Herwig van Staa wieder zum
 AdR-Vizepräsidenten gewählt

 

erstellt am
17. 02. 15
11.00 MEZ

Neue österreichische Delegation im Europäsichen Ausschuss der Regionen
Brüssel/Innsbruck (lk) - Anlässlich der ersten Plenartagung innerhalb der neuen Mandatsperiode des AdR in Brüssel trat erstmals auch die neue österreichische Delegation zusammen. Insgesamt 12 Regional- und KommunalpolitikerInnen aus Österreich sind während der nächsten 5 Jahre in der politischen Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU vertreten. Zum Delegationsleiter wurde wiederum der Tiroler Landtagspräsident Herwig van Staa gewählt, der diese Funktion bereits während der letzten beiden Perioden innehatte. Mit dem Bürgermeister von Breitenwang Hanspeter Wagner sitzt ein weiterer Tiroler als Vertreter des österreichischen Gemeindebundes im AdR.

Bei der Wahl des Präsidiums in der Plenarversammlung wurde Herwig van Staa erneut zu einem der Vizepräsidenten des Ausschusses der Regionen, der steirische Landesrat Christian Buchmann zum Vorsitzenden der Fachkommission Wirtschafts- und Sozialpolitik und der Beauftragte des Landes Salzburg Franz Schausberger zum Vorsitzenden der Arge westlicher Balkan gewählt.

Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Seine Aufgabe ist es, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Gerichtshof der EU anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.

Jedes der insgesamt 12 österreichischen Delegationsmitglieder im AdR hat ein auf regionale oder lokale Wahlen beruhendes Mandat oder ist einer gewählten Versammlung gegenüber verantwortlich. Die österreichischen Mitglieder werden von der Bundesregierung aufgrund von Vorschlägen der Länder (je neun Mitglieder und Stellvertreter) sowie des Städtebundes und des Gemeindebundes (je drei Mitglieder und Stellvertreter) nominiert und vom Rat bestätigt. Die Bundesregierung ist dabei an die Vorschläge der Länder

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.cor.europa.eu

 

 

 

 

 

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