Kärnten: Landesgesetz für Wetten wird verschärft

 

erstellt am
27. 02. 15
11.00 MEZ

LR Christian Ragger plant Verbot für Live-Wetten auf Nebenereignisse eines Sportevents - Niemand unter 18 Jahren darf spielen
Klagenfurt (lpd) - Der Jugendschutz in Wettbüros wird intensiv ausgeweitet. Niemand unter 18 Jahren darf spielen. Für alle, die mehr als 100 Euro für eine Wette einsetzen, muss verpflichtend eine eigene Wettkarte ausgestellt werden. Live-Wetten werden verboten. Das sind die Kernpunkte des neuen Kärntner Totalisateur- und Buchmacherwettengesetzes. Laut Landesrat Christian Ragger als zuständiger Referent liegt der Entwurf für die Novelle des Landesgesetzes vor. „Er wird in den nächsten Tagen in die Begutachtung gehen“ gab Ragger am 27.02. bekannt.

„Das ist eine Verschärfung der Regeln, die darauf abzielt, den Jugendschutz zu stärken, Spielsüchtige zu erfassen, Wettbetrug und mögliche Geldwäsche zu verhindern“, teilte Ragger mit. Jedes Unternehmen, das Wettterminals betreibt, müsse in Zukunft ein elektronisches Wettbuch führen. „Damit sind alle relevanten Wettvorgänge rekonstruierbar, weil sie in zeitlich lückenloser und in fortlaufender Reihenfolge festzuhalten sind“, so Ragger.

Die Wettbüros werden auch verpflichtet, Wettkunden, die mit hohen Einsätzen über 100 Euro spielen, namentlich zu erfassen. Ihre Daten müssen erfasst werden und ihnen muss eine persönliche Wettkarte samt Lichtbildausweis ausgestellt werden. Kunden, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit Wetten ihr Existenzminimum gefährden, ist ein Beratungsgespräch anzubieten. Auch eine Spielsperre ist ins Auge zu fassen.

Im Gesetz werde auch festgelegt, dass bestimmte Wetten nicht erlaubt sind, zum Beispiel solche, die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen. Auch Live-Wetten auf Nebenereignisse eines Sportevents, die höchst „anfällig“ für Betrugsversuche sind, werden untersagt. Zulässig sind künftig nur Live-Wetten auf Endergebnisse.

Ragger drückte seine Hoffnung aus, dass mit dem neuen Gesetz das Ziel, die Spielsucht weiter einzudämmen, erreicht werde. Denn bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen bzw. kann den Betreibern die Lizenz wegen mangelnder Zuverlässigkeit entzogen werden. Nach der Reduzierung und Verschärfung des kleinen Glücksspiels in Kärnten erfolge damit ein weiterer Schritt, um gesellschaftlich unerwünschte Entwicklungen abzuwehren.

 

 

 

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