Dritte Arbeitssitzung des Unterausschusses zur Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes
Salzburg (lk) - Der Unterausschuss des Salzburger Landtags zur Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes
2007 hielt am 17.02. unter Vorsitz von LAbg. Mag. Barbara Sieberth (Grüne) seine dritte Arbeitssitzung ab.
Mit Beschluss vom 1. Oktober 2014 hat der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss diesen Unterausschuss zur
Beratung des Fünf-Parteien-Antrages betreffend die Novelle des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes 2007 eingerichtet.
In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Unterausschuss vordringlich mit der Neudefinition des Versorgungsauftrages
in der Kinderbetreuung. Einstimmig festgelegt wurde der Grundsatz, dass für jedes Kind bedarfsgerecht ein
Betreuungsplatz zur Verfügung stehen soll. Ziel sind die Verfügbarkeit und die Bereitstellung des Platzes
für jedes Kind. Durch die Schaffung eines verbindlichen Versorgungsauftrages sollen die Eltern keine Bittsteller
sein. Ein Kinderbetreuungsplatz soll grundsätzlich dem Kind zur Verfügung stehen – unabhängig von
der Berufssituation der Eltern. ÖVP-Abgeordnete merkten dazu an, dass die derzeitige Priorisierung der Berufstätigen
nach wie vor sinnvoll ist. Der neuformulierte Versorgungsauftrag muss den VIF-Kriterien (Vereinbarkeitsindikator
für Beruf und Familie) entsprechen und soll durch eine klare Formulierung keine Interpretationsmöglichkeiten
zulassen sowie etwaige Diskriminierungen vermeiden. Die Definition des Versorgungsauftrages soll insoweit erweitert
werden, als dieser auf eine ganzjährige und ganztägige Betreuung abzielt, jedoch Öffnungszeiten
nicht gleich Betreuungszeiten sind. Diskutiert wurden auch Richtwerte für Öffnungszeiten und die Definition
der Randzeiten, wobei bedarfsgerechte Anpassungen durch die Gemeinden möglich sein sollen. Alle Landtagsparteien
waren sich einig, dass das Kindeswohl in der Präambel des neuen Gesetzes verankert werden soll. Um den Gemeinden
die Planung und Bedarfserhebung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, soll in Zukunft die Landesstatistik ein
neues Planungsinstrument ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Verfügung stellen.
SPÖ-Abgeordnete forderten die Schaffung eines Rechtsanspruchs nach deutschem Vorbild, wobei eine exakte Definition
des Umfangs des Anspruchs zu erfolgen hätte. Einig waren sich alle Parteien, dass die tatsächliche und
unmittelbare Zurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes Priorität hat.
Zum Themenpaket Inklusion erfolgte eine grundlegende Information zum aktuellen System und den Herausforderungen
durch anwesende Expertinnen und Experten. Es wurde vereinbart, das Thema Inklusion bei den weiteren Beratungen
immer mit zu berücksichtigen und in einem Stufenplan umzusetzen.
Thema Bildungs- und Betreuungsqualität am 11. März
Bei den nächsten Beratungen am Mittwoch, 11. März, wird sich der Unterausschuss mit dem Themenbereich
Bildungs- und Betreuungsqualität befassen, wobei insbesondere pädagogische Qualitätsstandards, die
Festlegung von Gruppengrößen und Personalschlüssel sowie Kooperationen und Bildungspartnerschaften
Gegenstand der Beratungen sein werden.
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