfolgt das Ziel, die hohe Qualität
der Leistungen auch in Zukunft für die gesamte Bevölkerung des Landes sicherzustellen.
Von einer weitreichenden und radikalen Reform, die mit der heutigen einstimmigen Genehmigung durch die Landesregierung
in die Umsetzungsphase gehe, sprach Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Dienstagspressekonferenz. "Es
ist Gesundheitslandesrätin Marta Stocker gelungen, konsequent zu bleiben und einen Mentalitätswechsel
einzuleiten, ohne Qualitätsabstriche machen zu müssen", so der Landeshauptmann.
"Zusammenschau", so Gesundheitslandesrätin Stocker, könne als Leitwort der Gesundheitsreform
gelten: Es müsse eine Zusammenschau zwischen dem Territorium und dem Krankenhaus geben, ebenso zwischen den
Krankenhäusern untereinander. In der Folge stellte die Landesrätin das Konzept für die Gesundheitsreform
im Detail vor. Demnach ruht es auf vier Säulen und beginnt bei der Stärkung der Gesundheitsversorgung
vor Ort: Noch mehr als bisher werden künftig die wesentlichen Gesundheitsleistungen in der Nähe des Wohnortes
des Bürgers erbracht, durch ein gestärktes und erweitertes Angebot von Seiten des Hausarztes, die Vernetzung
und Integration der Sozial- und Gesundheitsdienste und die individuelle Begleitung und Betreuung insbesondere für
chronisch kranke Patienten.
Zum zweiten wird die Zukunft der sieben Krankenhäuser des Landes gesichert. Die Krankenhäuser in den
Bezirken werden reorganisiert und stärker vernetzt. Konkret heißt dies, dass künftig durchgängig
das Prinzip "Ein Krankenhaus mit zwei Standorten" umgesetzt wird: die einzelnen Fachdisziplinen werden
in standortübergreifenden Abteilungen organisiert, deren Führungsverantwortung liegt in der Hand eines
Primars. Das medizinische Leistungsangebot wird gesichert und konsequent in aufeinander abgestimmter Form organisiert:
in den Krankenhäusern Schlanders, Sterzing und Innichen wird das breitgefächerte ambulante und tagesklinisch-chirurgische
Angebot von zwei bettenführenden Abteilungen (medizinisch und chirurgisch-orthopädisch) sowie einer 24-stündigen
Notaufnahme ergänzt, in den Krankenhäusern Meran, Brixen und Bruneck gibt es weitere stationäre
Disziplinen, im Krankenhaus Bozen - aber nicht ausschließlich dort - werden zusätzlich hochkomplexe
Dienstleistungen erbracht.
Flankiert wird die Reform des klinischen Bereichs durch die Neuordnung der Führungs- und Verwaltungsstruktur
des Südtiroler Sanitätsbetriebes: Führung und Steuerung aus einer Hand, Verschlankung und Entbürokratisierung
sind hierfür die Schlagworte. Auch die Aufgabenteilung zwischen Eigentümer Land (Ausrichtung, Budget),
Landesabteilung für Gesundheit (Strategie, Planung, Kontrolle) und Südtiroler Sanitätsbetrieb (Geschäftsführung,
Umsetzung) wird klarer geregelt.
Die vierte Säule betrifft die Optimierung der betrieblichen Organisation und Prozesse und umfasst nicht weniger
als 150 Maßnahmen. So wird beispielsweise intensiv an der Einführung eines landesweiten EDV-gestützten
Informationssystems gearbeitet genauso wie künftig die Leistungserbringung von Abteilungen und Diensten konsequent
an den sog. "Klassenbesten" ausgerichtet wird ("Benchmarking").
Von der Landesregierung wurde Landesrätin Stocker beauftragt, die nächsten Schritte für die Umsetzung
des Konzepts in die Wege zu leiten: Innerhalb Juni soll der Entwurf für die Novellierung des Landesgesetzes
Nr. 7 aus dem Jahr 2001 (Neuordnung des Landesgesundheitsdienstes) vorliegen; die Arbeiten für die Neufassung
des Landesgesundheitsplanes werden aufgenommen und mit Mai 2015 steht die Ernennung des neuen Generaldirektors
oder der neuen Generaldirektorin des Betriebes ins Haus.
Das Landesgesundheitsressort hat im Frühjahr 2014 den Reformprozess zur Neuorganisation der Südtiroler
Gesundheitsversorgung eingeleitet. Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung ist die Grundlage für die
Reform gegeben. "Der zeitliche Horizont für die Umsetzung beträgt mindestens fünf Jahre",
so Landesrätin Stocker, "wir rechnen damit, bis 2020 die wesentlichen Inhalte umgesetzt zu haben."
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