… von Selbständigen und Unselbständigen im Zuge der Steuerreform
Wien (sva) - "Wir können Selbständigen das wirtschaftliche Risiko nicht abnehmen, das soziale
aber schon", sagte SVA Obmann Christoph Leitl am 09.02. bei einer Pressekonferenz der Sozialversicherung der
gewerblichen Wirtschaft. "Wir wollen keine Privilegien, aber auch keine Diskriminierung von Selbständigen
gegenüber Unselbständigen."
Während ein Angestellter mit einem Einkommen von monatlich 440 Euro insgesamt 837 Euro pro Jahr für seine
Sozialversicherung bezahle, müsse ein Selbständiger mit dem selben Einkommen 2.340 Euro pro Jahr für
seine soziale Absicherung bezahlen.
"Vor diesem Hintergrund und angesichts der laufenden Verhandlungen zur Steuerreform haben wir eine klare Forderung",
so Leitl weiter. "Ich möchte eine Gleichbehandlung von Selbständigen und Unselbständigen bezüglich
der Sozialversicherungsbeiträge und der Besserstellung von Niedrigverdienern. Ein Beitragszuschuss oder eine
Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage kann Selbständigen mit geringem Einkommen eine wichtige Entlastung
bringen - und damit die Gleichstellung mit Arbeitnehmern."
Obmann-Stv. Alexander Herzog unterstrich die dringende Notwendigkeit einer besseren Absicherung im Krankheitsfall:
"Ich bin selbst Unternehmer und weiß, wie existenzbedrohend eine längere Krankheit ist. Wenn der
Chef ausfällt, dann ist Feuer am Dach." Die SVA habe deshalb bereits wichtige Schritte zur Absicherung
und besseren Vereinbarkeit von Familie und Unternehmen gesetzt: von der österreichweiten Betriebshilfe über
die Verdoppelung des Wochengeldes bis hin zur beitragsfreien Unterstützung bei langer Krankheit. "Jetzt
müssen wir noch einen Schritt weitergehen - künftig sollen Versicherte bei einer langen Krankheit diese
Unterstützung rückwirkend bereits ab dem ersten Tag bekommen - davon profitieren jährlich rund 5.500
Selbständige." Das Krankengeld ab dem ersten Tag würde monatlich knapp 900 Euro bringen.
"Für alle unsere Forderungen brauchen wir den Gesetzgeber - sogar, wenn es um neue Leistungen geht, die
wir aus eigener Kraft finanzieren können. Wir sind uns der Verantwortung über die Beitragsgelder unserer
Versicherten bewusst und handeln entsprechend. Wir brauchen aber die Unterstützung des Gesetzgebers",
so Leitl abschließend in Richtung Bundesregierung.
In diesem Zusammenhang bekräftigte Obmann-Stv. Willy Turecek auch die Forderung der SVA, die Pensionsversicherungsbeiträge
für erwerbstätige Pensionisten endlich abzuschaffen. "Nur so können wir echte Anreize schaffen,
um die Menschen länger in Beschäftigung zu halten."
Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Selbständige und betreut als ge-setzliche
Krankenversicherung rund 750.000 Kunden, davon 370.000 aktiv Erwerbstätige, 140.000 Pensionisten und 233.000
Angehörige. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 390.000 Versicherte zuständig.
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