Abwicklung der HETA nach europäischen Bankenabwicklungsregime - Keine Insolvenz, Haftungen
Kärntens nicht ausgelöst - FMA als Abwicklungsbehörde
Wien (bmf) - Die Republik Österreich wird der HETA Asset Resolution AG, der vormaligen Hypo Alpe Adria
Bank International (HETA), kein frisches Steuergeld mehr zur Verfügung stellen. Stattdessen kommt auf die
HETA das neue europäische Bankenabwicklungsregime zur Anwendung. Auslöser für diese Entscheidung
sind Informationen über die ersten Ergebnisse des Asset Reviews, über die der Vorstand der HETA die Republik
Österreich und die Finanzmarktaufsicht informiert hat. Demnach leitet der Vorstand der HETA einen weiteren,
zusätzlichen Finanzierungsbedarf von - je nach Szenario - 4 bis zu 7,6 Milliarden Euro ab. Aufgrund dieser
dramatisch geänderten Einschätzung der Vermögenslage hat das Bundesministerium für Finanzen
im Einvernehmen mit der Bundesregierung entschieden, der HETA kein weiteres Steuergeld mehr zukommen zu lassen.
Österreich ist damit neben Deutschland Vorreiter in der Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens zur
Abwicklung von Banken, der als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise 2008 von der europäischen Gemeinschaft
beschlossen wurde. Die HETA wird nun unter die Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde
gestellt. Im Rahmen der Abwicklung nach dem europäischen Bankenabwicklungsregime können auch die Gläubiger
der HETA zur Lastentragung herangezogen werden. Die FMA hat als ersten Schritt verfügt, dass die HETA bestimmte
Verbindlichkeiten bis 31.5.2016 vorerst nicht leisten muss.
Die Haftungen des Landes Kärnten werden durch die am 01.03. gesetzten Maßnahmen nicht ausgelöst,
die Zahlungsfähigkeit der HETA ist sichergestellt, die HETA ist nicht insolvent. Das Bundesministerium für
Finanzen betont, dass der Bund selbstverständlich alle seine Verpflichtungen aus der bundesgarantierten Nachranganleihe
aus 2012 in Höhe von 1 Mrd. Euro pünktlich und in vollem Umfang erfüllen wird.
Zum Hintergrund: Seit 1.1.2015 ist das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) in
Österreich in Kraft, der vereinbarte europäische Rechtsrahmen als Konsequenz auf die Folgen der internationalen
Finanzmarktkrise 2008. Das BaSAG setzt die europäische Einigung zur Bankenabwicklung gemäß der
EU-Bankenabwicklungs- und Sanierungsrichtlinie ("BRRD") um. Das BaSAG ist auch auf die HETA anwendbar.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde (FMA) kann im öffentlichen Interesse nach BaSAG
temporäre Maßnahmen und letztlich eine Gläubigerbeteiligung anordnen.
Die nun vorliegende Entscheidung bedeutet keine Insolvenz der HETA und kein sofortiges Schlagendwerden der Landeshaftung.
Der Bund wird keine weiteren Verpflichtungen zu Nachschüssen an die HETA eingehen. Dadurch sind weitere massive
Mehrbelastungen durch die Abwicklung der HETA zulasten der Steuerzahler ausgeschlossen.
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