SVA-Obmann Leitl fordert Gleichstellung…

 

erstellt am
10. 02. 15
11.00 MEZ

… von Selbständigen und Unselbständigen im Zuge der Steuerreform
Wien (sva) - "Wir können Selbständigen das wirtschaftliche Risiko nicht abnehmen, das soziale aber schon", sagte SVA Obmann Christoph Leitl am 09.02. bei einer Pressekonferenz der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. "Wir wollen keine Privilegien, aber auch keine Diskriminierung von Selbständigen gegenüber Unselbständigen."

Während ein Angestellter mit einem Einkommen von monatlich 440 Euro insgesamt 837 Euro pro Jahr für seine Sozialversicherung bezahle, müsse ein Selbständiger mit dem selben Einkommen 2.340 Euro pro Jahr für seine soziale Absicherung bezahlen.

"Vor diesem Hintergrund und angesichts der laufenden Verhandlungen zur Steuerreform haben wir eine klare Forderung", so Leitl weiter. "Ich möchte eine Gleichbehandlung von Selbständigen und Unselbständigen bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge und der Besserstellung von Niedrigverdienern. Ein Beitragszuschuss oder eine Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage kann Selbständigen mit geringem Einkommen eine wichtige Entlastung bringen - und damit die Gleichstellung mit Arbeitnehmern."

Obmann-Stv. Alexander Herzog unterstrich die dringende Notwendigkeit einer besseren Absicherung im Krankheitsfall: "Ich bin selbst Unternehmer und weiß, wie existenzbedrohend eine längere Krankheit ist. Wenn der Chef ausfällt, dann ist Feuer am Dach." Die SVA habe deshalb bereits wichtige Schritte zur Absicherung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Unternehmen gesetzt: von der österreichweiten Betriebshilfe über die Verdoppelung des Wochengeldes bis hin zur beitragsfreien Unterstützung bei langer Krankheit. "Jetzt müssen wir noch einen Schritt weitergehen - künftig sollen Versicherte bei einer langen Krankheit diese Unterstützung rückwirkend bereits ab dem ersten Tag bekommen - davon profitieren jährlich rund 5.500 Selbständige." Das Krankengeld ab dem ersten Tag würde monatlich knapp 900 Euro bringen.

"Für alle unsere Forderungen brauchen wir den Gesetzgeber - sogar, wenn es um neue Leistungen geht, die wir aus eigener Kraft finanzieren können. Wir sind uns der Verantwortung über die Beitragsgelder unserer Versicherten bewusst und handeln entsprechend. Wir brauchen aber die Unterstützung des Gesetzgebers", so Leitl abschließend in Richtung Bundesregierung.

In diesem Zusammenhang bekräftigte Obmann-Stv. Willy Turecek auch die Forderung der SVA, die Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten endlich abzuschaffen. "Nur so können wir echte Anreize schaffen, um die Menschen länger in Beschäftigung zu halten."

Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Selbständige und betreut als ge-setzliche Krankenversicherung rund 750.000 Kunden, davon 370.000 aktiv Erwerbstätige, 140.000 Pensionisten und 233.000 Angehörige. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 390.000 Versicherte zuständig.

 

 

 

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