Mit Impulspaket können Gemeinden
 wichtige Vorhaben rasch umsetzen

 

erstellt am
20. 02. 15
10.00 MEZ

Haslauer: Gemeindeimpulspaket mit Schwerpunkten bei Sozialem, Mobilität, Kinder, Bildung und Schaffung kommunaler Infrastruktur
Salzburg (lk) - Die Salzburger Gemeinden sind wesentliche Motoren für die Wirtschaft und Infrastruktur. Sie investieren nachhaltig in öffentliche Infrastruktur, in Bildung, Betreuung und Verkehr und sorgen dabei für Beschäftigung bei den regionalen Gewerbe- und Handwerksbetrieben. Daher hat sich die Landesregierung entschlossen, diese Investitionstätigkeit über das normale Maß hinaus weiter anzuregen.

"Wir mobilisieren über das aktuelle Impulspaket der Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 16 Millionen Euro aus Rücklagen des Gemeindeausgleichsfonds GAF, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, Investitionen vorzuziehen und somit die Wirtschaft anzukurbeln. Die Schwerpunkte dieses Pakets für die Salzburger Gemeinden liegen in den Bereichen Soziales, öffentlicher Verkehr und Mobilität, Kinder und Bildung sowie bei der Schaffung kommunaler Infrastruktur", sagte Gemeindereferent Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer am 19.02. bei einem Informationsgespräch in Salzburg.

Gemeinden stützen mit Investitionen örtliche, regionale Wirtschaft
Durch die solide Haushaltssituation der Salzburger Gemeinden und ihre kurzen Entscheidungswege wirken sich deren Investitionen besonders rasch und effizient in der Region und auf dem Arbeitsmarkt aus. Fast die Hälfte der Gesamtinvestitionen der Salzburger Gemeinden wird im Bereich Dienstleistungen (Wasserwirtschafts-, Kanal- und Müllentsorgungsbetriebe) getätigt. Ein Viertel der kommunalen Investitionen fließt in den Straßen- und Wasserbau sowie in den Verkehr. Der drittgrößte Investitionsbereich der Gemeinden ist Unterricht, Erziehung und Sport.

"Das Impulsprogramm unterstützt uns bei gemeindespezifischen Investitionen konkret, unbürokratisch und zielgerichtet", unterstrich der Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, Bürgermeister Günther Mitterer, die positiven Effekte der Initiative. "Die Bandbreite unserer Aufgaben wächst tagtäglich. Der Gemeindeausgleichsfonds ist ein wichtiges Instrument, damit wir flächendeckend investieren können", betonte Mitterer.

Schwerpunkt Soziales: Förderung von Tagesbetreuungszentren
Der Fördersatz für die Förderung von Tagesbetreuungszentren ist gleich hoch wie bei Seniorenwohnheimen und richtet sich nach der Finanzkraft der Gemeinde. Er liegt demnach bei 15, 20 oder 25 Prozent. Der Förderstart ist am 20. Februar 2015, die Projektumsetzung muss überwiegend bis Ende 2016 erfolgen, die Förderabwicklung erfolgt nach dem Prinzip "First come – first served". Voraussetzung für die Förderung ist eine positive Stellungnahme der Sozialabteilung des Landes in Bezug auf den Bedarf und die Mindestausstattung des eingereichten Projektes.

Schwerpunktbereich öffentlicher Verkehr und Mobilität
Im Bereich öffentlicher Verkehr und Mobilität werden zwei Bereiche gefördert: Radwege und sonstige Infrastruktureinrichtungen für den öffentlichen Verkehr wie beispielsweise Park-and-Ride-Plätze.

1. (Individuelle) Radwegeförderung: Bei den Radwegen kommen nur Projekte, die nicht im Radwegebauprogramm des Landes gelistet sind beziehungsweise dort nicht oder kaum förderbar wären, zum Zug – wie beispielsweise Projekte mit überwiegend touristischem Charakter. Die Förderhöhe für die Radwege wird bei rund 30 Prozent der förderbaren Kosten liegen, wobei es auch hier wie bei anderen Förderungen aus dem GAF Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde gibt. Förderbeginn ist der 20. Februar 2015, Projektumsetzung überwiegend bis Ende 2016, die Förderabwicklung erfolgt nach dem Prinzip "First come – first served". Förderbedingung ist auch hier eine positive Stellungnahme aus der Verkehrsabteilung des Landes.

2. Förderung sonstiger Verkehrsinfrastruktureinrichtungen für den öffentlichen Verkehr: Der zweite Teil des Impulspakets im Bereich öffentlicher Verkehr und Mobilität sind sonstige Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise Park-and-Ride- sowie Park-and-Drive-Parkplätze, Busterminals und ähnliche Vorhaben. Die Förderhöhe wird auch hier bei rund 30 Prozent der förderbaren Kosten liegen, wobei es auch wie bei anderen Förderungen aus dem GAF Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde gibt. Förderbeginn ist der 20. Februar 2015, Projektumsetzung überwiegend bis Ende 2016, die Förderabwicklung erfolgt nach dem Prinzip "First come – first served". Förderbedingung ist auch hier eine positive Stellungnahme der Verkehrsabteilung des Landes.

