… und mehr Transparenz bei Leiharbeit als zentrale Forderungen von Anträgen der Grünen
Wien (pk) - Mit zwei Initiativen werden die Grünen den Justizausschuss befassen. Zum einen fordern
sie psychologische Betreuung für Schöffen und Geschworene, zum anderen werfen sie einen kritischen Blick
auf den zunehmenden Boom bei der Leiharbeit und wollen die Unternehmen verpflichten, den Einsatz von LeiharbeiterInnen
im Jahresabschluss gesondert auszuweisen.
Grüne wollen psychologische Beratung für Schöffen und Geschworene
Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser weist auf die psychischen Belastungen hin, denen Schöffen und
Geschworene in Strafprozessen ausgesetzt sind. So könne die Konfrontation mit Beweismitteln wie Videos, Fotos
oder Tatwerkzeugen bei Hauptverhandlungen über Gewalt- und Sexualverbrechen verstörend und schockierend
wirken, gibt er zu bedenken und schlägt in einem Entschließungsantrag (868/A(E)) die Möglichkeit
einer nachträglichen kostenlosen psychologischen Beratung von LaienrichterInnen vor.
Grüne für Sichtbarmachen von Leiharbeit im Jahresabschluss
Vor zweckentfremdendem, missbräuchlichem Einsatz von Leiharbeit warnt Birgit Schatz (G). Der diesbezügliche
Boom sei vor allem auf den Umstand zurückzuführen, dass die Kosten von LeiharbeiterInnen unter "Materialaufwand"
in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden können und daher im Jahresabschluss nicht als Personalaufwand
aufscheinen. Auf diese Weise haben Unternehmen die Möglichkeit, Personalkosten unsichtbar zu machen. Leiharbeit,
die eigentlich als Ersatz zum Abfedern kurzfristiger Auftragsspitzen gedacht war, werde dadurch als atypische und
häufig auch prekäre Beschäftigung zweiter Klasse immer mehr zu einer Dauereinrichtung, klagt Schatz.
Sie fordert nun in einem Entschließungsantrag (870/A(E)) eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung für
Unternehmen, im Jahresabschluss die Kosten für die eingesetzten LeiharbeiterInnen in der Gewinn- und Verlustrechnung
gesondert auszuweisen und im Anhang zur Bilanz genaue Angaben zum Einsatz von Leiharbeit zu veröffentlichen.
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