Salzburg (ire) - Die Europäische Kommission sollte sich in ihrer Erweiterungsstrategie detaillierter auf
die Situation der regionalen und kommunalen Selbstverwaltungen in den EU-Beitrittsländern und den potenziellen
Kandidatenländer konzentrieren und sich für weitere Reformen der Dezentralisierung einsetzten, schlägt
die Stellungnahme zur „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015“ vom Ausschuss der Regionen
(AdR) vor, die von der Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen
(CIVEX) am 24.02. in Brüssel angenommen wurde.
AdR-Berichterstatter und IRE-Vorsitzender Prof. Dr. Franz Schausberger glaubt an die grundlegende Rolle der lokalen
und regionalen Vertreter im Erweiterungsprozess und fordert in seiner Berichterstattung die Beitrittsländer
zu mehr Dezentralisierung und Regionalisierung auf: "Ich glaube, dass die Achtung des Subsidiaritätsprinzips
von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Erweiterungen ist. Mit der von der Kommission vorgeschlagenen
Konsolidierungsphase, müssen wir sicherstellen, dass die Frist von fünf Jahren nicht in einem Stillstand
endet, sondern zur intensiven Vorbereitung und Annahme der erforderlichen Maßnahmen genutzt wird, zu der
auch die Regionalisierung und Dezentralisierung gehören."
Eine realistische Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft ist ein wichtiger Stabilisierungsfaktor für die Kandidatenländer
und potenziellen Kandidatenländer. Die Stellungnahme unterstreicht auch die Notwendigkeit einer guten nachbarschaftlichen
Beziehung zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, den potenziellen Kandidatenländern,
als auch anderen Nachbarländern, um die Entwicklung von grenzüberschreitender und regionaler Zusammenarbeit
zwischen diesen Ländern zu fördern.
Schausberger schlägt auch eine engere Zusammenarbeit mit dem Europarat vor, insbesondere mit dessen Kongress
der Gemeinden und Regionen, der systematisch die Einhaltung der "Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung"
von allen Europarat-Mitgliedsstaaten überwacht. Schließlich begrüßt er die Einführung
des neuen Instruments für Heranführungshilfe für den Zeitraum 2014-2020 und betont, dass mögliche
Gefahren, wie schwache Kapazitäten der öffentlichen Verwaltungen, Politisierung, Korruption und mangelnde
Transparenz bekämpft werden müssen.
Die Stellungnahme enthält auch eine Liste länderspezifischer Empfehlungen für die Türkei, die
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo.
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