Schwerpunktbereich Kinder und Bildung
1. Vorziehung von zurückgereihten Projekten in der Kinderbetreuung: Hier wird das Land Gemeinden, die bei der bestehenden Förderkulisse noch länger auf eine Zusage für Kinderbetreuungsprojekte warten müssten, gezielt unterstützen und die eingereichten Projekte schneller als geplant realisieren: Ziel ist es auch hier, so rasch wie möglich Impulse für die heimische Wirtschaft zu setzen und gleichzeitig einen Mehrwert durch die schnellere Verfügbarkeit wichtiger kommunaler Einrichtungen zu schaffen.

2. Schwerpunktoffensive Qualitätsausbau von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte: Ein immer wieder intensiv diskutiertes Thema im österreichischen Bildungswesen sind die unzureichenden Arbeitsplätze von Pädagoginnen und Pädagogen an den Schulen. Oft steht den Lehrkräften nur ein sehr beschränkter Platz zum Arbeiten in der Schule zur Verfügung. Mit einer Schwerpunktoffensive Qualitätsausbau von Lehrerinnen- und Lehrer-Arbeitsplätzen an den Pflichtschulen der Gemeinden soll es hier zu Verbesserungen kommen. Bestehende freie Räumlichkeiten sollen zu Arbeitsplätzen für Lehreinnen und Lehrer umgebaut werden, bestehende Arbeitsmöglichkeiten sollen verbessert werden.

Gefördert werden in diesem Impulsprogramm bauliche Maßnahmen. Ausstattung und Arbeitsmittel fallen nicht unter diese Förderung. Die Förderhöhe beläuft sich wie bei anderen Schulförderungen aus dem GAF auf rund 40 Prozent, wobei es auch hier Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft der Gemeinde gibt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 10.000 Euro. Förderbeginn ist der 20. Februar 2015, Projektumsetzung überwiegend bis Ende 2016, die Förderabwicklung erfolgt nach dem Prinzip "First come – first served".

Schwerpunktbereich Leuchtturmprojekte
Im kommunalen Bereich gibt es auch Projekte und lange gehegte Vorhaben, die sich nicht in ein konkretes Förderkorsett der bestehenden Förderungen aus dem GAF einordnen lassen. Vor allem zur Belebung der Wirtschaft sind die Gemeinden aber ausdrücklich eingeladen, über die Schwerpunkte in den Bereichen Verkehr, Kinder und Bildung sowie Soziales hinaus Leuchtturmprojekte – etwa aus den Bereichen Kultur, Gemeinschaftsleben und anderen mehr bei der zuständigen Abteilung für Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden einzureichen. Diese Projekte werden jedes für sich gesondert geprüft, die Förderhöhen je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde von Fall zu Fall festgelegt. Auch hier gilt, dass diese Vorhaben rasch – das heißt, überwiegend bis Ende 2016 – umgesetzt werden sollen. Förderbeginn ist der 20. Februar 2015, die Einreichfrist läuft bis 30. September 2015, die Förderabwicklung erfolgt nach dem Prinzip "First come – first served". Die Projekte im Gemeindeimpulspaket sind nicht an die Einreichfristen der GAF-Richtlinien geknüpft.

Neue GAF-Richtlinien begünstigen Investitionen
Bereits Anfang dieses Jahres wurden die geänderten Richtlinien zur Abwicklung der Förderungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds in Kraft gesetzt. Basis war eine Evaluierung und Überarbeitung der GAF-Richtlinien. Diese beinhaltet neben notwendigen Anpassungen nach sechs Jahren Gültigkeit auch wichtige Weichenstellungen, wie etwa bei der Förderung erneuerbarer Energien, bei der Sicherheit oder bei der Förderung von Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und im musischen Bereich. Die neuen Regelungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Gemeinden entgegenkommen und damit auch weiterhin eine optimale Planbarkeit von Projekten und Finanzierungen ermöglichen.

Beispiele sind die Neuaufnahme der Förderung für Fotovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden, die Anhebung des Sockelfördersystems für Vereine, Jugend und Musikum sowie des Zuschlags für interkommunale Projekte und weiters die Ermöglichung der Förderung von Schulsportanlagen nach dem Vorbild der Schulen.

Weiters sind als wesentliche Änderungen anzuführen: die Vereinheitlichung der Mindestbettenanzahl und Anhebung der Förderobergrenzen für Seniorenwohnheime, die Verdoppelung der Stellplatzförderung für Bauhöfe, die Anhebung der Förderung für Feuerwehrdrehleitern sowie bei den diversen Bauvorhaben die Senkung der Mindestbeträge und die Anhebung der Höchstbeträge, um realistische Baukostenschätzungen zu ermöglichen.

"Salzburgs Gemeinden haben mit dem Impulspaket des Landes und mit den neuen Richtlinien im GAF einen starken Hebel in der Hand, um nachhaltig in die öffentliche Infrastruktur zu investieren, und sie können der Wirtschaft helfen, indem sie von den neuen, zeitlich begrenzten Fördermöglichkeiten rege Gebrauch machen", schloss Landeshauptmann Haslauer.

 

 

 

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