Wien (bmj) - Der 20.02. gilt jenen Personen, die oftmals zu wenig beachtet werden: die Kriminalitätsopfer.
Vor allem jetzt, nach den jüngsten, tragischen Ereignissen in Paris und Kopenhagen, ist es Justizminister
Dr. Wolfgang Brandstetter ein Anliegen, am "Tag der Kriminalitätsopfer" dabei zu sein. Dieser wird
vom Bundesministerium für Inneres und dem Weissen Ring organisiert und stellt heuer besonders junge Menschen
zwischen 15 und 25 Jahren in den Mittelpunkt.
Jugendliche als Opfer von Straftaten im öffentlichen Raum
Selbstverständlich sind alle in einem Strafverfahren tätigen Behörden, Einrichtungen und Personen
verpflichtet, Opfer mit Achtung ihrer persönlichen Würde zu behandeln und ihr Interesse an der Wahrung
ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches zu beachten. Dieser Grundsatz gilt allgemein aber ganz besonders
dann, wenn Jugendliche und junge Erwachsene Opfer von Straftaten sind.
"Wir in Österreich sind im Bereich Opferschutz gut aufgestellt, besonders auch in Hinblick auf Jugendliche
und junge Erwachsene. Diese haben beispielsweise das Recht, kostenlos psychosoziale sowie auch juristische Prozessbegleitung
in Anspruch zu nehmen. Ebenso können sich jugendliche Opfer bei der Vernehmung als Zeuge von einer Vertrauensperson
begleiten lassen", betont Justizminister Brandstetter.
2015: Umsetzung einer weiteren Opferschutz-Richtlinie
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Gefahr der sekundären und erneuten Traumatisierung, der Einschüchterung
und der Vergeltung besonders hoch. Aus diesem Grund soll noch heuer die Opferschutz-Richtlinie der EU (2012/29/EU)
umgesetzt werden. Sie stellt besonders auf die Schutzbedürfnisse von Kindern, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, ab. Abseits der Richtlinie gibt es bereits im aktuell geltenden Strafprozessrecht umfassende
Möglichkeiten, auf Jugendliche und junge Erwachsene als Opfer von Straftaten individuell einzugehen und ihre
besonderen Bedürfnisse im Zuge von Strafverfahren zu berücksichtigen.
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