Ein bedarfsgerechter Betreuungsplatz für jedes Kind

 

erstellt am
18. 02. 15
11.00 MEZ

Dritte Arbeitssitzung des Unterausschusses zur Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes
Salzburg (lk) - Der Unterausschuss des Salzburger Landtags zur Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes 2007 hielt am 17.02. unter Vorsitz von LAbg. Mag. Barbara Sieberth (Grüne) seine dritte Arbeitssitzung ab. Mit Beschluss vom 1. Oktober 2014 hat der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss diesen Unterausschuss zur Beratung des Fünf-Parteien-Antrages betreffend die Novelle des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes 2007 eingerichtet.

In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Unterausschuss vordringlich mit der Neudefinition des Versorgungsauftrages in der Kinderbetreuung. Einstimmig festgelegt wurde der Grundsatz, dass für jedes Kind bedarfsgerecht ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen soll. Ziel sind die Verfügbarkeit und die Bereitstellung des Platzes für jedes Kind. Durch die Schaffung eines verbindlichen Versorgungsauftrages sollen die Eltern keine Bittsteller sein. Ein Kinderbetreuungsplatz soll grundsätzlich dem Kind zur Verfügung stehen – unabhängig von der Berufssituation der Eltern. ÖVP-Abgeordnete merkten dazu an, dass die derzeitige Priorisierung der Berufstätigen nach wie vor sinnvoll ist. Der neuformulierte Versorgungsauftrag muss den VIF-Kriterien (Vereinbarkeitsindikator für Beruf und Familie) entsprechen und soll durch eine klare Formulierung keine Interpretationsmöglichkeiten zulassen sowie etwaige Diskriminierungen vermeiden. Die Definition des Versorgungsauftrages soll insoweit erweitert werden, als dieser auf eine ganzjährige und ganztägige Betreuung abzielt, jedoch Öffnungszeiten nicht gleich Betreuungszeiten sind. Diskutiert wurden auch Richtwerte für Öffnungszeiten und die Definition der Randzeiten, wobei bedarfsgerechte Anpassungen durch die Gemeinden möglich sein sollen. Alle Landtagsparteien waren sich einig, dass das Kindeswohl in der Präambel des neuen Gesetzes verankert werden soll. Um den Gemeinden die Planung und Bedarfserhebung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, soll in Zukunft die Landesstatistik ein neues Planungsinstrument ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Verfügung stellen.

SPÖ-Abgeordnete forderten die Schaffung eines Rechtsanspruchs nach deutschem Vorbild, wobei eine exakte Definition des Umfangs des Anspruchs zu erfolgen hätte. Einig waren sich alle Parteien, dass die tatsächliche und unmittelbare Zurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes Priorität hat.

Zum Themenpaket Inklusion erfolgte eine grundlegende Information zum aktuellen System und den Herausforderungen durch anwesende Expertinnen und Experten. Es wurde vereinbart, das Thema Inklusion bei den weiteren Beratungen immer mit zu berücksichtigen und in einem Stufenplan umzusetzen.

Thema Bildungs- und Betreuungsqualität am 11. März
Bei den nächsten Beratungen am Mittwoch, 11. März, wird sich der Unterausschuss mit dem Themenbereich Bildungs- und Betreuungsqualität befassen, wobei insbesondere pädagogische Qualitätsstandards, die Festlegung von Gruppengrößen und Personalschlüssel sowie Kooperationen und Bildungspartnerschaften Gegenstand der Beratungen sein werden.

 

 

 

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