Neue österreichische Delegation im Europäsichen Ausschuss der Regionen
Brüssel/Innsbruck (lk) - Anlässlich der ersten Plenartagung innerhalb der neuen Mandatsperiode
des AdR in Brüssel trat erstmals auch die neue österreichische Delegation zusammen. Insgesamt 12 Regional-
und KommunalpolitikerInnen aus Österreich sind während der nächsten 5 Jahre in der politischen Versammlung
der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU vertreten. Zum Delegationsleiter wurde wiederum der
Tiroler Landtagspräsident Herwig van Staa gewählt, der diese Funktion bereits während der letzten
beiden Perioden innehatte. Mit dem Bürgermeister von Breitenwang Hanspeter Wagner sitzt ein weiterer Tiroler
als Vertreter des österreichischen Gemeindebundes im AdR.
Bei der Wahl des Präsidiums in der Plenarversammlung wurde Herwig van Staa erneut zu einem der Vizepräsidenten
des Ausschusses der Regionen, der steirische Landesrat Christian Buchmann zum Vorsitzenden der Fachkommission Wirtschafts-
und Sozialpolitik und der Beauftragte des Landes Salzburg Franz Schausberger zum Vorsitzenden der Arge westlicher
Balkan gewählt.
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten.
Seine Aufgabe ist es, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung
in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische
Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte
und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Gerichtshof der EU anrufen, wenn seine
Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip
verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.
Jedes der insgesamt 12 österreichischen Delegationsmitglieder im AdR hat ein auf regionale oder lokale Wahlen
beruhendes Mandat oder ist einer gewählten Versammlung gegenüber verantwortlich. Die österreichischen
Mitglieder werden von der Bundesregierung aufgrund von Vorschlägen der Länder (je neun Mitglieder und
Stellvertreter) sowie des Städtebundes und des Gemeindebundes (je drei Mitglieder und Stellvertreter) nominiert
und vom Rat bestätigt. Die Bundesregierung ist dabei an die Vorschläge der Länder
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