Wien (statistik austria) - Die vorläufige Zahl der Einbürgerungen war 2014 mit insgesamt 7.693 um
3,7% höher als im Vorjahr, wie Statistik Austria berichtet. 123 der eingebürgerten Personen hatten ihren
Wohnsitz im Ausland. 37,1% aller 2014 Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren, 39,1% waren
unter 18 Jahre alt. Unter den Ländern der bisherigen Staatsangehörigkeit lag Bosnien und Herzegowina
mit 1.120 Personen (14,6%) an erster Stelle. Aus der Türkei kamen 885, aus Serbien 671, aus der Russischen
Föderation 433 und aus dem Kosovo 381 eingebürgerte Personen.
Die Einbürgerungszahlen sanken seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) kontinuierlich und erreichten
im Jahr 2010 ein Minimum von 6.190. Seit 2011 (6.754) ist ein Anstieg der Einbürgerungen festzustellen, der
sich 2014 (7.693) weiter fortsetzte. 2014 lag die vorläufige Einbürgerungsrate – Einbürgerungen
von in Österreich wohnhaften Personen (7.570) bezogen auf 100 in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer
Staatsangehörigkeit – wie im Vorjahr bei 0,7%.
In vier Bundesländern wurden im Jahr 2014 mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2013. Die Zuwächse
fielen am deutlichsten in der Steiermark (666 Einbürgerungen bzw. +20,0%), in Wien (2.632, +8,6%) und im Burgenland
(150, +7,9%) aus, geringer in Oberösterreich (1.283, +0,4%). In Niederösterreich (1.152, -1,6%), in Salzburg
(451, -2,6%), in Kärnten (314, -4,3%) sowie in Vorarlberg (392, -5,1%) und in Tirol (530, -9,2%) wurden dagegen
weniger Personen als im Vorjahr eingebürgert.
Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (4.270 bzw. 55,5%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs,
darunter wurden 2.219 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders
berücksichtigungswürdigen Gründen (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit
oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 378 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in
Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Z. 1) und 829 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher
bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2) eingebürgert. Weitere 1.230 Personen erhielten
die Staatsbürgerschaft im Ermessen (16,0%), darunter 1.153 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz
(§10, Abs. 1). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 248 Ehegatten (§16) sowie
1.945 Kinder (§17) eingebürgert.
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