Mitterlehner verringert bürokratischen
 Aufwand für tausende kleinere Unternehmen

 

erstellt am
23. 02. 15
11.00 MEZ

Pro Jahr entfallen 2.800 Genehmigungsverfahren - Bis zu 90.000 Betriebe profitieren langfristig von weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit - Ersparnis von 15 Mio. Euro pro Jahr
Wien (bmwfw) - Mit der neuen Genehmigungsfreistellungs-Verordnung verringert Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner den bürokratischen Aufwand für tausende Klein- und Kleinstbetriebe. "Wir wollen die Unternehmen entlasten und das Wirtschaften erleichtern. Daher werden künftig für viele kleinere Betriebe die Anlagengenehmigungen entfallen. Wirtschaft und Behörden ersparen sich dadurch gewerberechtliche Bagatellverfahren, der Kostenvorteil liegt bei rund 15 Millionen Euro pro Jahr", sagt Mitterlehner anlässlich des Begutachtungsstarts der Verordnung, die im April 2015 in Kraft treten soll. "Langfristig profitieren bis zu 90.000 Unternehmen von weniger Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit", betont Mitterlehner.

Gemäß dem Entwurf sollen pro Jahr rund 2.800 gewerberechtliche Änderungs- oder Neugenehmigungsverfahren von Betriebsanlagen entfallen. Das entspricht rund 20 Prozent aller jährlich durchgeführten Verfahren in diesem Bereich. Die Ersparnisse ergeben sich aus den Vorbereitungs- und Folgekosten, die ein Unternehmer für ein Verfahren aufzuwenden hat, sowie durch weniger Personal- und Verwaltungsaufwand auf Behördenseite. So würde sich zum Beispiel ein Friseur, der einen neuen Betrieb eröffnen möchte, durch die geplante Freistellung durchschnittliche Kosten für ein Genehmigungsverfahren in Höhe von rund 2.300 Euro ersparen. "Die Betriebe sollen wieder einfacher wirtschaften können und mehr Freiheit für ihr eigentliches Geschäft haben. Daher entrümpeln wir überschießende Regelungen und korrigieren nicht mehr zeitgemäße Vorschriften", betont Mitterlehner.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 200 Quadratmetern (mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels) vom gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt werden. Die Erleichterung gilt unter anderem für Textilhandel, Floristik, Drogerien, Uhren- und Schmuckhandel, Foto/Optik, Spielwarenhandel, sowie den Elektroartikel-Handel. Ebenfalls freigestellt sind Bürobetriebe (hier gilt keine Flächenbegrenzung) wie Reisebüros, Versicherungsdienstleister, Immobilienverwalter, Bauträgerbüros, Ingenieurbüros, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Werbeagenturen und Werbegrafikbüros; weiters Lagerbetriebe für Waren und Betriebsmittel mit einer Betriebsfläche bis 600 Quadratmetern sowie Änderungsschneidereien, Schuhservicebetriebe, Fotografenbetriebe, Kosmetik- Fußpflege-, Massage-, Bandagisten- und Frisörbetriebe.

Entlastung für Gründer, Rechtssicherheit für bestehende Unternehmen
Die Verordnung soll auch die bisher länderweise unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden beenden und durch den klar definierten Entfall der Genehmigungspflicht für bestimmte Betriebstypen Rechtssicherheit schaffen. Auch die Verwaltungsabläufe werden beschleunigt. Insgesamt werden daher bis zu 90.000 bestehende Unternehmen von der neuen Verordnung profitieren: Einerseits müssen 20.000 kleinere Unternehmen, die bereits über eine Genehmigung verfügen, in Zukunft bei Änderungen an ihrer Betriebsanlage kein gewerberechtliches Verfahren mehr führen. Andererseits besteht für rund 70.000 Betriebe künftig die Rechtssicherheit, dass bei ihnen kein gewerberechtliches Genehmigungs-Verfahren mehr erforderlich ist, weil österreichweit die gleiche Regelung gilt.

Viele Anliegen umgesetzt, weitere Schritte notwendig
"Mit dieser Verordnung lösen wir ein konkretes Problem vieler Wirtschaftstreibender, das sie im Vorjahr über unsere Entbürokratisierungs-Plattform eingemeldet haben. Die weiteren bisher umgesetzten Schritte umfassen zum Beispiel die Streichung von Beauftragten, das neue elektronische Gewerbeinformationssystem GISA, weniger Meldepflichten und Entlastungen bei den Arbeitszeit- und Pausenaufzeichnungen", so Mitterlehner. "Weitere Schritte müssen folgen. Daher wird der Bürokratieabbau auch heuer ein wichtiger Schwerpunkt sein", bekräftigt Mitterlehner.

 

 

 

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