Brandstetter bei "Tag der Kriminalitätsopfer"

 

erstellt am
23. 02. 15
11.00 MEZ

Wien (bmj) - Der 20.02. gilt jenen Personen, die oftmals zu wenig beachtet werden: die Kriminalitätsopfer. Vor allem jetzt, nach den jüngsten, tragischen Ereignissen in Paris und Kopenhagen, ist es Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter ein Anliegen, am "Tag der Kriminalitätsopfer" dabei zu sein. Dieser wird vom Bundesministerium für Inneres und dem Weissen Ring organisiert und stellt heuer besonders junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren in den Mittelpunkt.

Jugendliche als Opfer von Straftaten im öffentlichen Raum
Selbstverständlich sind alle in einem Strafverfahren tätigen Behörden, Einrichtungen und Personen verpflichtet, Opfer mit Achtung ihrer persönlichen Würde zu behandeln und ihr Interesse an der Wahrung ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches zu beachten. Dieser Grundsatz gilt allgemein aber ganz besonders dann, wenn Jugendliche und junge Erwachsene Opfer von Straftaten sind.

"Wir in Österreich sind im Bereich Opferschutz gut aufgestellt, besonders auch in Hinblick auf Jugendliche und junge Erwachsene. Diese haben beispielsweise das Recht, kostenlos psychosoziale sowie auch juristische Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Ebenso können sich jugendliche Opfer bei der Vernehmung als Zeuge von einer Vertrauensperson begleiten lassen", betont Justizminister Brandstetter.

2015: Umsetzung einer weiteren Opferschutz-Richtlinie
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Gefahr der sekundären und erneuten Traumatisierung, der Einschüchterung und der Vergeltung besonders hoch. Aus diesem Grund soll noch heuer die Opferschutz-Richtlinie der EU (2012/29/EU) umgesetzt werden. Sie stellt besonders auf die Schutzbedürfnisse von Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab. Abseits der Richtlinie gibt es bereits im aktuell geltenden Strafprozessrecht umfassende Möglichkeiten, auf Jugendliche und junge Erwachsene als Opfer von Straftaten individuell einzugehen und ihre besonderen Bedürfnisse im Zuge von Strafverfahren zu berücksichtigen.

 

 

 

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