Pro Jahr entfallen 2.800 Genehmigungsverfahren - Bis zu 90.000 Betriebe profitieren langfristig
von weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit - Ersparnis von 15 Mio. Euro pro Jahr
Wien (bmwfw) - Mit der neuen Genehmigungsfreistellungs-Verordnung verringert Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner den bürokratischen Aufwand für tausende Klein- und Kleinstbetriebe. "Wir wollen die
Unternehmen entlasten und das Wirtschaften erleichtern. Daher werden künftig für viele kleinere Betriebe
die Anlagengenehmigungen entfallen. Wirtschaft und Behörden ersparen sich dadurch gewerberechtliche Bagatellverfahren,
der Kostenvorteil liegt bei rund 15 Millionen Euro pro Jahr", sagt Mitterlehner anlässlich des Begutachtungsstarts
der Verordnung, die im April 2015 in Kraft treten soll. "Langfristig profitieren bis zu 90.000 Unternehmen
von weniger Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit", betont Mitterlehner.
Gemäß dem Entwurf sollen pro Jahr rund 2.800 gewerberechtliche Änderungs- oder Neugenehmigungsverfahren
von Betriebsanlagen entfallen. Das entspricht rund 20 Prozent aller jährlich durchgeführten Verfahren
in diesem Bereich. Die Ersparnisse ergeben sich aus den Vorbereitungs- und Folgekosten, die ein Unternehmer für
ein Verfahren aufzuwenden hat, sowie durch weniger Personal- und Verwaltungsaufwand auf Behördenseite. So
würde sich zum Beispiel ein Friseur, der einen neuen Betrieb eröffnen möchte, durch die geplante
Freistellung durchschnittliche Kosten für ein Genehmigungsverfahren in Höhe von rund 2.300 Euro ersparen.
"Die Betriebe sollen wieder einfacher wirtschaften können und mehr Freiheit für ihr eigentliches
Geschäft haben. Daher entrümpeln wir überschießende Regelungen und korrigieren nicht mehr
zeitgemäße Vorschriften", betont Mitterlehner.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 200 Quadratmetern
(mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels) vom gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt werden.
Die Erleichterung gilt unter anderem für Textilhandel, Floristik, Drogerien, Uhren- und Schmuckhandel, Foto/Optik,
Spielwarenhandel, sowie den Elektroartikel-Handel. Ebenfalls freigestellt sind Bürobetriebe (hier gilt keine
Flächenbegrenzung) wie Reisebüros, Versicherungsdienstleister, Immobilienverwalter, Bauträgerbüros,
Ingenieurbüros, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Werbeagenturen und Werbegrafikbüros; weiters Lagerbetriebe
für Waren und Betriebsmittel mit einer Betriebsfläche bis 600 Quadratmetern sowie Änderungsschneidereien,
Schuhservicebetriebe, Fotografenbetriebe, Kosmetik- Fußpflege-, Massage-, Bandagisten- und Frisörbetriebe.
Entlastung für Gründer, Rechtssicherheit für bestehende Unternehmen
Die Verordnung soll auch die bisher länderweise unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen
Behörden beenden und durch den klar definierten Entfall der Genehmigungspflicht für bestimmte Betriebstypen
Rechtssicherheit schaffen. Auch die Verwaltungsabläufe werden beschleunigt. Insgesamt werden daher bis zu
90.000 bestehende Unternehmen von der neuen Verordnung profitieren: Einerseits müssen 20.000 kleinere Unternehmen,
die bereits über eine Genehmigung verfügen, in Zukunft bei Änderungen an ihrer Betriebsanlage kein
gewerberechtliches Verfahren mehr führen. Andererseits besteht für rund 70.000 Betriebe künftig
die Rechtssicherheit, dass bei ihnen kein gewerberechtliches Genehmigungs-Verfahren mehr erforderlich ist, weil
österreichweit die gleiche Regelung gilt.
Viele Anliegen umgesetzt, weitere Schritte notwendig
"Mit dieser Verordnung lösen wir ein konkretes Problem vieler Wirtschaftstreibender, das sie im Vorjahr
über unsere Entbürokratisierungs-Plattform eingemeldet haben. Die weiteren bisher umgesetzten Schritte
umfassen zum Beispiel die Streichung von Beauftragten, das neue elektronische Gewerbeinformationssystem GISA, weniger
Meldepflichten und Entlastungen bei den Arbeitszeit- und Pausenaufzeichnungen", so Mitterlehner. "Weitere
Schritte müssen folgen. Daher wird der Bürokratieabbau auch heuer ein wichtiger Schwerpunkt sein",
bekräftigt Mitterlehner.
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