Wien (bmeia) - Die 15a-Vereinbarung zur sprachlichen Frühförderung wird für weitere drei Jahre
verlängert und budgetär verdreifacht, von bisher 30 Millionen auf 90 Millionen Euro – ein Riesenerfolg
für den Integrationsbereich! "Es geht darum, früher zu investieren, statt später zu reparieren.
Wir geben viel Geld aus für Arbeitslosenverwaltung und Coachings. Aber viel zu wenig für die Frühförderung.
Jeder Euro, den wir in die frühe Förderung investieren, rechnet sich später vielfach", so Integrationsminister
Sebastian Kurz zur sprachlichen Frühförderung.
Seit Juni 2014 führte das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres Verhandlungen
mit den Ländern. Den ersten auf diesen Verhandlungen aufbauenden Entwurf der 15a-Vereinbarung gab es im Oktober,
heute konnte nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Vertretern der Länder ein gemeinsamer
Vereinbarungstext erzielt werden.
Die neue 15a-Vereinbarung zur sprachlichen Frühförderung gilt ab dem nächsten Schuljahr für
insgesamt drei Jahre. Dies bedeutet eine Umstellung zur alten Regelung, die jeweils nach Kalenderjahren lief, dadurch
ist eine bessere und durchgängige Erfassung der Kinder möglich. Weiters soll mit der neuen Regelung eine
genauere Erhebung aussagekräftiger Daten zu den geförderten Kinder möglich sein und so der Fortschritt
der Sprachförderung besser evaluiert werden. 2012 wiesen 21.100 Kinder einen Sprachförderbedarf auf,
2013 waren es schon 22.800. Die Notwendigkeit der sprachlichen Frühförderung wird damit bekräftigt
und mit der Verdreifachung der Mittel von 30 Millionen auf jetzt 90 Millionen auch sichergestellt, dass alle Kinder,
die es brauchen, im Kindergarten Deutschförderung bekommen können. Ziel ist es deshalb, 3- bis 6-jährige
Kinder, insbesondere jene die Deutsch nicht als Erstsprache haben, so zu fördern, dass sie mit Volkschuleintritt
die Unterrichtssprache Deutsch möglichst gut beherrschen und so dieselben Chancen für einen erfolgreichen
Bildungsweg erhalten.
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